Nr. 5, 18. Februar 2000
Die Beziehungen Schweiz-USA bleiben
durch überrissene Forderungen belastet
Gespanntes Verhältnis
Von Richard Anderegg, Washington
Die Schweiz-Erpresser in den USA sind unverändert aktiv. Jetzt ist es sogar fraglich, ob sich die Amerikaner mit der in einem Vergleich mit den Schweizer Banken ausgehandelten Globalzahlung in der Höhe von 1,25 Milliarden Dollar begnügen werden.
Am 9. und 10. Februar fanden vor dem Bankenausschuss des Repräsentantenhauses einmal mehr Anhörungen zum Thema Verfehlungen in Europa in der Zeit des Nationalsozialismus statt. Was ursprünglich als Angriff gegen Schweizer Banken begonnen hatte, hat sich heute zu einer generellen Abrechnung mit Europa entwickelt. Bei der jüngsten Veranstaltung traten der Reihe nach verschiedene Referenten auf, die, Inquisitoren gleich, dem Vorsitzenden des Ausschusses, James Leach, ausführlich Bericht über die Sünden europäischer Staaten, Banken und Versicherungen erstatteten. Die Anhörun- gen begannen mit dem Auftritt des jetzt als Nummer zwei im US-Finanzministerium sitzenden Stuart Eizenstat, der mit dem ehemaligen deutschen Bundesminister für Wirtschaft, Graf Lambsdorff, die Verhandlungen über die Entschädigungen von Regierung und Industrie für die Sklaven- und Zwangsarbeit führt. Auf der Tagesordnung stand auch ein Referat des Vorsitzenden der internationalen Kommission, welche die Schweizer Banken nach erbenlosen Konten durchforschte, Paul Volcker, der seinen kürzlich abgeschlossenen Bericht vorstellen sollte.
Bekanntlich war bei der Veröffentlichung des Volcker-Berichts in der Schweiz hervorgehoben worden, dass die Untersuchungen keine systematischen gesetzeswidrigen Handlungen der Banken zutage gebracht haben. Zwar seien problematische Einzelfälle festgestellt worden, insgesamt könne den Banken indes nichts Schwerwiegendes vorgeworfen werden.
Verzerrt präsentierter Volcker-Bericht
Ganz anders war jetzt aber das Bild,
das bei der Präsentation des Volcker-Reports, kurzgefasst und mündlich
vorgetragen, von Tabellen begleitet, die sich für Projektionen eignen, den
amerikanischen Parlamentariern vermittelt wurde. Wörtlich hiess es jetzt vor
dem Ausschuss, die Volcker-Kommission habe «Beweise zweideutiger und irreführender
Praktiken gefunden, wie Verheimlichung von Informatio- nen, ungerechtfertigte
Schliessung von Konten, Unterlassungen in der Buchführung, viele Fälle von
Gefühllosigkeit den auskunftsuchenden Opfern und deren Erben gegenüber und
allgemein einen Mangel an Beflissenheit, ja tatsächlichen Widerstand bei privaten
wie offiziellen Untersuchungen».
Volcker legte das Schwergewicht in seinem Vortrag auf das Negative. So viele Konten seien während der Nazizeit von Schweizer Bevollmächtigten verwaltet worden, dass seine Kommission auf alte Tele- fonbücher und Berufsregister von Treuhändern, Anwälten und Notaren habe zurückgreifen müssen. Bei ihren Untersuchungen sei die Volcker-Kommission denn auch tatsächlich auf eine Reihe von Namen von Personen gestossen, welche mehrere tausend Konten verwaltet hatten, die inzwischen abgeschlossen worden sind.
Diese Fälle seien der Bergier-Kommission übergeben worden. Sie habe die erforderlichen Untersu- chungsbefugnisse und werde, nachdem die Volcker-Kommission ihre Arbeit nun abgeschlossen habe, die weiteren Abklärungen an die Hand nehmen.
«Zweifelhafte» Konten
Geradezu niederschmetternd auf die
Mitglieder des Anhörungsgremiums war die Wirkung der von Volcker präsentierten
Zahlen. Zwischen 1933 und 1945 habe es in den untersuchten Banken 6,8
Millionen Konten gegeben, wovon noch für 4,1 Millionen Belege vorhanden seien.
Eine erste Triage habe 55'000 Konten als «vielleicht oder wahrscheinlich»
mit Holocaust-Opfern ans Licht gebracht. Das sei, stellte Volcker maliziös
fest, «ein Vielfaches der Anzahl, die die Schweizer Banken in mehreren Suchaktionen
fanden». Auch seien drei Fünftel der Konten «unter Umständen abgeschlossen
worden, die nach einer vertieften Untersuchung rufen». Die Hälfte der «zweifelhaften»
Konten, rund 25'000, müssten, so Volcker, veröffentlicht werden.
Dabei solle jedermann auch ohne Nachweis eines Anspruchs nähere Auskunft verlangen können. Sodann müsse ein Tribunal geschaffen werden, das auf jede Anfrage erschöpfend Auskunft zu erteilen habe.
Nach Auffassung der Volcker-Kommission bedarf es zur Durchleuchtung der 55000 «verdächtigen» Konten der Beibehaltung der 1997 aufgestellten Schlichtungsbehörde (Claims Resolution Tribunal). Auch seien die 4 Millionen noch dokumentierten Konten systematisch zu ordnen und im Hinblick auf allfällige spätere Ansprüche zu bearbeiten. Besonders die 55000 Konten (von denen 25'000 zu veröf- fentlichen sind), sollen weiter untersucht werden, ein Teil davon von der Bergier-Kommission. All die weiteren Abklärungen und Recherchen werden gewaltige Kosten zur Folge haben. Diplomatisch hielt Volcker dazu mit Zustimmung des Kongressausschusses fest, dass «diese Frage nicht Gegenstand des Gründungsmemorandums unserer Kommission ist, dass sich aber im Geiste unserer Arbeit und nach der Richtung der Entwicklung ergibt, dass eine starke Beteiligung der Schweizer Banken drin- liegt.» Das heisst konkret nichts anderes, als dass die Schweizer Banken für die Kosten der weiteren Untersuchungen werden aufkommen müssen.
Wieder offen ist neuerdings nun auch die Frage der Gesamthöhe der von den Banken zu leistenden Entschädigungen. Zwar vertrat Volcker wiederholt die Auffassung, dass auch nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses über die noch abzuklärenden Konten die im Vergleich mit den Banken vereinbarte (böse Zungen meinen, erpresste) «Globalsumme» von 1,25 Milliarden Dollar zur Wiedergut- machung genügen werde. Auf die kritische Frage einer Abgeordneten jedoch, was denn geschehe, wenn die Totalsumme der Ansprüche wider Erwarten höher liegt, meinte Volcker sibyllinisch: «Wenn die Summe dann doch weit höher wäre, na ja, dann müsste man sehen.» Das heisst nichts anderes, als dass in einem solchen Fall die Schweizer Banken eben doch zusätzliche Zahlungen zu leisten hätten.
Zusätzliche Forderungen
Drei Jahre ist es her, seit Senator
Alfonse D'Amato der Weltöffentlichkeit lauthals die Botschaft verkündete:
«Die Schweiz ist schuldig! Zu bestimmen bleibt nur noch die Höhe der Strafe.»
An dieser Beurteilung aus amerikanischer Sicht hat sich bis heute kaum etwas
geändert. Nach Auffassung der Amerikaner sollen die schweizerischen Banken
zuerst einmal bezahlen, und «dann wird man weiter sehen». Weitere harte Forderungen
stehen im Raum: Das Schweizer Bankgeheimnis soll verwässert werden, wofür
die Fiskalbehörden der EU zuständig sein werden. Die amerikanische Regierung
verlangt die Gründung des Solidaritätsfonds und erwartet allen Ernstes die
Einführung des Holocaust-Unterrichts in den Schulen. Da sich die Untersuchung
der verdächtigen Konten verzögert, werden die Banken noch monatelang, vielleicht
sogar jahrelang gewaltige Summen für die eingesetzten Aufklärer bezahlen müssen.
Bis von den Schweizern alle Erwartungen erfüllt und alle Forderungen beglichen
sind, bleibt das Verhältnis Bern-Washington unverändert gespannt - allen wohlklingenden
anderslautenden Reden in Davos zum Trotz.
Richard Anderegg