Von der «Nutzung» sozialstaatlicher Errungenschaften

«Arbeit? - Nein, danke!»


Von Charly Pichler, Wil SG

Mit einem kleinen Trick gelingt es vor allem ausländischen Frauen, sich im
Sozialstaat Schweiz ohne grössere Anstrengung zu bereichern - völlig
legal, weil der Gesetzgeber vor sichtbaren Missbrauchsmöglichkeiten
blauäugig war.


Das Ganze war im Zuge der Teilrevision des AVIG (Bundesgesetz über die
obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung)
entstanden. Dabei wurde der «Artikel 13, Absatz 2 bis» mit dem Ziel
eingefügt, Frauen, die im Anschluss an die Erziehung von Kindern wieder
arbeiten müssen oder wollen, aber aufgrund verlorengegangener oder nie
erworbener Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben, zum Bezug
von «Erziehungsgutschriften» zu verhelfen. Dies war auf Antrag des
Bundesrates entstanden, der damit die nachstehend geschilderte
Versicherungslücke schliessen wollte.

Ein Beispiel
Wir erläutern die Situation am fiktiven Beispiel, welches sich jedoch in
der Realität der schweizerischen Haushalte tausendfach so präsentiert: Eine
Frau und Mutter von Kindern wird aufgrund geänderter persönlicher
Gegebenheiten gezwungen, Arbeitslosenunterstützung zu beantragen. Die
Gründe dafür sind vielfältig: Scheidung, Trennung vom Lebensgefährten, zu
geringer Lohn oder Arbeitslosigkeit des (Ehe-)Partners oder sonst ein
Grund, der bewirkt, dass dem Haushalt resp. der Frau und ihren Kindern
zuwenig Geld zufliesst, um ein menschenwürdiges Dasein zu führen.
In dieser Situation konnte die Frau jedoch keinen Antrag auf
Arbeitslosenunterstützung stellen, weil ihr dafür die notwendige
Voraussetzung in Form einer beitragspflichtigen Beschäftigung fehlte. Will
heissen: Sie hatte gemäss unserer männerdominierten Rechtsauslegung innert
der letzten zwei Jahre «nicht gearbeitet», was ihre Anspruchsberechtigung
auf Arbeitslosenunterstützung schlichtweg aus dem Weg räumte, da der
Gesetzgeber ihre Hausfrauenarbeit nicht als anspruchsberechtigt anerkannte.
Dieser Missstand war vor allem den Frauenorganisationen ein Dorn im
Fleisch. Sie wurden mittels Postulat beim Bundesrat vorstellig. Der folgte
dem Antrag und schloss diese Versicherungslücke, indem er im Rahmen
obgenannter Teilrevision des AVIG die Regelung einfügte, nach der die
Mütter neuerdings besagte «Erziehungsgutschriften» beantragen können. Dabei
wird ihnen bereits eine einzige Erziehungsperiode als Beitragszeit
angerechnet.
So weit, so gut, wenn da nicht die omnipräsenten «Schlaumeierinnen»
blitzschnell die Schwachstelle erkannt hätten.

Schwachstelle
Die bestand darin, dass diese Erziehungsgutschriften nach dem
Giesskannenprinzip verteilt werden. Will heissen: Es ist unerheblich, ob
eine antragstellende Frau je arbeitete oder nicht, nach dem neuen Gesetz
hat sie automatisch Anspruch auf Erziehungsgutschriften, vorausgesetzt, sie
unterwarf sich den Erfordernissen, die jeder Arbeitslose generell zu
erbringen hat, wie Vermittelbarkeit und prinzipielle Arbeitsbereitschaft.
Prompt geschah nun das, wovor der Ständerat den Bundesrat zuvor
eindringlich gewarnt hatte: Gemäss Ständerat sollte der Anspruch auf
Erziehungsgutschriften (je nach Ausbildungsstand sind das monatlich
immerhin stolze 700 bis 2650 Franken) an die Bedingung gekoppelt werden,
dass die Antragstellerin überhaupt je eine beitragspflichtige Beschäftigung
ausgeübt hatte. Damit sollte verhindert werden, dass Personen, die niemals
zuvor eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hatten, von den
Erziehungsgutschriften ungerechtfertigten Gebrauch machen konnten.
Ein kluger Vorschlag, der aber seitens Nationalrat recht unklug verworfen
wurde...

Melkübungen
Denn jetzt geschah, was vorauszusehen war. Die Kassen, eh schon mit dem
Problem ihrer Inliquidität belastet, wurden überrannt. Nun wollen wir uns
ja nicht der Fremdenfeindlichkeit schuldig machen, aber Wahrheit muss
Wahrheit bleiben. Im Lande wohnende Ausländerinnen, vornehmlich aus
Ex-Jugoslawien, Kosovo-Albanien und der Türkei, meldeten sich im Verhältnis
80% Ausländerinnen zu 20% Schweizerinnen bei den Ämtern und stellten mit
Nachdruck Antrag auf Erziehungsgutschriften.
Ein Insider, dem von seiner vorgesetzten Stelle verboten wurde, mit uns in
der Sache zu sprechen: «Es ist Wahnsinn, was da passiert. Da stehen all
diese "Kopftuchfrauen" vor dem Schalter, verstehen kein einziges Wort,
benötigen Dolmetscher, um überhaupt den Antrag ausfüllen zu können, haben
niemals auch nur einen Tag im Lande gearbeitet, sind in hoher Zahl
Analphabeten, sind unvermittelbar und beziehen nach Willen des Gesetzgebers
Gelder, für die sie niemals einen einzigen Beitragsfranken entrichtet
haben...!»
Mehr noch: Gelingt es nun einem engagierten Beamten, eine dieser Frauen
davon zu überzeugen, dass sie anstelle der beantragten
Erziehungsgutschriften ebensogut Arbeit annehmen könnte, und schafft er es
wider Erwarten tatsächlich, ihr eine Arbeitsstelle zu vermitteln, passiert
zweierlei. Vorgenannter Insider: «Entweder zieht sie ihren Antrag
augenblicklich zurück, denn arbeiten will sie ja in Wirklichkeit
keinesfalls, oder aber, sie nimmt zum Schein die Stelle an, verhält sich
dann aber dort wie die Axt im Walde, fliegt wie geplant raus und steht mit
neuem Antragsformular wieder vor dem Schalter. Bis wir für sie dann wieder
eine andere Stelle gefunden haben, vergeht viel Zeit, in der sie kassieren
kann.»
Sind es nur Ausländerinnen, die so agieren? «Nein, auch Schweizerinnen
mischen da munter mit», sagt er, «aber schauen Sie sich doch bitte mal das
Verhältnis an: Es steht in etwa 5:1. Auf fünf Ausländerinnen kommt eine
Schweizerin, wobei ich betonen möchte, dass es natürlich inländische und
ausländische Bezügerinnen gibt, die völlig korrekt agieren.»
Wer sich bei den Ämtern umhört, kann die Aussage des Beamten nur
bestätigen: «Es stimmt, wir haben nur sehr wenig Schweizerinnen, die den
Antrag stellen», sagte zum Beispiel Petra Spichtig vom Amt in Luzern.
Ebenso Peter Baumgartner, Leiter der Arbeitslosenkasse in Langenthal: «Ja,
es sind schon eher die Ex-Jugoslawinnen, die da dominieren. Wir achten
zwar streng auf Einhaltung der Regeln, aber wo wir zahlen müssen, da zahlen
wir.»
Interessant, woher diese der Sprache oft kaum mächtigen Frauen ihre exakten
Informationen haben. Dazu Kurt Landis von der Arbeitslosenkasse in Zug: «Na
ja, es ist halt so, dass viele karitative Organisationen und Hilfswerke das
Optimale für die durch sie betreuten Leute herausholen wollen. Das ist
legal, da können wir nichts machen, auch wenn z.B. die Vermittlungschance
auf Arbeit gleich Null ist.»

«Beratungsstellen»
Auch Ruth Gisler, Kassenleiterin in Schwyz, gibt ähnliche Auskunft: «Ja,
auch bei uns ist das Verhältnis Ausländerin zu Schweizerin ca. 80% zu 20%.
Diese Leute erhalten ihre Informationen und Weisungen durch
Ausländerberatungsstellen, Sozialämter, soziale Institutionen etc., und sie
nützen ihre Chancen, das ist klar.»
Ganz schlimm ist der Missbrauch in der zürcherischen Region. Obwohl man uns
verständlicherweise höchst ungern und nur rudimentär Auskunft gab, sickerte
doch durch: Es gibt dort bestens assimilierte Ausländer, die aus dem Ganzen
ein blendendes Geschäft machten, indem sie bei sich zu Hause kleinere
«Büros» unterhalten, von wo aus sie in Sachen «Ausländer-Aufklärung»
regelrechte Mailingaktionen und Informationskampagnen starten - gegen
Bezahlung durch die so «Informierten», versteht sich! Theo Wirth von der
zürcherischen Arbeitslosenstelle: «Ich kann Ihnen nur sagen, dass hier ca.
zwei Drittel aller Anträge durch Ausländerinnen erfolgen...!»
Auch in den Ostschweizer Kantonen sind die Dinge ähnlich, wie unsere
Recherche ergab. Besonders im Thurgau grassiert das «Erziehungsgeldfieber»
flächendeckend.

Korrektur?
Dies brachte den Thurgauer SVP-Nationalrat Dr. J. Alexander Baumann dazu,
eine Motion einzureichen, die - oh Wunder! - vom Bundesrat in Windeseile
angenommen wurde. Man hat also auch in Bern realisiert, was hier zu Lasten
des Steuerzahlers geschieht. Eile tut tatsächlich not. Gemäss Motionär
Baumann kosten uns diese nahe am Missbrauch stehenden Bezüge monatlich
mehrere Millionen Franken. Genauere Zahlen sind nicht zu erhalten.
Offizieller Grund: Es wurde noch keine Statistik erstellt. Inoffiziell:
rot-grüne Parteigruppierungen im Verbund mit der CVP haben es nicht eilig,
am status quo politisch etwas zu verändern. Steht also zu hoffen, dass der
Bundesrat nun ein Machtwort spricht und eine unhaltbare Situation rasch
beendet - zum Wohle des Steuerzahlers, der schon genug Abgaben entrichtet,
ohne dass er z. T. arbeitsunwillige Leute, die
eine Gesetzeslücke eiskalt ausnützen, zusätzlich unterstützen muss.

Charly Pichler

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