Nr. 4, 15. Februar 2008

12. Dezember 1929: Wie Rudolf Minger Bundesrat wurde
111:110
Eine "Schweizerzeit"-Dokumentation

Durch Verrat der CVP wurde am 13. Dezember 2007 Christoph Blocher als Bundesrat abgewählt. Der Blick in die Geschichte zeigt, dass es am 12. Dezember 1929 ausgerechnet die Katholisch-Konservativen waren, die in einer denkwürdigen Wahl Rudolf Minger als erstem BGB-Politiker zur Wahl in die Landesregierung verhalfen.

Am 12. Dezember 1929 ereignete sich eine Bundesratwahl, die erstmals seit 1891 (damals gelang den Katholisch-Konservativen der erste Einbruch in die freisinnige Phalanx) eine Erweiterung des Parteienspektrums in der Landesregierung mit sich brachte. Die Hintergründe dieser Wahl sind denkwürdig. Der Luzerner Jurist und Historiker Dr. Otto Kopp - exzellenter Kenner der Geschichte der Katholisch-Konservativen - hat die Vorgänge, die zur Wahl Rudolf Mingers als Bundesrat geführt hatten, bis in alle Einzelheiten untersucht. Die "Schweizerzeit" darf sich im folgenden in verdankenswerter Weise auf seine Aufzeichnungen stützen.

Freisinnige Doppelvakanz

Am 6. November 1929 ersuchte der freisinnige Zürcher Bundesrat Robert Haab um seinen Rücktritt. Bereits seit September 1929 war dieser Schritt erwartet worden. Durch den Tod des Berners Karl Scheurer - er amtierte 1929 als Vizepräsident des Bundesrates - am 14. November 1929 entstand unerwartet eine freisinnige Doppelvakanz - was in der Öffentlichkeit und unter Ratsherren vielfältige Diskussionen und Spekulationen auslöste. Seit 1918 war der Bundesrat aus fünf Freisinnigen und zwei Katholisch-Konservativen zusammengesetzt.

"Republikanischer Königsmacher"

Als eigentlicher "Republikanischer Königsmacher" und Wegbereiter der Wahl Rudolf Mingers in den Bundesrat wird der Luzerner katholisch-konservative Heinrich Walther bezeichnet. Otto Kopp schreibt über diese Persönlichkeit in einem bisher unveröffentlichten Manuskript:

"Das Ereignis ist mit einem Namen verwoben, der in keinem anderen Land gleich vergessen wäre wie in der Schweiz: Heinrich Walther. 1929 war der 67jährige seit 36 Jahren Luzerner Regierungsrat; er wird es noch acht Jahre bleiben. Nationalrat seit 21 Jahren, wuchs er in sein eigentliches ‹Amt›, das er vor dem Ende des Ersten Weltkrieges antrat und bis ins erste Kriegsjahr 1940 ausführte, nämlich die Führung der katholisch-konservativen, der heutigen CVP-Fraktion der Bundsversammlung. So fragwürdig alle Superlative sind: Walther, seit dem 12. Dezember 1929 endgültig schweizweit der republikanische Königsmacher, zählt zu den wenigen, denen die Qualität ‹einflussreich› zukam."

Otto Kopp sieht im Luzerner Heinrich Walther den eigentlichen Architekten der Schweizer Konkordanz. Walthers Nachfolger als strategisch denkender Kopf der Katholisch-Konservativen war Martin Rosenberg, der 1959 die Zauberformel "erfand". Nach jahrelangem Gerangel um Einfluss in der Landesregierung einigten sich 1959 die vier stärksten Parteien der Schweiz im Sinne langfristiger Konkordanz auf einen verbindlichen Verteilschlüssel, der fortan für die Zusammenarbeit in der Landesregierung ausschlaggebend sein sollte. Der in der Nationalratswahl gesamtschweizerisch erzielte Wähleranteil - dies beinhaltet die Zauberformel - begründet den Anspruch jeder Partei auf Bundesratssitze. Aufbauend auf diesen Grundsatz hatten CVP, SP und FDP von 1959 bis 1999 Anspruch auf je zwei, die SVP als in diesen vierzig Jahren kleinste Regierungspartei Anspruch auf einen Bundesratssitz.

Walthers Konkordanz-Idee

Doch zurück zu Heinrich Walthers politischen Vorstellungen.

Heinrich Walther wollte unter drei Bedingungen "konkordieren". Er wollte

erstens "in dem einzigartigen Land", wie er die Schweiz bezeichnete, keine politische Kraft brach liegen lassen;

zweitens den parteipolitischen Kräften, wie sie aus den eidgenössischen Wahlen hervortraten, gerecht werden.

Und drittens sollte die Wahl die ausreichend Tüchtigen in die Regierung bringen. Es schien Walther im Jahr 1929, zur Zeit der Weltwirtschaftskrise fällig, die Schweizer Bundesregierung parteipolitisch zu erweitern.

Mingers Aufstieg

Vor der Wahl verhandelte Heinrich Walther mit dem Zürcher Ständerat Emil Klöti. Hätte der Sozialdemokrat Klöti sich zur Landesverteidigung und damit integral zur Verfassung bekannt, wäre er damals als Bundesrat wohl gewählt worden. Als Gegengewicht wäre ein Berner BGB-Vertreter erkoren worden, der damals nur Rudolf Minger heissen konnte. Nach dem Ersten Weltkrieg hatte Rudolf Minger die BGB gegründet. Sofort gewann diese die Hälfte der Berner Nationalratsmandate, vorab auf Kosten des Freisinns. 1928 präsidierte Rudolf Minger den Nationalrat. Die Beförderung zum Obersten der Schweizer Armee stand für 1930 an. An "Rüedu" Minger würde die Bundesversammlung also kaum vorbeikommen, wenn sie sich entscheiden wollte, nicht zwei Freisinnige zu wählen.

Heinrich Walthers Idee, die absolute freisinnige Mehrheit im Bundesrat einvernehmlich, also "konkordant" auf eine relative von drei Sitzen herunterzustufen, wurde von der gesamten katholisch-konservativen Fraktion getragen. Da der Zürcher SP-Vertreter Emil Klöti sich nicht von den ideologischen Zielen seiner Partei trennen wollte, hielt Walther solche sozialdemokratische Unschlüssigkeit zur Landesverteidigung für nicht vereinbar mit der Konkordanz. Die am Horizont der Weltpolitik aufkommenden schwarzen Wolken, insbesondere der überragende Erfolg der Wehranleihe, gaben ihm später Recht.

Otto Kopp beschreibt den Zustand des Freisinns vor den Bundesratswahlen 1929 wie folgt:

"Zu jenem Wahltag war auch einzuberechnen, wie aufgefächert der Freisinn war. In ihm wirkte, drei Jahre vor Hitlers Machtantritt, ein Flügel, der mit totalpazifistischen Ideen sympathisierte, das schloss die Wahl eines zur Verteidigung unentschlossenen Zürcher Sozialisten nicht aus. Nur, würde zuerst der Berner Sitz durch den BGB-Vertreter besetzt, wäre die noch immer stärkste, die ‹Staatspartei› festzulegen auf einen ihrer ‹soliden› Parteigenossen aus Zürich; dass ihre Mehrheit absolut bliebe auf 4:3, wurde von der KK angenommen."

Walther ändert Wahlreihenfolge

Walthers Antrag, vorgetragen in einer fulminanten, grossen Eindruck hinterlassenden Rede, zuerst den Berner Sitz zu besetzen - mit Rudolf Minger stand ein gut ausgewiesener Kandidat bereit - und erst danach den Zürcher Vertreter wählen zu lassen, löste eine wahrhaft denkwürdige Abstimmung aus.

Der Antrag Walther widersprach der vom sozialdemokratischen Ratspräsidenten Ernest Paul Graber (Vater des späteren Bundesrats Pierre Graber) festgelegten Tagesordnung, die zuerst die Wiederbesetzung des Zürcher Sitzes vorsah - was bedeutet hätte, dass vermutlich doch zuerst der SP-Vertreter Klöti gewählt worden wäre. Auf diese Wahl hätten dann die Freisinnigen versucht, ihren Berner Vertreter Hermann Schüpbach "durchzubringen", was nach heutiger politischer Geographie - fast paradox - zu jenem "Centre gauche" geführt hätte, wie es vor wenigen Wochen, am 12. Dezember 2007, zustande gekommen ist: Man sah damals eine jubelnde CVP, die nach einem von den Kommunisten beantragten, von einem roten Schlossherrn eingefädelten Manöver die Abwahl Blochers feierte.

Der Antrag auf umgekehrte Wahlreihenfolge wurde mit dem knappsten aller möglichen Resultate, mit 111:110 Stimmen angenommen. Nur dank dieser Vorentscheidung konnte wenig später erstmals ein BGB-Politiker in den Bundesrat einziehen. Der Entscheid für Minger kam mit Unterstützung der gesamten katholisch-konservativen Fraktion, aber auch zahlreicher vorab zürcherischer Freisinniger zustande, die eher ihren Berner Sitz an die BGB verlieren wollten als den Zürcher FDP-Sitz an einen Sozialdemokraten. Darin lag die Paradoxie, die Heinrich Walther strategisch genial erkannt hatte.

Otto Kopp schildert den Wahltag wie folgt:

"Zur Abstimmung funktionierte noch kein elektrischer Knopf. Ausgezählt wurde vom Präsidialbüro, von dort sehen die Sektoren aus wie Wähen- oder Pizzaschnitten, auf denen Riesen-Ameisen krabbeln. Das machte die 111:110 Stimmen noch knapper. Rufe, die Abstimmung zu wiederholen, das hätte gegenbezogen zum ersten noch einen zweiten Tagesordnungspunkt provoziert. Da geschieht im Bundeshaus Ungewohntes: Die Vertrauensfrage wird gestellt. Franz von Ernst, Sekretär der Bundesversammlung - im Nebenberuf Bundeshauskorrespondent des Deutschschweizer Zentralorgans der Katholisch-Konservativen, des Luzerner ‹Vaterlands›, das seit Jahren von Walther präsidiert wurde - erklärte dem Präsidenten, Wiederholung der Abstimmung wäre Misstrauen, das mit Rücktritt beantwortet werde. Zur Groteske kam es auch nicht, weil zweites Abstimmen unter Namensaufruf erfolgt wäre. Unliebsam hätte das die freisinnige Zerrissenheit publik gemacht."

Die Wahl Rudolf Mingers

Nach dem sehr knapp angenommenen Verschiebungsantrag schritt die Bundesversammlung zur Wahl: Mit guten 148 Stimmen (absolutes Mehr 117) wurde Rudolf Minger erster BGB-Bundesrat. Der Berner Freisinnige Schüpbach erhielt lediglich 57 Stimmen.

Die Wahl des Zürcher Vertreters ging wie folgt vor sich: Der offizielle FDP-Kandidat Oskar Wettstein erhielt im ersten Wahlgang 91 Stimmen. Albert Meyer, damals Chefredaktor der NZZ, kam ihm im ersten Wahlgang mit 81 Stimmen sehr nahe. Meyer trat zwar für die Wahl Wettsteins ein, überholte ihn im zweiten Wahlgang dennoch um eine Stimme. Gewählt im vierten Wahlgang, verlangte Meyer 24 Stunden Bedenkzeit - ein Verfahren, das der Öffentlichkeit von der Bundesratswahl 2007 her nicht ganz unbekannt ist. Am nächstfolgenden Tag vereidigte die Bundesversammlung den neuen Zürcher Bundesrat Albert Meyer in minutenkurzer Sitzung.

Staatsmännische Entsagung

Rudolf Mingers Partei quittierte übrigens die entscheidende Unterstützung der Katholisch-Konservativen durch den Verzicht, Sektionen in den katholischen Kantonen zu gründen (siehe Kasten).

Otto Kopp stellt in seinem Manuskript tiefgründige abschliessende Überlegungen an zu Politik und ihrer Wirkung, wie sie vom "Politischen Katholizismus" in der Schweiz jahrelang verfolgt worden ist:

"Ohne dass das gross, ja überhaupt an die Glocke gehängt wurde, einigte sich die informelle Führung der KK - als Vorläuferin der heutigen CVP die damalige Schweizer Formation des politischen Katholizismus - zur Zeit um den Zweiten Weltkrieg herum darauf, in der gleichberechtigten kleinen Kammer des Parlaments, im Ständerat, die Mehrheit, die damals winkte, nicht anzuvisieren. Diese weitblickende Entscheidung für Konkordanz und Kollegialität, die von Heinrich Walther massgeblich geprägt war, bedeutete mehr als einfach ein Verzicht. Die damalige staatsmännische Entsagung beförderte auf Jahre hinaus den politischen Katholizismus bis in fast überpolitische Autorität. Aus dem Blickwinkel des 12. Dezember 1929 stellte man sich am 12. Dezember 2007 mit Sorge die Frage: Wohin ist diese Autorität entschwunden?"

Bearbeitung: Reinhard Wegelin



Von Rudolf Minger zu Christoph Blocher


Der 12. Dezember 1929 und der 12. Dezember 2007: Zwei Bundesratswahlen, zwei Weichenstellungen.

1929 schaffte der erste BGB-Vertreter Rudolf Minger (aus der BGB wurde später die SVP) die Wahl in den Bundesrat allein mit Hilfe der Katholisch-Konservativen Partei (Vorläuferin der CVP). 2007 wurde SVP-Bundesrat Christoph Blocher abgewählt, weil sich die CVP auf die Seite der Linken schlug - inklusive Kommunisten.

1929 fanden sich die Katholisch-Konservativen mit der BGB, weil beide Parteien - von konfessionellen Fragen abgesehen - gleiche, konservative Wertvorstellungen vertraten. 2007 war es das völlig "wertfreie (um nicht zu sagen charakterlose) Taktieren" der CVP, das Blocher die Wiederwahl versagte.

1929 war der ganzen Bundesversammlung klar, dass der erste BGB-Bundesrat nur Rudolf Minger heissen konnte, war dieser doch die klar dominierende, bekannteste Persönlichkeit der damaligen BGB. 2007 wurde Christoph Blocher gerade deshalb abgewählt, weil die Mitte-Links-Mehrheit der Bundesversammlung mitsamt CVP die seit Jahren herausragendste Figur der SVP (inzwischen stärkste Bundesratspartei) auf keinen Fall mehr in der Landesregierung dulden wollte. 1929 entschied sich die Bundesversammlung für Format, 2007 für Mittelmass.

Übrigens: Die nicht zuletzt im Bekenntnis zu gleichen Grundwerten wurzelnde Zusammenarbeit zwischen Katholisch-Konservativen und BGB, die 1929 Minger den Eintritt in den Bundesrat sicherte, soll damals mit der (schriftlich nirgends fixierten) Abmachung unterlegt worden sein, dass die BGB auf jede Expansion in die katholischen Stammlande der KK in der Innerschweiz verzichten würde. Eine gemäss mündlicher Überlieferung wahrscheinlich von Minger und Walther getroffene Vereinbarung, die bis zur Vereinigung der Katholisch-Konservativen mit den Christlich-Sozialen zur CVP (Furglers "Dynamische Mitte") selbstverständlich, bis zur EWR-Abstimmung 1992 zumindest faktisch weitgehend gehalten hat - obwohl zu diesem Zeitpunkt die 1929 getroffene Abmachung wohl niemandem mehr in Erinnerung war.

rw