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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 9. Februar 2007

Verfassungswidrige Souveräns-Entmachtung bezüglich Bürgerrechts-Erteilung
Demokratie im Visier

Wer ein in der Bundesverfassung garantiertes politisches Recht wahrzunehmen gewillt ist, darf sich neuerdings von einem Bankiers-Sohn, der vom gescheiterten Chefredaktor zum Subventions-Nehmer für ein anders offenbar nicht lebensfähiges Polit-Institut zu Genf mutiert ist, als Fürsprecher des "Volksabsolutismus" verunglimpfen lassen. So sagte es Roger de Weck am 4. Februar in der Sonntagszeitung.

Wieder einmal geht es um die Bürgerrechts-Erteilung. Die geltende Bundesverfassung, am 18. April 1999 von Volk und Ständen angenommen, war zuvor im Rahmen einer Nachführung in allen Teilen in Einklang gebracht worden mit geltendem Völkerrecht. In dieser völkerrechtskonformen Verfassung figuriert die Einbürgerungs-Kompetenz im Kapitel "Politische Rechte" - auf gleicher Stufe wie das Stimm- und Wahlrecht. Politische Rechte üben die Stimmbürger in völliger Freiheit als oberste Gewalt im Staat, als Souverän aus.

Vier Jahre später erklärt das Bundesgericht den demokratischen Entscheid über Einbürgerungs-Gesuche einseitig und ohne Verfassungsgrundlage als "willkürlich" und völkerrechtswidrig. Der Bürger wird entmachtet. Einbürgerungswillige haben seither ein Rekursrecht. Funktionäre haben das letzte Wort. Bürger sind dagegen wehrlos. Das Bundesgericht behauptet, das Völkerrecht verlange solch verfassungswidrige Praxis. Nur existiert zur Bürgerrechts-Erteilung gar kein Völkerrecht, keinerlei internationale Vereinbarung, die Staaten verbietet, Einbürgerungen allein auf der Grundlage von nationalem Recht vorzunehmen.

Die Demokratie-Abwürgung zwecks Herbeiführung von Masseneinbürgerungen - viele Kriminelle, wie man täglich erfährt, inbegriffen - ist verfassungswidrige Willkür. Wer das feststelle und begründe, muss sich jetzt also "Volksabsolutismus" und Verachtung des Rechtsstaats vorwerfen lassen. Ob der "Vater der neuen Bundesverfassung", Alt-Bundesrat Arnold Koller, zweifellos ein versierter Jurist, sich auch derart diffamieren lassen muss? Schliesslich hält auch er die durch das Bundesgericht vorgenommene Entmachtung des Souveräns bezüglich Bürgerrechts-Erteilung für unhaltbar. Oder eröffnen die selbsternannten Funktionärs-Eliten à la de Weck jetzt den Frontalangriff auf die Demokratie? Weil ihnen - allesamt Brüssel-Fanatiker - längst klar ist: Nur über die Zerstörung der direkten Demokratie wird die Schweiz der EU einverleibt werden können.

Ulrich Schlüer

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