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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 9.
Februar 2007
Verfassungswidrige
Souveräns-Entmachtung bezüglich Bürgerrechts-Erteilung
Demokratie im Visier
Wer ein in
der Bundesverfassung garantiertes politisches Recht wahrzunehmen gewillt ist,
darf sich neuerdings von einem Bankiers-Sohn, der vom gescheiterten Chefredaktor
zum Subventions-Nehmer für ein anders offenbar nicht lebensfähiges
Polit-Institut zu Genf mutiert ist, als Fürsprecher des "Volksabsolutismus"
verunglimpfen lassen. So sagte es Roger de Weck am 4. Februar in der Sonntagszeitung.
Wieder einmal geht es um die Bürgerrechts-Erteilung. Die geltende Bundesverfassung, am 18. April 1999 von Volk und Ständen angenommen, war zuvor im Rahmen einer Nachführung in allen Teilen in Einklang gebracht worden mit geltendem Völkerrecht. In dieser völkerrechtskonformen Verfassung figuriert die Einbürgerungs-Kompetenz im Kapitel "Politische Rechte" - auf gleicher Stufe wie das Stimm- und Wahlrecht. Politische Rechte üben die Stimmbürger in völliger Freiheit als oberste Gewalt im Staat, als Souverän aus.
Vier Jahre später erklärt das Bundesgericht den demokratischen Entscheid über Einbürgerungs-Gesuche einseitig und ohne Verfassungsgrundlage als "willkürlich" und völkerrechtswidrig. Der Bürger wird entmachtet. Einbürgerungswillige haben seither ein Rekursrecht. Funktionäre haben das letzte Wort. Bürger sind dagegen wehrlos. Das Bundesgericht behauptet, das Völkerrecht verlange solch verfassungswidrige Praxis. Nur existiert zur Bürgerrechts-Erteilung gar kein Völkerrecht, keinerlei internationale Vereinbarung, die Staaten verbietet, Einbürgerungen allein auf der Grundlage von nationalem Recht vorzunehmen.
Die Demokratie-Abwürgung
zwecks Herbeiführung von Masseneinbürgerungen - viele Kriminelle,
wie man täglich erfährt, inbegriffen - ist verfassungswidrige Willkür.
Wer das feststelle und begründe, muss sich jetzt also "Volksabsolutismus"
und Verachtung des Rechtsstaats vorwerfen lassen. Ob der "Vater der neuen
Bundesverfassung", Alt-Bundesrat Arnold Koller, zweifellos ein versierter
Jurist, sich auch derart diffamieren lassen muss? Schliesslich hält auch
er die durch das Bundesgericht vorgenommene Entmachtung des Souveräns
bezüglich Bürgerrechts-Erteilung für unhaltbar. Oder eröffnen
die selbsternannten Funktionärs-Eliten à la de Weck jetzt den
Frontalangriff auf die Demokratie? Weil ihnen - allesamt Brüssel-Fanatiker
- längst klar ist: Nur über die Zerstörung der direkten Demokratie
wird die Schweiz der EU einverleibt werden können.
Ulrich Schlüer