Nr. 4, 10. Februar 2006
Im
Irrgarten der Antirassismus-Ideologie
Ist unsere Justiz krank?
Eine "Schweizerzeit"-Dokumentation
von
Dr. Ulrich Schlüer, Nationalrat, Flaach ZH
Verschiedene, kurz hintereinander ergangene Gerichtsurteile bewegen die Öffentlichkeit. Unverständlich milde Urteile in Zusammenhang mit (oft massiven) Gewalttaten von Ausländern lösen Empörung aus. Die gerichtliche Verfolgung frei geäusserter Meinungen andererseits lassen Befürchtungen um die Meinungsfreiheit laut werden.
Ein Professor und der Bundesgerichtspräsident kritisieren angebliche Übergriffe der Politik zu Lasten der Justiz - und verlangen für sich gleichzeitig eine politische Oberaufsichts-Funktion im Land, die ihnen von der Bundesverfassung nie eingeräumt worden ist.
Im Vorfeld der voraussichtlich am 24. September stattfindenden Referendums-Abstimmung über das neue, Asylmissbrauch unterbindende Asylgesetz verlagert sich die politische Auseinandersetzung offensichtlich auf die Ebene der Justiz. Jene, welche die Verschärfung des Asylgesetzes zum Zweck der längst überfälligen Unterbindung des Asylmissbrauchs verhindern wollen, versuchen auf gerichtlichem Weg durchzusetzen, was sie auf der politischen Ebene angesichts der Stimmung im Volk nicht mehr glauben erreichen zu können. Sie zielen mit ihren der Justiz entlehnten Argumenten ganz direkt auf die Person Bundesrat Blochers, dessen unverkennbare Handschrift das neue Asylgesetz prägt.
Ob jene Justiz- und Hilfswerk-Funktionäre, die den Missbräuchen im heutigen Asylwesen unzählige durchaus wohlbesoldete berufliche Pfründen zu verdanken haben, diese Missbräuche mit ihren politisch motivierten Justiz-Kampagnen in eine für sie angenehme Zukunft glauben retten zu können?
Der Fall Aarau: Streicheleinheiten für skrupellose Schläger
Die Taten liegen viereinhalb
Jahre zurück. Am 6. August 2001 griffen ausländische Schläger
ohne jeden Grund fünfzehn Rekruten und Unteroffiziere, die kurz vor 22
Uhr
in die Kaserne Aarau zurückkehren wollten, massiv an.
Ein kleiner Schläger-Vortrupp organisierte per Handy Verstärkung. Diese brauste heran in schwarzem Jeep. Baseball-Schläger und mit Nägeln gespickte Ledergürtel waren als Waffen bereits dabei. Damit gingen sie auf die uniformierten Wehrmänner los. Diesen blieb nur die Flucht. Sechs uniformierte Schweizer wurden unterschiedlich schwer verletzt.
Die Empörung in der Schweiz nahm nach dieser Gewalttat ausserordentliche Formen an. Der Aargauer Regierungsrat verurteilte die Schläger in aller Schärfe. In den Sicherheitskommissionen beider eidgenössischen Räte wurden intensiv Massnahmen zum Schutz schweizerischer Wehrmänner, die vermehrt zum Ziel gewalttätiger Angriffe geworden sind, diskutiert. Die ausländischen Schläger konnten noch vor Eintreffen der Polizei fliehen. Weil einschlägig bekannt, wurden neun Täter aber innert weniger Tage gefasst. Sie hatten vier Tage in Untersuchungshaft zu verbringen. Jetzt endlich, Ende Januar 2006, viereinhalb Jahre nach den Untaten fällte das Bezirksgericht Aarau die Urteile gegen sieben Haupttäter, fünf Türken, einen Bosnier und einen Iraker.
Die Hauptsache: Die Schläger können weiterhin in der Schweiz verbleiben - obwohl 2001 nicht weniger als 23257 Bürgerinnen und Bürger mit einer Petition die unverzügliche Ausweisung der Schläger verlangt hatten. Die Gewalttäter müssen nicht einmal ins Gefängnis. Sie kommen mit symbolischen bedingten Strafen davon. Von Landesverweisung sah das Gericht ab. Obwohl alle sieben Haupttäter wegen zahlloser Schlägereien, Überfälle, Bedrohungen, Tätlichkeiten gegen unbeteiligte Passanten, Sachbeschädigungen und anderem vielfach polizeilich aktenkundig sind. Die Verteidigung hatte argumentiert, die ausländischen Schläger seien betrunken gewesen. Das mildere ihre Tat.
Die Tatsache, dass die ausländischen Schläger den Stolz über ihre Taten nicht verhehlten, hatte keine Auswirkungen. Einer, den die Aargauer Richter als den Haupttäter anlässlich der Schlägerei einstuften, stand wegen anderer Gewalttaten bereits kurz nach den Angriffen auf die Wehrmänner in Aarau vor Gericht. Zur Last gelegt wurden ihm mehrfacher Raub, Körperverletzung, räuberische Erpressung, Raufhandel. Damals wurde das Urteil ausgesetzt, bis das Gerichtsverfahren wegen der Schlägerei mit den Schweizer Wehrmännern abgeschlossen sei. Der junge Türke äusserte sich damals, im August 2001, vor Gericht völlig ungeschminkt: Er bereue seine Untaten nicht, sagte er. Er bereue bloss, dass er gegen die Schweizer Uniformierten "nicht richtig zugeschlagen" habe. So kann es nachgelesen werden im Prozessbericht der NZZ vom 26. August 2001. Der gleiche Gewalttäter war übrigens in der Schweiz schon einmal eingesperrt worden, als Jugendlicher zu vierzehn Tagen "Einschliessung" wegen Schlägerei und Körperverletzung. Dies war 1999.
Nicht minder skrupellos äusserte sich ein anderer verurteilter Türke, der das Gericht vor allem deshalb kritisierte, weil es nicht in ihm den Anführer der Bande erkenne. Er sei auf seine dicke Polizeiakte, die alle von ihm bereits verübten Taten festhalte, durchaus stolz, hat er bereits am 23. August 2001 "Facts" verraten. Um wörtlich weiterzufahren: "Wenn ich meinen Leuten befehle, etwas kaputtzuschlagen, dann machen sie das." Seit sie die Schweizer Uniformierten verprügelt hätten, seien "die Schweizer Soldaten viel anständiger", verkündete er auch noch. Und, verriet er weiter: Für die Untersuchungshaft hätten sich die neun Verhafteten auf die übereinstimmend abzugebende Aussage geeinigt, sie hätten vor der Tat vier Flaschen Whisky geleert. Damit die auf "mildernde Umstände" plädierende Verteidigung auch Unterstützung erhalte.
Derart ungeschminkt die Schweizer Ju-stiz verachtend, äusserten sich die Aarauer Schläger vor den Medien. Und die Öffentlichkeit darf jetzt zur Kenntnis nehmen, dass sie allesamt bedingt davonkommen. Keiner muss ins Gefängnis, keiner wird ausgewiesen.
Doch halt: Gebüsst werden die Schläger auch noch. Wie gross die Busse sei, fragen Sie sich, geschätzte Leserinnen und Leser. Halten Sie sich fest: Sage und schreibe Fr. 100.- (lumpige hundert Franken)! Ein Bruchteil dessen, was ein Parkier-Fehler oder eine relativ geringfügige Tempo-Überschreitung an Bussen auslösen kann.
Für die Öffentlichkeit wird klar: Recht, Ordnung, Gewaltlosigkeit geniessen nicht mehr den hinreichenden Schutz unserer Gerichte. Zumindest nicht in Aarau. Die Justiz in der Schweiz zeigt Symptome schwerer Erkrankung.
Politische Übergriffe
zu Lasten der Justiz? Von Fehlbaren und Unfehlbaren
Markante Stimmen der schweizerischen Justiz wehren sich vehement gegen angebliche
politische Übergriffe zu Lasten der Justiz.
Vorwürfe
Der Präsident des Bundesgerichts, Dr. Giu-sep Nay, sah in Bundesrat Blochers
Kritik an einem positiven Asyl-Entscheid der Asylrekurskommission zugunsten
von zwei über Interpol gesuchten Albanern eine Missachtung eines Gerichtsentscheids
(NZZ am Sonntag, 22. Januar 2006). Bundesrichter Nay unterliess jeglichen
Hinweis auf die Tatsache, dass das Bundesamt für Justiz, dessen Auslieferungsentscheid
zu den beiden Albanern von der Asylrekurskommission mit der Asylgewährung
durchkreuzt worden ist, vor jeder Ausweisung sorgfältig abzuklären
hat, ob einem Ausgewiesenen im die Ausweisung verlangenden Land ein rechtsstaatliches
Verfahren garantiert ist. Für die beiden Albaner ist diese Abklärung
erfolgt. Falls der Bundesgerichtspräsident nicht Bescheid weiss über
den Ablauf eines solchen Verfahrens, müsste er mangels elementaren Sachwissens
schweigen. Unterdrückt er die erwähnten Tatsachen bewusst, ist er
als Vertreter der Justiz erst recht unglaubwürdig.
Und wenn Staatsrechtsprofessor Walter Kälin (Tages-Anzeiger, 31. Januar 2006) Blocher eine "unsachgemässe" Stellungnahme zu einem Bundesgerichtsurteil vorwirft, wäre von ihm eigentlich zu erwarten, dass er dem Leser gegenüber zwischen einem tatsächlichen Urteil und einem Parteien-Standpunkt, vorgelegt vom Verteidiger der Angeschuldigten, deutlich und sichtbar zu unterscheiden wüsste. Indem er solcher Klärung ausweicht, wird seine Kritik unglaubwürdig. (Der genaue Sachverhalt hinter dem entsprechenden Bundesgerichtsentscheid wurde in der "Schweizerzeit" vom 3. Februar 2006 ausführlich dargelegt und kommentiert.)
Politische Korrekturen
erlaubt?
Eigentlich stellt sich folgende Frage: Dürfen Behörden des Staates
angesichts offensichtlichem, zehntausendfachem, die öffentliche Hand
schwer schädigendem, den Rechtsstaat paralysierendem Missbrauch des Asylrechts
Massnahmen treffen, die solchen Missbrauch im Interesse des Rechtsstaates
Schweiz wirksam unterbinden? Wenn Massenmigration durch Missbrauch von Asylrecht
gültige Einwanderungsgesetze umgehen kann, haben die Behörden dann
nicht alles zu unternehmen, dass offensichtliche Gesetzeslücken geschlossen
werden - auf rechtsstaatlich-parlamentarischem Weg, ohne Verletzung von Grundrechten,
ohne Verletzung von Schutzrechten zugunsten echter, tatsächlich verfolgter
Flüchtlinge? Diese Frage steht im Zentrum, wenn Exponenten der Justiz
im Vorfeld der wichtigen Volksabstimmung über das Asylgesetz Korrekturversuche
an rechtmässig getroffenen Parlamentsentscheiden inszenieren.
Im Rahmen der Gewaltentrennung steht die Justiz gleichberechtigt neben, aber nicht über der Politik. Geschaffen werden Gesetze in unserem Land auf der politischen Ebene - demokratisch vom Souverän oder vom Parlament. Dem Bundesgericht obliegt dagegen die völlig unabhängig wahrzunehmende Verantwortung über die Anwendung der geltenden Gesetze.
Einbürgerungs-Frage
Ausgebrochen sind die Kompetenzstreitigkeiten beim Thema Einbürgerung.
Dazu ist die Rechtslage in der Schweiz eigentlich klar:
Ende der neunziger Jahre wurde die Bundesverfassung total revidiert. Wer sämtliche Protokolle beider Parlamentskommissionen und ihrer Subkommissionen sowie aller Ratsverhandlungen zum Thema Einbürgerung durchforstet, stellt fest: Zu keinem Zeitpunkt wurde je in dieser Beratung in Frage gestellt, dass der Einbürgerungsentscheid ein politischer Entscheid ist, in der Verfassung den politischen Rechten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zugeordnet. Nach Inkraft-Setzung der Verfassung hat das Bundesgericht den Einbürgerungsentscheid plötzlich zum Verwaltungsentscheid abgewertet - auf die gleiche Ebene wie z.B. eine Baubewilligung. Zu jedem negativen Einbürgerungsentscheid bedürfe es, verlangte das Bundesgericht ohne Verfassungsgrundlage, einer Begründung. Als ob der Souverän, wenn er politisch entscheidet, je Begründungen für seine Entscheide hätte liefern müssen. Der Souverän ist die oberste Instanz in der direkten Demokratie. Er hat sich niemandem gegenüber zu rechtfertigen.
Und wenn der Genfer Professor Auer im "Echo der Zeit" (6. Februar 2006) den von ihm ausdrücklich als "fehlbar" eingestuften Souverän der Aufsicht einer offenbar als unfehlbar eingestuften Justiz glaubt unterstellen zu müssen, dann hat er in seinem Dünkel wohl aus dem Gedächtnis verbannt, was einzelne in der Weltgeschichte schon angerichtet haben, die sich selbst als unfehlbar wähnten.
Gewaltentrennung
verletzt
Mit der Abwertung des laut Verfassung politischen Einbürgerungsentscheids
auf die Ebene einer blossen Verwaltungs-Verfügung mit Rekursrecht (das
Haupt-Gutachten dafür verfasste übrigens der eben erwähnte
Genfer Professor Auer) hat das Bundesgericht die Gewaltentrennung verletzt.
Solche Abwertung könnte allein der Souverän mittels Verfassungsänderung
vornehmen. Niemand - mag er sich auch noch so unfehlbar wähnen - kann
solches über die Köpfe eines als fehlbar eingestuften Souveräns
hinweg einfach verfügen.
Das seither feststellbare, krampfhafte Bemühen verschiedener Exponenten der Justiz, den Einbürgerungsentscheid jeglicher politischer Dimension zu berauben, steht auch im Blick auf die politische Grosswetterlage schlicht und einfach im luftleeren Raum.
Gegenwärtig - man nimmt es mit Beklemmung zur Kenntnis - spitzt sich der Gegensatz zwischen dem Iran und Israel bedrohlich zu. Angesichts kaum kontrollierbarer emotionaler Ausbrüche von Volksmassen in der islamischen Welt befürchten nicht wenige Sicherheits-Verantwortliche in den abendländischen Staaten gewalttätige Attacken von Islamisten, insbesondere gegen Juden und jüdische Einrichtungen - überall auf der Welt, auch in Westeuropa. Wirksame Schutzmassnahmen werden schon heute ernsthaft diskutiert. Solche Diskussionen werden der Öffentlichkeit nicht verborgen bleiben. Die Reaktion der Bevölkerung ist voraussehbar: Sie wird gegenüber weiterer Einwanderung von Muslimen grosse Zurückhaltung verlangen. Und sie wird, wenn sie zu Einbürgerungsgesuchen von Muslimen Stellung zu nehmen hat, zunehmend generelle Abwehrtendenzen entwickeln. Wollen uns Juristen allen Ernstes weismachen, ein Nein zu einem muslimischen Einbürgerungsgesuch sei nur nach Tatsache gewordenem Anschlag gegenüber überführtem Täter gestattet?
Wenn Paragraphen-Funktionäre in juristischen Glashäusern mit spitzfindigen Argumenten das generelle, aus dem Blick auf das Weltgeschehen abgeleitete Nein zu Einbürgerungsgesuchen von Muslimen als "rassendiskriminierend" verbieten wollen, dann müssen sich diese Funktionäre schlicht fragen lassen: Sind sie überhaupt schon im einundzwanzigsten Jahrhundert angekommen?
Der Fall Solothurn: Bussen für unerlaubte Meinungen
Im Kanton Solothurn wurden mit Strafverfügung vom 17. Ja-nuar 2006 zwei SVP-Politiker aufgrund gewisser Interview-Aussagen gebüsst - mit Bussen, die wesentlich höher ausfielen als jene der Schläger von Aarau.
Die beiden Solothurner SVP-Exponenten hatten in einem am 15. April 2005 veröffentlichten Interview des "Solothurner Tagblatts" folgende Sätze ausgesprochen: "Zum Beispiel die Kosovo-Albaner: Sie legen eine Gewaltbereitschaft an den Tag, die wir hier so nicht kennen. Sogar die Integrationskomission hat kürzlich kapituliert." Zweiter verbotener Satz: "Die Kosovo-Albaner nehmen sich nicht die Mühe, sich anzupassen. Sie wollen uns ihre Gewaltbereitschaft aufzwingen."
Kurz nach Erscheinen des Interviews durften die beiden SVP-Politiker der Presse entnehmen, dass gegen sie ein Strafverfahren eröffnet worden sei. Ausgelöst wurde es von einem Berner Anwalt, der, unfreundliche Reaktionen aus der Öffentlichkeit befürchtend, anonym bleiben wolle. Die beiden Politiker würden, lasen die Betroffenen in der Zeitung, "vorsätzlicher rassendiskriminierender Äusserungen" bezichtigt, welche als Pauschalaussagen strafbar seien. Weiter vernahmen sie, dass der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli das Strafverfahren als angebracht erachte, weil die Äusserungen der beiden Grenchner Politiker pauschalen Charakter hätten.
Erst acht Monate später, mit der Strafverfügung vom 17. Januar 2006, wurde den von den Medien seit Monaten Angeschwärzten auch von gerichtlicher Seite eröffnet, dass gegen sie ein Verfahren laufe. Beschuldigt der Rassendiskriminierung wurde der eine Täter, seines Zeichens Kantonalpräsident der SVP Solothurn und Grenchner Gemeinderat, mit Fr. 500.- gebüsst. Seine Parteikollegin mit Fr. 200.- (zum Vergleich: Die Schläger von Aarau waren mit Bussen von Fr. 100.- belegt worden).
Das Verfahren ist noch hängig, weil der SVP-Präsident Einsprache erhoben hat. In der von seinem Anwalt verfassten Einsprache verlangt er, zur Sache wenig-stens einmal einvernommen zu werden. Ausserdem verweist die Einsprache auf die eidgenössische Waffenverordnung, "wonach gemäss Bundesrat die Kosovo-Albaner (anders als z. B. die Schweizer) keine Dolche, Klappmesser, Schlagstöcke etc. bei sich tragen dürfen, weil bei diesen Personen eine erhebliche Gefahr missbräuchlicher Waffenverwendung besteht (Art. 9 Abs. 1 lit. h WaffenVO; Art. 4 und 7 Abs. 2 lit. b Waffengesetz)". Damit sei, argumentiert der SVP-Kantonalpräsident, die Einschätzung der obersten Landesbehörde der Schweiz zur Gewaltbereitschaft der Kosovo-Albaner hinreichend dokumentiert.
Klar ist: Wer im Kanton Solothurn sagt, was er denkt (und was er aufgrund statistischen, allen zugänglichen Materials gegebenenfalls auch belegen kann), macht sich dort strafbar. Und unzulässiges Sagen und Denken wird im Kanton Solothurn weit höher gebüsst als gewalttätiges, Verletzungen zufügendes Zuschlagen einschlägig bewaffneter Ausländer in Aarau
Der Fall Bremgarten: Warnung vor Blutrache
Ende Januar 2006 hatte das Bezirksgericht Bremgarten AG ein Tötungsdelikt zu beurteilen. Eine 32jährige Mazedonierin hatte ihren schlafenden Ehemann, einen Kosovaren, erschossen.
Die Frau tötete ihren Mann nach acht-jährigem Ehe-Martyrium, in dessen Verlauf sie monatlich durchschnittlich dreimal schwer verprügelt, immer wieder vergewaltigt und anderswie misshandelt worden war. Auch die Kinder wurden vom arbeitslosen Vater aufs brutalste verprügelt. Die älteste Tochter trug bleibenden körperlichen Schaden davon.
Das Gericht verfuhr mit der Angeklagten, die in der Tat Fürchterliches durchgemacht hatte, milde. Aufsehenerregend war die Abschlusserklärung des Gerichtspräsidenten. Er warnte die Frau: Nach islamischem Recht habe sie den Tatbestand der Blutschande erfüllt. Damit drohe ihr aus ihrem Kulturkreis Blutrache.
Blutrache - etwas das, der schwergeprüften Frau allein ihrer kulturellen Herkunft wegen generell drohe! Hat diese (zweifellos auf Erfahrung gründende) Aussage, die sich generell auf den kulturell begründeten Umgang der Kosovaren mit Gewalt abstützt, etwa nicht "pauschalen Charakter"? Ob die der Antirassismus-Ideologie Verfallenen in unserem Land eine solche Pauschal-Aussage dulden? Oder ob sie diese Aussage, wie im Fall Solothurn, ihrer Pauschalisierung wegen als "rassendiskriminierend" abstempeln und strafrechtlich verfolgen? Dass beide Aussagen, jene von Solothurn und die von Bremgarten, klar pauschalisierenden Charakter haben, also das Verhältnis einer bestimmten Ethnie zur Gewalt allgemein und pauschal charakterisieren, dürfte kaum bestritten werden können.
Dem Bremgartner Richter ist jedenfalls dringend zu raten, seinen Wohnsitz nie in solothurnische Lande zu verlegen. Allzurasch geriete er dort in die Mühle einer abstrakten Paragraphen verfallenen Justiz, die den Blick auf die Wirklichkeit offensichtlich verloren hat.
Der Fall Kreuzberg: Integration völlig gescheitert
Kreuzberg liegt nicht in der Schweiz. Kreuzberg, ein massiv überfremdeter Stadtteil Berlins, wird von vielen als Ghetto bezeichnet. Weil dort fast nur noch Türken und Kurden leben.
Seit dreissig Jahren bemüht sich ein wahres Heer von Sozialarbeitern um die Integration insbesondere der jungen Ausländer in Kreuzberg. Viele der Sozialarbeiter sind selber Türken oder Kurden. Und die meisten dieser Sozialarbeiter resignieren: Der Kampf um die Integration sei verloren, räumen sie ein. Gewaltkriminalität, Drogenhandel und Drogenkonsum hätten die Oberhand gewonnen. Mehr als neunzig Prozent der jungen Türken trügen ständig ein Messer auf sich. Einsatzbereit. Offene Jugendarbeit, berichten die Sozialarbeiter, sei hoffnungslos: Innert kürzester Zeit hätten gewalttätige Gangs die Herrschaft in Jugendzentren an sich gerissen. Die Sozialarbeiter müssten ohnmächtig zusehen, wie Faustrecht die Szene beherrsche. Nur ein kleiner Teil der Jugendlichen sei überhaupt noch beeinflussbar.
Die Berufsaussichten der Kreuzberger Jugend seien gleich null. Keine Firma stelle mehr junge Türken aus Kreuzberg ein. Vorbilder der Jugendlichen würden zunehmend Gangster und Gangchefs.
Neuerdings setze sich eine Erscheinung, von den muslimischen Sozialarbeitern "Vulgär-Islam" genannt, zunehmend durch. Als erstes habe dieser Vulgär-Islam alle deutschen Mädchen aus Kreuzberg vertrieben. Weil, wer sich westlich benehme, unmittelbar bedroht sei. Galt es früher noch als chic, einen türkischen Freund zu haben, nehme heute die Gewalt insbesondere gegen Mädchen massiv zu. Mädchen, die sich nach dem Eindunkeln nach draussen wagten, müssten damit rechnen, vergewaltigt oder zumindest verprügelt zu werden.
Deutsche Medien berichten über diese "Kreuzberger Realität". Kürzlich, am 21. Januar dieses Jahres zum Beispiel "Die Welt". In der Schweiz hört und liest man kaum davon. Betreffen solche Entwicklungen die Schweiz etwa nicht? Oder kommt bald der Tag, da man hierzulande solch ungeschminkte Berichte radikalen Scheiterns jahrzehntelanger Integrationsbemühungen nicht einmal mehr zu Gesicht bekommt? Aus Gründen der Selbstzensur, weil solche Tatsachen-Schilderung in der breiten Bevölkerung Schlussfolgerungen begünstigen könnte, wonach künftig bezüglich Einwanderungspolitik und insbesondere bei Einbürgerungsentscheiden weit zurückhaltender zu verfahren sei? Mit der Konsequenz, dass wachsende Kreise, um "Kreuzberger Entwicklungen" in der Schweiz gar nicht aufkommen zu lassen, Abkömmlinge zunehmend gewaltbereiter Volksgruppen grundsätzlich nicht mehr einbürgern wollen. Präventiv und pauschal, ohne die Einzelfälle genau zu kennen. Einfach um der inneren Sicherheit in unseren Städten willen. Ist solches Denken verboten, sind entsprechende Schlussfolgerungen strafbar? Nur weil beides im Normdenken, das die Paragraphenreiter der Antirassismus-Ideologie uns aufzwingen wollen, keinen Platz mehr hat?
Haben wir dem von der Ideologie des Antirassismus durchgesetzten Verbot pauschaler politischer Schlussfolgerungen unsere Meinungsfreiheit zu opfern?
Ulrich Schlüer