Nr. 04, 20. Februar 2004

Damit der Sozialstaat nicht aus dem Ruder läuft
Nein zur Mutterschaftsversicherung

Von Natalie Rickli, Gemeinderätin, Winterthur

Bereits dreimal hat das Volk die Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Trotzdem kommt voraussichtlich im September 2004 eine weitere Vorlage zur Abstimmung.

Ausgangspunkt ist eine parlamentarische Initiative von Pierre Triponez: Den erwerbstätigen (ausschliesslich den erwerbstätigen!) Müttern soll neu ein vierzehnwöchiger bezahlter Urlaub gewährt werden.

Gesetzlich geregelt
Daraus entstünden dem Staat Kosten von rund 500 Millionen Franken pro Jahr. Bezahlt werden sollen diese aus der Kasse der Erwerbsersatzordnung, die zurzeit noch über Reserven von gut 3,5 Milliarden Franken verfügt. Dieses Geld würde durch Einführung der Mutterschaftsversicherung sowie durch die
(überfällige) Erhöhung der Taggelder für Militärdienstleistende ­ wofür diese Versicherung eigentlich geschaffen worden ist ­ innert weniger Jahre aufgebraucht.
Heute ist der Schwangerschaftsurlaub im Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz geregelt. Arbeitnehmerinnen dürfen nach der Geburt ihres Kindes acht Wochen lang nicht arbeiten. Bis zur 16. Woche dürfen sie nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Die Zeit nach der Geburt wird einer
Krankheit gleichgestellt; die Lohnzahlung muss während dieser Zeit mindestens 80 Prozent betragen. Häufig besteht aber eine weitergehende brancheninterne Lösung, die den vollen Lohn während acht Wochen oder einen noch länger bezahlten Mutterschaftsurlaub sichert.

Sozialausbau und Steuererhöhungen
Die Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung ist ausserordentlich wichtig. Sie stellt Grundsätzliches zur Zukunft unserer Sozialwerke zur Diskussion. Die Ausgaben des Bundes für die Sozialwerke haben sich seit 1990 praktisch verdoppelt. Der Bund allein gibt heute rund 13 Milliarden für die soziale Wohlfahrt aus, was rund einem Viertel seiner Gesamtausgaben entspricht. Vor allem die Entwicklungen bei AHV und IV müssen alarmieren. Besteht doch die Gefahr, dass ein auswuchernder Sozialstaat schon bald jeden politischen Handlungsspielraum und auch die wirtschaftliche Prosperität
erdrückt. Unter dem Druck der Linken ist eine Tendenz erkennbar, alle Probleme des Sozialstaates durch Steuererhöhungen lösen zu wollen, wobei die Mehrwertsteuer als bequemstes Instrument betrachtet wird: Sie wird sozusagen vom Handel eingezogen, Erhöhungen sind nicht so direkt spürbar wie bei der direkten Besteuerung. Ausserdem können die Mehrwertsteuer-Erhöhungen den entsprechend Interessierten auch noch als Schritt zur Annäherung an die EU verkauft werden, wo der Mindestsatz bekanntlich fünfzehn Prozent beträgt. Doch «vergessen» die Sozialdemokraten, dass die Mehrwertsteuer besonders unsozial ist, weil sie Arme und Reiche gleichermassen trifft und ausserdem
die Kaufkraft der Bevölkerung schmälert. In der gegenwärtigen, überall von schweren Engpässen bestimmten Situation die Schaffung eines neuen Sozialwerkes vorzusehen kann nur als irrwitzig
bezeichnet werden. Mit der Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung stellt sich deshalb die Frage: Wollen wir unseren Sozialstaat den finanziellen Möglichkeiten anpassen ­ oder wollen wir seine akuten Finanzierungsprobleme einfach über höhere Zwangsabgaben lösen?

Staat und Bürger
Im weiteren stellt sich die Frage nach der Subsidiarität; also nach dem Prinzip, dass eine übergeordnete Instanz nur eingreifen soll und darf, wenn die nächstuntere überfordert ist. Dass insbesondere der Staat nur aktiv werden darf, wenn Private ein Problem nicht lösen können.
Alle Parteien bekennen sich «grundsätzlich» zu diesem Subsidiaritätsprinzip. Wenn es aber konkret wird, setzen sie meistens auf staatlichen Zwang und zentralistische Regulierung. Es stellt sich grundsätzlich die Frage: Bevorzugt man eine staatliche Regelung, wenn Private das Problem auch ­ oder sogar besser ­ lösen können?
Bezüglich Mutterschaftsversicherung wird der Volkswille klar missachtet. Das Volk hat sich bereits dreimal deutlich gegen eine Mutterschaftsversicherung ausgesprochen, letztmals am 13. Juni 1999 mit 61 Prozent Nein-Stimmen. Die Neuauflage ist also pure Zwängerei. Die ständige Berufung auf den
Verfassungsauftrag ist falsch. Als das Volk 1945 den Verfassungsartikel guthiess, dachte niemand an das heutige Sozialstaats-Niveau. Beabsichtigt war damals lediglich, die in Zusammenhang mit einer Geburt unmittelbar entstehenden Kosten (Spitalaufenthalt, Arztkosten) zu decken. Diese Kosten
werden seither längst von den Krankenkassen übernommen. Privatsphäre respektieren
Die Entscheidung für Kinder ist eine rein private und eigentlich nur Sache des betreffenden Paares. Wenn der Staat in diese Entscheidung eingreift und finanziellen Profit verspricht, eröffnen sich für Politiker immer neue Möglichkeiten der Gesellschaftsplanung und -steuerung. Ein Element dazu ist
auch in der aktuellen Vorlage enthalten, soll die neue Mutterschaftsversicherung doch einzig erwerbstätigen Frauen zugute kommen. Dies im Rahmen einer Tendenz, dem Staat immer mehr Kompetenzen bei der Familienplanung, der Rollenverteilung zwischen Mann und Frau und auch bei
der Erziehung der Kinder zuzuteilen. Eine ungute Tendenz!

Keine Steuererhöhungen!
Interessant ist das Verhalten der Parteien zur Mutterschaftsversicherung, besonders jenes der FDP: Wird diese Partei zu ihren liberalen Wurzeln zurückfinden, also nicht mehr, sondern endlich wieder weniger Staat fordern? Gewisse Anzeichen einer Gesundung waren in den letzten Monaten erkennbar.
Dennoch will die Parteispitze in bezug auf die Mutterschaftsversicherung den etatistischen Irrweg fortsetzen. Es bleibt zu hoffen, dass zahlreiche namhafte FDP-Exponenten die Vorlage dennoch öffentlich ablehnen und ihrer Partei wieder ein wirklich freiheitliches Gesicht geben können.
Die bevorstehende Abstimmung dürfte wichtig, vielleicht wegweisend sein. Entweder gelingt es den vereinigten Sozialisten, den Kurs in Richtung Sozialausbau und Steuererhöhungen
fortzusetzen. Oder es wird endlich eine Trendwende eingeleitet hin zur Sicherung der bestehenden Sozialwerke ohne Steuererhöhungen.


Natalie Rickli