Nr. 04, 20. Februar 2004
Damit der Sozialstaat
nicht aus dem Ruder läuft
Nein zur Mutterschaftsversicherung
Von Natalie Rickli, Gemeinderätin, Winterthur
Bereits dreimal hat das Volk die
Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Trotzdem kommt
voraussichtlich im September 2004 eine weitere Vorlage zur Abstimmung.
Ausgangspunkt ist eine parlamentarische Initiative von Pierre Triponez: Den
erwerbstätigen (ausschliesslich den erwerbstätigen!) Müttern
soll neu ein vierzehnwöchiger bezahlter Urlaub gewährt werden.
Gesetzlich geregelt
Daraus entstünden dem Staat Kosten von rund 500 Millionen Franken pro
Jahr. Bezahlt werden sollen diese aus der Kasse der Erwerbsersatzordnung,
die zurzeit noch über Reserven von gut 3,5 Milliarden Franken verfügt.
Dieses Geld würde durch Einführung der Mutterschaftsversicherung
sowie durch die
(überfällige) Erhöhung der Taggelder für Militärdienstleistende
wofür diese Versicherung eigentlich geschaffen worden ist
innert weniger Jahre aufgebraucht.
Heute ist der Schwangerschaftsurlaub im Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz
geregelt. Arbeitnehmerinnen dürfen nach der Geburt ihres Kindes acht
Wochen lang nicht arbeiten. Bis zur 16. Woche dürfen sie nur mit ihrem
Einverständnis beschäftigt werden. Die Zeit nach der Geburt wird
einer
Krankheit gleichgestellt; die Lohnzahlung muss während dieser Zeit mindestens
80 Prozent betragen. Häufig besteht aber eine weitergehende brancheninterne
Lösung, die den vollen Lohn während acht Wochen oder einen noch
länger bezahlten Mutterschaftsurlaub sichert.
Sozialausbau und Steuererhöhungen
Die Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung ist ausserordentlich
wichtig. Sie stellt Grundsätzliches zur Zukunft unserer Sozialwerke zur
Diskussion. Die Ausgaben des Bundes für die Sozialwerke haben sich seit
1990 praktisch verdoppelt. Der Bund allein gibt heute rund 13 Milliarden für
die soziale Wohlfahrt aus, was rund einem Viertel seiner Gesamtausgaben entspricht.
Vor allem die Entwicklungen bei AHV und IV müssen alarmieren. Besteht
doch die Gefahr, dass ein auswuchernder Sozialstaat schon bald jeden politischen
Handlungsspielraum und auch die wirtschaftliche Prosperität
erdrückt. Unter dem Druck der Linken ist eine Tendenz erkennbar, alle
Probleme des Sozialstaates durch Steuererhöhungen lösen zu wollen,
wobei die Mehrwertsteuer als bequemstes Instrument betrachtet wird: Sie wird
sozusagen vom Handel eingezogen, Erhöhungen sind nicht so direkt spürbar
wie bei der direkten Besteuerung. Ausserdem können die Mehrwertsteuer-Erhöhungen
den entsprechend Interessierten auch noch als Schritt zur Annäherung
an die EU verkauft werden, wo der Mindestsatz bekanntlich fünfzehn Prozent
beträgt. Doch «vergessen» die Sozialdemokraten, dass die
Mehrwertsteuer besonders unsozial ist, weil sie Arme und Reiche gleichermassen
trifft und ausserdem
die Kaufkraft der Bevölkerung schmälert. In der gegenwärtigen,
überall von schweren Engpässen bestimmten Situation die Schaffung
eines neuen Sozialwerkes vorzusehen kann nur als irrwitzig
bezeichnet werden. Mit der Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung
stellt sich deshalb die Frage: Wollen wir unseren Sozialstaat den finanziellen
Möglichkeiten anpassen oder wollen wir seine akuten Finanzierungsprobleme
einfach über höhere Zwangsabgaben lösen?
Staat und Bürger
Im weiteren stellt sich die Frage nach der Subsidiarität; also nach dem
Prinzip, dass eine übergeordnete Instanz nur eingreifen soll und darf,
wenn die nächstuntere überfordert ist. Dass insbesondere der Staat
nur aktiv werden darf, wenn Private ein Problem nicht lösen können.
Alle Parteien bekennen sich «grundsätzlich» zu diesem Subsidiaritätsprinzip.
Wenn es aber konkret wird, setzen sie meistens auf staatlichen Zwang und zentralistische
Regulierung. Es stellt sich grundsätzlich die Frage: Bevorzugt man eine
staatliche Regelung, wenn Private das Problem auch oder sogar besser
lösen können?
Bezüglich Mutterschaftsversicherung wird der Volkswille klar missachtet.
Das Volk hat sich bereits dreimal deutlich gegen eine Mutterschaftsversicherung
ausgesprochen, letztmals am 13. Juni 1999 mit 61 Prozent Nein-Stimmen. Die
Neuauflage ist also pure Zwängerei. Die ständige Berufung auf den
Verfassungsauftrag ist falsch. Als das Volk 1945 den Verfassungsartikel guthiess,
dachte niemand an das heutige Sozialstaats-Niveau. Beabsichtigt war damals
lediglich, die in Zusammenhang mit einer Geburt unmittelbar entstehenden Kosten
(Spitalaufenthalt, Arztkosten) zu decken. Diese Kosten
werden seither längst von den Krankenkassen übernommen. Privatsphäre
respektieren
Die Entscheidung für Kinder ist eine rein private und eigentlich nur
Sache des betreffenden Paares. Wenn der Staat in diese Entscheidung eingreift
und finanziellen Profit verspricht, eröffnen sich für Politiker
immer neue Möglichkeiten der Gesellschaftsplanung und -steuerung. Ein
Element dazu ist
auch in der aktuellen Vorlage enthalten, soll die neue Mutterschaftsversicherung
doch einzig erwerbstätigen Frauen zugute kommen. Dies im Rahmen einer
Tendenz, dem Staat immer mehr Kompetenzen bei der Familienplanung, der Rollenverteilung
zwischen Mann und Frau und auch bei
der Erziehung der Kinder zuzuteilen. Eine ungute Tendenz!
Keine Steuererhöhungen!
Interessant ist das Verhalten der Parteien zur Mutterschaftsversicherung,
besonders jenes der FDP: Wird diese Partei zu ihren liberalen Wurzeln zurückfinden,
also nicht mehr, sondern endlich wieder weniger Staat fordern? Gewisse Anzeichen
einer Gesundung waren in den letzten Monaten erkennbar.
Dennoch will die Parteispitze in bezug auf die Mutterschaftsversicherung den
etatistischen Irrweg fortsetzen. Es bleibt zu hoffen, dass zahlreiche namhafte
FDP-Exponenten die Vorlage dennoch öffentlich ablehnen und ihrer Partei
wieder ein wirklich freiheitliches Gesicht geben können.
Die bevorstehende Abstimmung dürfte wichtig, vielleicht wegweisend sein.
Entweder gelingt es den vereinigten Sozialisten, den Kurs in Richtung Sozialausbau
und Steuererhöhungen
fortzusetzen. Oder es wird endlich eine Trendwende eingeleitet hin zur Sicherung
der bestehenden Sozialwerke ohne Steuererhöhungen.
Natalie Rickli