Nr. 4, 7. Februar 2003
Asylrechts-Missbrauch
Bern erklärt sich ohnmächtig
Mit abgewiesenen, Herkunftsangaben konsequent verweigernden
Asylrechts-Missbrauchern fertig zu werden das sei hauptsächlich
Aufgabe
der Kantone. Mit solchem Positionsbezug glaubt sich das Departement Metzler
seiner Verantwortung entziehen zu können.
Am 4. Oktober 2002 verlangte
Nationalrat Ulrich Schlüer, unterstützt von der
nahezu geschlossenen SVP-Fraktion, mit einer Motion vom Bund neue Massnahmen
gegen abgewiesene Asylbewerber und illegale Einwanderer. Die Motion
verlangte eine Änderung des Asylgesetzes mit der Zielsetzung, abgewiesene
Asylbewerber und illegale Einwanderer aus kulturfremden Ländern nicht
mehr
in der Schweiz, sondern in von anerkannten internationalen Organisationen
wie dem Uno-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) oder dem Internationalen Roten
Kreuz (IKRK) betreuten Flüchtlingslagern in der Herkunftsregion der
illegalen Einwanderer unterzubringen.
Das Problem ist längst bekannt: Verweigert ein illegaler Einwanderer
jegliche Auskunft zu seiner Herkunft, vernichtet oder versteckt er seinen
Pass, so ist es für hiesige Behörden vielfach unmöglich, einwandfrei
nachzuweisen, aus welchem Land ein illegaler Einwanderer stammt, damit man
ihn dorthin zurückführen kann. Relativ leicht ist indessen die
Herkunftsregion (zum Beispiel Westafrika) zu bestimmen. Die Motion Schlüer
verlangt nun, dass illegale Einwanderer aus feststellbaren Regionen in
Flüchtlingslagern ihrer Herkunftsregion und nicht mehr in der Schweiz
untergebracht werden, bis die Illegalen zu Auskünften über ihre
genaue
Herkunft bereit sind.
Der Bundesrat lehnt diese Forderung obwohl sie in keiner Art und Weise
gegen Völkerrecht verstösst rundweg ab. Seine Begründung
ist geprägt von
geradezu weltfremdem Formalismus: Flüchtlingslager der weltweit anerkannten
Flüchtlings-Hilfswerke seien ausschliesslich für echte Flüchtlinge,
also für
an Leib und Leben bedrohte Menschen geschaffen worden. Abgewiesene illegale
Einwanderer hätten dort keinen Platz, weil sie nicht bedroht seien. Im
Klartext: Ein Land, das illegale Einwanderung zulässt, muss selbst schauen,
wie es mit den damit verbundenen Problemen fertig wird. Auf internationale
Kooperation könne in diesem Zusammenhang nicht gezählt werden.
Der Bund macht sich damit zum Gefangenen seiner Nachlässigkeit an den
Landesgrenzen. Gleichzeitig präsentiert er in der Motions-Antwort eine
sehr
eigenständige und für Bern ausgesprochen billige «Lösung»
des Problems: Für
die Ausschaffung unrechtmässig eingewanderter Ausländer seien die
Kantone
zuständig, nicht der Bund. Der Bund, darf man daraus schliessen, lässt
durch
Nachlässigkeit an der Grenze illegale Einwanderung fahrlässig zu.
Die
negativen Folgen dieser Pflichtverletzung sollen aber die Kantone allein
tragen. So sieht es wenigstens das Departement von Bundesrätin Ruth Metzler.
Aus der in der Abstimmung vom vergangenen 24. November überdeutlich
gewordenen Kritik breiter Bevölkerungskreise an der bundesrätlichen
Larifari-Politik gegenüber dem Asylrechts-Missbrauch hat zumindest das
Departement Metzler offenbar überhaupt nichts gelernt.
Ulrich Schlüer