Nr. 4, 7. Februar 2003
Bürgerinnen und
Bürger haben die Wahl
Prämiensenkungs-Initiative oder Prämienexplosion
Von Nationalrat Roland F. Borer, Kestenholz SO
Seit 1996 ist das heute gültige Krankenversicherungsgesetz (KVG)
in Kraft.
Dieses Gesetz hätte so wurde versprochen tiefere
Krankenversicherungs-Prämien bewirken sollen. Die SVP, welche 1996 als
einzige Bundesratspartei gegen das KVG antrat, wurde nach bekanntem Muster
als «unsorgfältig, unüberlegt und destruktiv» abqualifiziert.
Doch die Befürchtungen
von damals wurden in der Wirklichkeit bei weitem
übertroffen: Betrug 1996 die monatliche Krankenversicherungs-Prämie
für eine
erwachsene Person im Durchschnitt noch 166 Franken, so muss aus der gleichen
Versichertengruppe heute 269 Franken Jahresprämie auf den Tisch geblättert
werden. Im Widerspruch zu den Versprechungen von 1996 ist die
Krankenversicherungs-Prämie um durchschnittlich sage und schreibe 7,1
Prozent pro Jahr gestiegen in einigen Kantonen sogar noch stärker!
Kostenexplosion
Die Kostenentwicklung konnte in den vergangenen Jahren nie stabilisiert
werden. In den vorgesehenen KVG-Revisionen sind wiederum keine bedeutenden
Kostendämpfungsmassnahmen vorgesehen. Die Kosten werden also weiter
steigen. Schon im Jahre 2010 dürfte die durchschnittliche
Krankenversicherungs-Prämie für die Grundversicherung 434 Franken
pro Monat
betragen!
Interessant ist der direkte Vergleich der Krankenversicherungs-Prämien
für
die Grundversicherung mit der Entwicklung der AHV-Renten. Bei der
Inkraftsetzung des KVG betrug die maximale ordentliche AHV-Rente 1940
Franken pro Monat. Ende 2002 wurden monatlich 2060 Franken als maximale
Rente ausgerichtet. Die Erhöhung betrug total also rund 6,2 Prozent oder
durchschnittlich etwas mehr als ein Prozent pro Jahr. Ende 2002 muss eine
Rentnerin oder ein Rentner durchschnittlich rund 11,9 Prozent der
AHV-Maximalrente für die Grundversicherung gemäss KVG ausgeben.
Werden sich
die AHV-Renten und Krankenversicherungs-Prämien im gleichen Stil
weiterentwickeln, so wird ein Rentner mit Maximalrente im Jahr 2010 bereits
rund 20 Prozent seiner Rente allein für die Krankenversicherung benötigen.
Verbilligungsleistungen nehmen zu
Alarmierend ist auch die Entwicklung der Prämienverbilligungen. Im Jahre
1996 wurden an insgesamt 1 656 000 Personen Verbilligungsbeiträge
ausgerichtet. Im Jahre 2000 (letzte verfügbare Statistik) standen schon
2
338 000 Personen auf der Empfängerliste, rund 32,4 Prozent aller
Prämienzahlerinnen und Prämienzahler! Da sich die Schere zwischen
Gesundheitskosten und Lohnentwicklung weiter öffnen wird, ist klar absehbar,
dass auch die Zahl der Bezüger von Prämienverbilligungs-Leistungen
weiter
zunehmen wird. Es besteht Grund zur Annahme, dass die Anzahl der
Prämienverbilligungs-Empfänger bereits im Jahr 2010 gegen 50 Prozent
betragen wird!
Nach der Dezembersession 2002 und der Diskussion um eine weitere Revision
des KVG steht fest, dass das Parlament nicht die Kraft hat, im
Gesundheitswesen grundsätzliche Veränderungen einzuleiten, die der
rasanten
Kostenentwicklung entgegenwirken könnten. Statt auf Wettbewerb wird nach
wie
vor auf staatlichen Dirigismus gesetzt. Die SVP wollte mit vielen
parlamentarischen Vorstössen eine Wende einleiten. Sie erhielt dafür
keine
Unterstützung, auch nicht aus dem bürgerlichen Lager. Deshalb wird
nun eine
Volksinitiative lanciert. Die Bürgerinnen und Bürger müssen
handeln,
damit die seit Jahren laufenden Kostensteigerungen gestoppt werden können.
Roland F. Borer, Nationalrat