Nr. 4, 8. Februar 2002
Der Bundesrat befürwortet
Uno-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung
Die direkte Demokratie via Uno abschaffen?
Von Nationalrat Luzi Stamm, Baden-Dättwil AG
1994 stimmten wir dem «Rassismus-Artikel» zu, das heisst, wir übernahmen die entsprechende Uno-Konvention. Um die Chancen für ein «Ja» beim Volk zu erhöhen, hatte Bundesbern mit einem sogenannten «Vorbehalt» dafür gesorgt, dass trotz Übernahme dieser Konvention keine Einzel-Beschwerden an den «Uno-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung» gerichtet werden können.
So konnte im damaligen Abstimmungskampf argumentiert werden, es käme zu keiner Beurteilung durch «fremde Richter», wenn jemand in der Schweiz mit dem Vorwurf rassistischen Verhaltens konfrontiert wird. Nun will der Bundesrat diese Beschwerdemöglichkeit an das Uno-Gremium doch einführen. Der Nationalrat stimmte ihm am 10. Dezember 2001 mit grosser Mehrheit zu (bei nur 35 Gegenstimmen, praktisch ausschliesslich aus der SVP), der Ständerat muss noch darüber befinden. Das Referendum wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Die Neuerung soll also in Kraft treten, ohne dass das Volk darüber abstimmen kann.
Traurige Mentalität
Man halte sich
vor Augen, was passieren kann, wenn in einer Schweizer Gemeinde die Einbürgerung
eines Ausländers abgelehnt wird. Er wird Beschwerde an diesen Uno-Ausschuss
machen können, sein Gesuch sei «aus rassistischen Gründen»
abgelehnt worden. Zwar wird der Uno-Ausschuss in seinem Urteil nur «Empfehlungen»
abgeben können, die rechtlich nicht verbindlich sind. Aber man kann sich
schon jetzt ausmalen, wie die Medien reagieren, wenn die Uno-Kommission das
Verhalten einer Schweizer Gemeinde-Bürgerschaft als rassistisch klassifiziert...
Das Vorgehen von Bundesbern zeigt eine traurige Mentalität. Um 1994 ein «Ja» zu erreichen, wurde der Bevölkerung vorgespiegelt, man wolle die Beschwerde an das Uno-Gremium verunmöglichen. Wenige Jahre nach dem Volksentscheid werden die «fremden Richter» nun doch eingeführt. Und dem Volk bleibt die Möglichkeit entzogen, darüber abzustimmen. Das Vorgehen manifestiert zwei äusserst bedenkliche Entwicklungen: Erstens zeigt sich, wie wenig Zusicherungen unserer Landesregierung heutzutage noch wert sind und wie das Volk über den Tisch gezogen wird. Zweitens zeigt sich einmal mehr, wie versucht wird, mit dem Beitritt zu Uno-Behörden (oder anderen internationalen Gremien) die direkte Demokratie zu unterlaufen.
Luzi Stamm, Nationalrat