Nr. 4, 9. Februar 2001

Souveränität garantiert Freiheit und Frieden

Demokratie ist nicht einfach ein Geschenk der Natur. Sie wurde Wirklichkeit als Ergebnis eines jahrhundertelangen politischen Ringens von Völkern und Gruppen. Viel Blut floss in Europa, bis die Demokratie durchgesetzt werden konnte und friedliches Miteinander selbst- verständlich wurde. Die Demokratie als Staatsform ist die grossartigste politische Errungen- schaft, die in Europa entwickelt wurde. Von Europa aus fasste sie auch in anderen Kontinen- ten Fuss und wurde auch dort zum Fundament für friedliches Miteinander von Staaten und Völkern.

Demokratie beruht auf der Achtung des Mitmenschen und auf der Gleichheit aller vor dem demokratisch geschaffenen Gesetz. Wo sich die Demokratie durchsetzte, setzte sich auch der Verzicht auf expan- sive, friedensbedrohende Aussenpolitik durch.

Demokratie in Gefahr
Die Frieden und Freiheit seit Jahrzehnten sichernde Demokratie ist in Europa in Gefahr. Eine neue Tendenz ausgeprägter Zentralisierung fordert zunehmende Gleichschaltung von oben nach unten. Plötzlich gibt es in Europa wieder «dominierende» und «nachvollziehende» Länder. Mächtige entwickeln Grossmacht-Allüren. Mächtige wollen ideologisch motivierte Standpunkte zu verbindlichen, unabänder- lichen Normen zementieren. Kleinstaaten, wo sich in aller Freiheit andere Meinungen entwickeln, werden als «Maden im Speck» diffamiert. Ein «europäisches Bruderland» muss, weil es in freier Wahl Sozialisten von der Regierungsverantwortung entbunden hat, monatelang diskriminierende, ehrverlet- zende Sanktionen über sich ergehen lassen - beschlossen und durchgesetzt in einer Weise, die jeglicher demokratischen Überzeugung spottet.

Eine demokratisch bisher nie legitimierte Zentralbehörde - Kommission genannt - treibt die Gleich- schaltung voran. Regierungskonferenzen setzen - ohne dass die Völker sich dazu äussern könnten - eine neue Währung durch. Staatliche Sicherheitskräfte, bisher allein zum Schutz der eigenen Länder geschaffen, werden über die Köpfe der Bürger hinweg plötzlich auch zu Offensiveinsätzen im Ausland aufgeboten. Grossmachtgelüste machen sich breit. Sie bedrohen Freiheit und Demokratie in Europa.

Echte Demokratie
Mit dem allgemeinen Wahlrecht allein ist Demokratie noch nicht gewährleistet. Untrennbar mit dem Wahlrecht verbunden ist das Recht auf Abwahl von Überforderten, Ungeeigneten. Echte Demokratie muss auch die Möglichkeit gewährleisten, positive Ansätze auszubauen und weiterzuentwickeln, Fehlentwicklungen zu korrigieren oder zu stoppen. Resultate demokratischer Entscheidfindung sind nie für alle Zeit unverrückbar. Jede Generation hat sich immer wieder von neuem für die demokratische Qualität ihres Staates einzusetzen. Die Erfahrung zeigt: Wo den Menschen umfassende Verantwortung für den Staat übertragen wird, bleibt die Freiheit am besten gewährleistet. Entscheidungen von weichenstellender, schicksalhafter Tragweite müssen in der Demokratie bei Bürgerinnen und Bürgern verankert werden.

* Die Währung eines Landes ist nicht Eigentum der Regierung. Sie ist die Frucht von Leistungsbereit- schaft, Fleiss, Sparwillen und Markterfolg aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger während Genera- tionen. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Staatsbürger darf keinem Volk die Währung weggenom- men oder wegfusioniert werden.

* Auch der demokratische Staat erhebt Steuern und Abgaben. Wo der Staat von freien Bürgern nimmt, muss er ihnen in der Verfassung in geeigneter Form auch Mitsprache über die Verwendung der bezo- genen Steuern einräumen. Sonst ist die Demokratie nicht im Gleichgewicht. Überdies muss die Staatsverfassung garantieren, dass Regierung und Verwaltung nicht mehr ausgeben dürfen, als die Bürger auf der Grundlage demokratischer Entscheide dem Staat abzuliefern haben. Chronische Staats- defizite sind Diebstahl am Eigentum der Bürgerinnen und Bürger.

* Zum Schutz des eigenen Landes und des eigenen Volkes hat jeder Staat Streitkräfte und Sicher- heitskräfte mit defensivem Schutzauftrag zur Sicherung von Frieden und Freiheit geschaffen. Keine Regierung hat das Recht, den Streitkräften offensive Aufgaben zu erteilen, die ausserhalb des eigenen Staatsgebietes wahrgenommen werden müssen, ohne dass die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine solche Weichenstellung ausdrücklich gutheissen. Weil Auslandeinsätze immer die Friedens- ordnung tangieren.

Ideologische Normen bedrohen den Rechtsstaat
Auch die Rechtsordnung ist im demokratischen Staat nicht das Ergebnis eines Naturereignisses. Ebensowenig ist sie das Resultat feststehender, der Demokratie entrückter unabänderbarer Normen. Die Rechtsordnung ist vielmehr das Ergebnis des jahrzehntelangen, über Generationen erfolgten Ringens der Bürgerinnen und Bürger um Gerechtigkeit. Jede Generation muss sich immer wieder von neuem für eine gerechte Ordnung im demokratischen Staat einsetzen. Jede Generation entwickelt die Rechtsordnung weiter, passt sie veränderten Bedingungen an. Die Rechtsordnung ist nie abgeschlos- sen - sie darf nie erstarren.

Keine internationale Organisation, kein der Demokratie entrücktes Gremium irgendwelcher Fachexper- ten oder «Weiser» darf dem von der Staatsverfassung bestimmten Souverän im demokratischen Staat die Kompetenz zur weiteren Ausgestaltung der Rechtsordnung je wegnehmen oder einschränken. International erarbeitete Grundsätze können einem Staat wohl als Anregung dienen zur eigenständigen demokratischen Weiterentwicklung der Rechtsordnung. Sie dürfen aber nie ohne die demokratische Mitentscheidung der Betroffenen einfach verfügt, der eigenen Rechtsordnung gleichsam übergestülpt werden. Der letzte Entscheid über die Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Rechtsordnung bleibt immer beim von der Verfassung bestimmten Souverän. Weil allein durch solchen Entscheidungsablauf die Rechtsordnung in der Bevölkerung auch verankert werden kann. Nur dann, wenn eine höhere Instanz vom verfassungsmässigen Souverän ausdrücklich beauftragt wird, kann sie übergeordnetes Recht schaffen. Wobei immer zu gewährleisten ist, dass auch solch demokratisch erfolgte Verantwortungs- übertragung wieder korrigiert werden kann, wenn der Souverän dies verlangt.

Bedrohte Rechtsprechung
Eine gerechte Rechtsordnung ist dort solide und demokratisch verankert, wo die Gewaltenteilung respektiert, die Unabhängigkeit der Justiz von den politischen Behörden also gewährleistet ist. Ausser- dem muss jeder, der sich in seinem Recht verletzt fühlt, auf einfache Weise Zugang zu den Justiz- organen finden können. Im freien Staat lebt Recht davon, dass es persönlich vertreten, dass persönlich darum gerungen wird.

Wer Recht zum Kommerz abwertet, wer persönliche Anstrengung für Gerechtigkeit und Recht zu einem Geschäft mit Sammelklagen - womöglich gar mit Gewinnbeteiligung der Sammelklagen vertretenden Anwälte - verkommen lässt, untergräbt die Rechtsordnung. Solche Verwilderung des Rechts gibt Raum zu - teilweise gar von Regierungen unterstützten - Erpressungsmanövern, die Rechtsordnung der Macht der Stärksten und Skrupellosesten unterwerfend.

Verteidigungs-Armee
Der Frieden verdankt seine Dauerhaftigkeit in Europa dem Bekenntnis der europäischen Staaten zur Demokratie. Es gibt in der Geschichte der Menschheit kein Beispiel, wonach von einer echten, frei- heitlichen Demokratie je ein Angriffskrieg entfesselt wurde. Wo die Verantwortung für den Staat den Bürgerinnen und Bürgern anvertraut ist, finden Kriegsgelüste offensichtlich keinen Platz. Demokratie ist der beste Friedensgarant. Zur Erfüllung seiner defensiven Schutzaufgabe wird dem Staat in der Demo- kratie das Gewaltmonopol übertragen. Auf Angriff und Bedrohung anderer verzichtet die Demokratie indessen.

Streitkräfte mit defensivem Auftrag stellen keine Bedrohung des Friedens dar - vielmehr schützen und sichern sie den Frieden. Sobald den Streitkräften aber Operationen ausserhalb des eigenen Staats- gebietes befohlen werden, gerät der Frieden in Gefahr. Weil solche Expansion früher oder später neue Formen von Kolonialismus entstehen lässt.

Milizarmee sichert Demokratie
Das Heer des demokratischen Staates ist eine Milizarmee auf der Grundlage der allgemeinen Wehr- pflicht. Weil eine Milizarmee von Regierenden kaum je als Machtinstrument missbraucht werden kann. Eine Armee, die «das Volk» repräsentiert, die aus Familienvätern, aus mitten im Berufsleben stehenden Männern und Frauen zusammengesetzt ist, lässt sich nicht für expansive Abenteuerpolitik missbrau- chen. Eine Berufsarmee, zusammengesetzt aus auf Betätigung und Abenteuer wartenden Berufs- soldaten, weit eher. Die in den demokratischen Staaten allein mit Defensivaufgaben betrauten Miliz- heere sind die zuverlässigsten Friedensgaranten in Europa.

Wohlfahrt dank Selbstverantwortung
Wem Freiheit ein Maximum an Selbstentfaltung gewährleistet, der übernimmt gleichzeitig umfassende Verantwortung für sich selbst und für die mit ihm verbundenen Menschen, insbesondere in der Familie. Trotz gelebter Selbstverantwortung können Mitmenschen in Not geraten. Um ihnen zu helfen, trifft die Gemeinschaft, der sie angehören, besondere Massnahmen. Dabei ist es das Recht dieser Gemein- schaft, ihre Unterstützungsentscheide an der konkret eingetretenen Notlage auszurichten - nicht an von Funktionären der Sozialbürokratie geschaffenen abstrakten Normen. Notlagen verlangen nach Mit- menschlichkeit, nicht nach Normen. Normen nähren bloss Bürokratien und die von der Bürokratie lebenden Funktionäre. Sie verbrauchen Mittel, die zur Milderung echter Notlagen fehlen.

Souveränität sichert Demokratie
Die grösste politische Errungenschaft ist die Demokratie. Weil allein die Demokratie dem Menschen Freiheit, der Menschheit Frieden sichert. Demokratie gedeiht, wo die Souveränität des einzelnen, in aller Freiheit das staatliche Geschehen mitentscheidenden Bürgers respektiert wird. Aus diesem Grund ist dem Souverän, so wie er in der demokratisch geschaffenen Verfassung eines jeden Landes zur höchsten gesetzgebenden Instanz bestimmt worden ist, die oberste Gewalt im Staat vorbehalten. Keine internationale Konvention, keine der demokratischen Wahl und Kontrolle entzogene Instanz darf die Rechte dieses in der Verfassung bestimmten Souveräns beschränken oder ersetzen. Tut sie es trotzdem, greift sie die Demokratie an, verrät sie die Demokratie.

Die Demokratie beruht auf der Achtung der Souveränität. Deshalb kann, wenn die Demokratie in Europa überleben soll, Europa nur zusammenwachsen, wenn die Souveränität eines jeden Landes von jedem andern Land geachtet und respektiert wird. Dies behindert engere wirtschaftliche Zusammenarbeit ebensowenig wie freie, gemeinsame Anstrengung in unzähligen anderen Bereichen. Wo Souveränität respektiert wird, entfaltet sich Freiheit. Und wo Freiheit, Selbstentfaltung und Leistungsbereitschaft geachtet werden, werden auch in der Wirtschaft Höchstleistungen erzielt.

Jeder Versuch, die Souveränität der europäischen Staaten ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Bevölkerungen zu begrenzen, zu schmälern oder zu untergraben, ist ein Anschlag auf Freiheit und Demokratie und gefährdet damit auch den Frieden.

Europa wird seine aus der verwirklichten Demokratie errungene Bedeutung und Ausstrahlung bewahren, solange die Souveränität seiner Länder geachtet wird. Als «Europa souveräner Vaterländer» wird es weltweit als Beispiel gelebter Freiheit Ausstrahlung geniessen. Wird die Demokratie aber totalitärem Zentralismus geopfert, wird Europa verkümmern.