VBS: Internationale Höhenflüge vor dem Absturz?
Teilrevision des Militärgesetzes zur Unzeit


Stellungnahmne des VBS zu "Neutralität und Neutralitätspolitik"

Von Heinrich L. Wirz, Bremgarten BE

Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) will
Schweizer Truppen bewaffnet ins Ausland entsenden und beantragt der
Landesregierung, das Vernehmlassungsverfahren für die Teilrevision des seit
1. Januar 1996 in Kraft stehenden Militärgesetzes zu eröffnen.


Der Chef des VBS sprach am 14. Januar 1999 in Bern im Rahmen des
Gesamtrapportes Generalstab über seine Jahresziele 1999, die
sicherheitspolitischen Grundlagen, die vorgezogene Teilrevision des
Militärgesetzes und über die Rahmenbedingungen der Armeereform. Bundesrat
Ogi nannte zwei der wichtigsten geplanten Parlamentsgeschäfte im Bereich
Sicherheit, wie sie in den Zielen des Bundesrates für 1999 festgehalten
sind: den Sicherheitspolitischen Bericht 2000 und die Teilrevision des
Militärgesetzes.

Ziele des Bundesrates
Zwei andere, für das erste Halbjahr 1999 vorgesehene Parlamentsgeschäfte
blieben im Vortrag des Departementschefs unbegreiflicherweise unerwähnt.
Erstens der gezielte Ausbau der schweizerischen Beteiligung an der
Nato-Partnerschaft für den Frieden, das heisst der besseren Befähigung der
Armee, «sich an friedenserhaltenden Massnahmen unter Mandat der Uno
und/oder OSZE (Š) zu beteiligen», wie der Bundesrat in seinen Zielen im
Jahr 1999 schreibt. Wollte man den schrittweisen militärischen Gang über
die Landesgrenze nicht noch mehr hervorheben und keine schlafenden Hunde
wecken?
Zweitens die Botschaft zur sogenannten Umverteilungsinitiative als eines
der weiteren wichtigsten Parlamentsgeschäfte im ersten Halbjahr 1999.
Dieses vorübergehend in Vergessenheit geratene Volksbegehren «Sparen beim
Militär und der Gesamtverteidigung - für mehr Frieden und
zukunftsgerichtete Arbeitsplätze (Umverteilungsinitiative)» wurde am 13.
Juni 1997 durch die Bundeskanzlei als zustande gekommen erklärt (108 541
gültige Unterschriften). Beabsichtigt ist im wesentlichen die Halbierung
der Kredite der Landesverteidigung auf die Hälfte der Rechnung des Jahres
1987. Wo bleibt die Kampfansage des Chefs VBS gegen diese heimtückische
Initiative, die hauptsächlich durch die Sozialdemokratische Partei der
Schweiz getragen wird?

Militärgesetz
Ein Schwergewicht der bundesrätlichen Rede betraf die vorgezogene
Teilrevision des seit 1. Januar 1996 in Kraft stehenden Militärgesetzes.
Dabei geht es vor allem um die Bewaffnung von Schweizer Truppen im
ausländischen Friedensförderungsdienst. Der Selbstschutz würde sich nicht
auf Pistole und Sturmgewehr beschränken und namentlich Schützenpanzer
umfassen. «Dieses Vorhaben ist eine wichtige Vorleistung für unsere
Strategie Sicherheit durch Kooperation», erklärte Bundesrat Ogi und
richtete eine erste Kampfansage an die Schweizerische Volkspartei (SVP):
«Auch wenn meine Partei mich daran hindern sollte - ich werde dafür
kämpfen.» Nichts gesagt wurde über die verfassungsmässigen Grundlagen
bewaffneter freiwilliger Truppen im längerdauernden Auslandseinsatz.
Artikel 13 der bestehenden Bundesverfassung lautet: «Der Bund ist nicht
berechtigt, stehende Truppen zu halten.» Die Verfassungskommission des
Nationalrates hat in ihrem Entwurf vom 21. November 1997 diesen Artikel wie
folgt ersetzt: «Die Schweiz hat eine Milizarmee.» Im «Bundesbeschluss über
eine neue Bundesverfassung» vom 18. Dezember 1998 lautet der erste Absatz
von Artikel 58: «Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach
dem Milizprinzip organisiert.» Die schwammige Formulierung des zweiten
Satzes ist mehr als fragwürdig. Ein Grund für die Ablehnung der angeblich
bloss «nachgeführten» Bundesverfassung? Was soll «grundsätzlich» bedeuten?
Was heisst «Milizprinzip»? So erstaunt es nicht, dass dieses heisse Eisen
im VBS zu Meinungsverschiedenheiten und zu Aufträgen an Sachverständige des
Staatsrechts über die Auslegung dieses zweideutigen Artikels führt. Über
diese Problematik war aus bundesrätlichem Munde nichts zu vernehmen.

Volksrechte
Die schweizerische Stimmbürgerschaft hat letztmals in den Jahren 1993,
1994, 1996 und 1997 über militärpolitische Vorlagen entschieden. 1993
wurden sowohl die Anti-Waffenplatz- als auch die
Flugzeug-Verhinderungs-Initiative abgelehnt. Die Verfassungsänderung über
die Aufhebung der kantonalen Zuständigkeit bei der Beschaffung der
persönlichen Ausrüstung wurde 1996 verworfen. Das Volksbegehren für ein
Kriegsmaterial-Ausfuhrverbot wurde 1997 wuchtig abgelehnt. In einer
Referendumsabstimmung scheiterten 1994 die bewaffneten schweizerischen
Uno-Blauhelmtruppen unerwartet deutlich. In der Informationsbroschüre des
VBS vom November 1998 über «Die Neutralität der Schweiz» wird diese
Tatsache zwar verschwiegen.
Der Chef des VBS will trotz sehr berechtigter Bedenken innerhalb und
ausserhalb seines Departements die vorgezogene Teilrevision des
Militärgesetzes mit allen Mitteln erzwingen. Zu diesem Zweck ist ein
wuchtiger Propagandafeldzug mit einheitlichen und einzuhaltenden
Sprachregelungen im Gange. Jede Gelegenheit öffentlicher Auftritte wird
genutzt, um auf die internationalistische Trommel zu hauen. Ist dieses
Vorgehen wehrpolitisch klug? Ist es für die kommenden öffentlichen
Auseinandersetzungen und für die fortgesetzten finanziellen Verteilkämpfe
um die Armee XXI und den Zivilschutz von Nutzen? Jedenfalls zeichnet sich
eine ähnliche Ausgangslage wie in den Jahren 1993/1994 ab. Anstatt sich auf
die Gestaltung der Armee 95 auszurichten und deren politische und
militärische Fehlplanung durch Druck auf das VBS zu verhindern, stritten
sich die Armeebefürworter untereinander um die Uno-Blauhelmtruppen.

Zeitverhältnisse
Führen gleichzeitige Vorstösse auf breitester Front angesichts des mit drei
weiteren militärpolitischen Parlamentsgeschäften befrachteten ersten
Halbjahres 1999 nicht zu einer Zersplitterung der Kräfte? Wird die
armeefreundliche Basis mit den ständigen Änderungen und Ankündigungen,
angefangen bei den Bezeichnungen, nicht zunehmend abgestumpft? Wie lange
noch geht die gezielte Nicht-Ereignis-Vermarktung durch das VBS weiter?
Sollen durch den mediengerichteten Tätigkeitsdrang die echten
sicherheitspolitischen Probleme - zum Beispiel an der Landesgrenze - und
die sich verschärfenden Mängel der Armee 95 übertüncht werden?
Der Zeitraum des ersten Halbjahres 1999 wird überdies belastet durch die
nervenraubenden und zeitaufwendigen Vorhaben im Bereich des internationalen
Sports, von denen im übrigen nichts in den Zielen des Bundesrates im Jahr
1999 steht. Wie wird sich der Entscheid über die schweizerische
Olympiakandidatur im Juni 1999 politisch und personell auswirken?
In seinem Referat am Gesamtrapport Generalstab berief sich Bundesrat Ogi
einmal mehr auf die «Meinungsumfrage der ETH Zürich», die eine Zustimmung
zur Friedensförderung im Ausland zeige. Dabei müsste auch gesagt werden,
dass 79 Prozent der 1000 zufällig ausgewählten stimmberechtigten und im
Februar/März 1998 telefonisch befragten Personen den Einsatz der Milizarmee
zur Unterstützung der Grenzpolizei befürworten. Der Chef des VBS räumte
immerhin ein, dass weniger eindeutig als die gesellschaftliche die
sicherheitspolitische Grosswetterlage sei, und erwähnte die unterschiedlichen Standpunkte der vier Bundesratsparteien. Diese gingen von den sehr Nato-freundlichen Signalen der FDP bis zu der wahrscheinlich entgegengesetzten
Marschrichtung der SVP.

Eines ist sicher: Die bundesrätliche Vorlage zur Teilrevision des
Militärgesetzes zwecks Bewaffnung schweizerischer Truppen im Ausland wird
bereits im Wahljahr 1999 eine heftige und spannende öffentliche Erörterung
über Sicherheitspolitik und Landesverteidigung auslösen. Dies ist sehr zu
begrüssen. Letztlich entscheiden wird voraussichtlich - wie bei den
Uno-Blauhelmen - das Stimmvolk in einer Referendumsabstimmung.

Heinrich L. Wirz

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