Nr. 3, 5. Februar 2010
Ein Zwischenstandsbericht zum Einbürgerungsrecht
Zwangseinbürgerungen
Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Richter, Regierungen und Verwaltungen arbeiten weiterhin daran, das Volk vom Einbürgerungsverfahren auszuschliessen. Was ist in den letzten Monaten passiert, wie kann man sich dagegen wehren und was bringt die Zukunft?
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat ein neues Bürgerrechtsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Es weist schwere Mängel auf. Zwangsehen und Beschneidungen sollen zur Nichteinbürgerung führen, aber ob der Schweizer Pass Dieben und Gewalttätern verteilt werden muss bleibt unklar.
Schwache Gesetze
Radebrechende Ausländer, die in der Lage sind, einen Stimmzettel auszufüllen, dürften künftig sodann das Bürgerrecht auf Sicher haben. Zudem will die Regierung die geforderte Mindest-Aufenthaltsdauer in der Schweiz von zwölf auf acht Jahre senken. Das Problem liegt aber nicht nur bei schwachen Gesetzen, sondern auch im Verfahren. So hat das St. Galler Stimmvolk eine Lösung gutgeheissen, gemäss der künftig Einbürgerungsräte über Einbürgerungen befinden. Deren Entscheide müssen von Stimmberechtigten schriftlich und begründet angefochten werden, ansonsten erfolgt eine automatische Einbürgerung.
Beamte bürgern zwangsweise ein
Schon früher hat die Schweizerzeit über die unbeugsamen Rheinecker Bürger berichtet: 2005 lehnten diese zwölf Einbürgerungsgesuche aus Ex-Jugoslawien ab. 2007 mussten sich die Rheinecker auf Geheiss des St. Galler Innendepartementes wieder mit den Gesuchen beschäftigen. Mehrere Personen nutzten an der Bürgerversammlung die Möglichkeit, die Einbürgerungen zu diskutieren und die Einbürgerungsgesuche wurden von der Bürgerversammlung wiederum abgelehnt. Die Ex-Jugoslawen wollten den zweimaligen, gleich lautenden Beschluss der Bürgerversammlung von Rheineck aber nicht akzeptieren, denn wiederum ergriffen sie Rechtsmittel. Das Bundesgericht entschied: An der Bürgerversammlung sei die Ablehnung der Gesuche nicht oder nicht richtig begründet worden. Es wies das Departement an, anstelle der Gemeinde direkt in der Sache zu entscheiden und die Einbürgerung vorzunehmen. Damit sind Zwangseinbürgerungen durch Oberinstanzen höchstrichterlich sanktioniert worden.
IV-Rentner, Diebe und ein Ex-Präsident
Gleiches geschah im Januar 2008 in Schlatt TG. Das Einbürgerungsgesuch einer deutschen IV-Rentnerin, welche gesagt hatte, sie habe kein Interesse daran, sich in der Gemeinde zu integrieren, wurde von der Gemeindeversammlung zweimal – leider ohne Begründung - abgelehnt. Nun wird die Frau gegen den Willen der Schlatter eingebürgert, der Kanton hat ihren Rekurs nämlich gutgeheissen. Und in Dübendorf wird gar ein mazedonisches Brüderpaar mit krimineller Vergangenheit obrigkeitlich eingebürgert. Der eine Bruder hatte einen Diebstahl begangen. Die vom Dieb angerufene Beschwerdeinstanz befand indes, die Tat wiege nicht schwer und liege über fünf Jahre zurück. Eher kurios, aber doch bezeichnend ist die «Wiedereinbürgerung» des chilenischen Ex-Präsidenten Eduardo Frei: ihm wurde das Schweizer Bürgerrecht vom Departement Widmer-Schlumpf geschenkt, obwohl seine Familie seit 160 Jahren keinen nennenswerten Kontakt zur Schweiz mehr gehabt hatte. Die Gemeinde Nesslau wurde nicht einmal über ihren Neubürger informiert.
Die Bürgergemeinde Scharans (GR) wollte die Frau (eine IV-Rentnerin) eines wegen bandenmässigen Diebstahls in der Schweiz verhafteten und ausgeschafften Bosniers nicht einbürgern. Das angerufene Verwaltungsgericht liess daraufhin jegliche Zurückhaltung fallen und kanzelte die Scharanser Bürger ab wie dumme Schuljungen. Der Ablehnungsentscheid sei in grobem Masse willkürlich. Den Scharansern wurde sogar unrichtigerweise unterstellt, dass sie verlangt hätten, die Frau solle sich von ihrem Mann scheiden lassen – ein gefundenes Fressen für die Presse.
Die Behörden versuchen also, mit einer formalistischen Auslegung der Begründungspflicht das Einbürgerungsverfahren zu unterlaufen. Gerade an Gemeindeversammlungen ist es zudem nicht einfach, sich richtig zu verhalten. Auf www.bürgerrecht.ch hält die Schweizerzeit daher ein Musterformular zur Verfügung, mithilfe dessen die Ablehnung von fragwürdigen Einbürgerungsgesuchen wasserdicht begründet werden kann (es ist auch auf dieser Seite abgedruckt und kann ausgeschnitten werden). Der Verfasser bleibt anonym und muss sich so nicht vor Repressalien fürchten. So kann obrigkeitlichen Zwangseinbürgerungen wirkungsvoll der Riegel geschoben werden.
Hermann Lei, Frauenfeld
Begründung für Einbürgerungen
an Gemeindeversammlungen
Einschreiben
An den Gemeindepräsidenten
der Gemeinde ___________________________
Absender:
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___________________________[Ort, Datum]
Ablehnung des Einbürgerungsgesuches
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
An der Gemeindeversammlung vom _______ wird über das Einbürgerungsgesuch von
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abgestimmt. Ich beantrage hiermit, das Einbürgerungsgesuch abzuweisen.
Ich bitte Sie, meine Gründe der gesuchstellenden Person mitzuteilen und diese Gründe anlässlich der Gemeindeversammlung vorzulesen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes darf mein Name nirgends genannt werden.
Folgende Gründe haben mich dazu bewogen, der Gemeindeversammlung zu empfehlen, das Gesuch abzuweisen:
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Aus diesen Gründen empfehle ich die Abweisung dieses Gesuchs. Ich bitte Sie die Diskussion an der Gemeindeversammlung zu eröffnen sobald Sie meine Gründe vorgelesen haben und dann über das Gesuch abstimmen zu lassen.
Im Übrigen bitte ich Sie, den Eingang dieses Antrages zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüssen
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