Nr. 3, 5. Februar 2010
Unterschreiben Sie die Eidgenössische Familieninitiative
Steuerabzug für Kinderbetreuung in der Familie
Von Judith Uebersax, Präsidentin SVP Schwyz, Sattel SZ
Sprechen wir heute von einer Krippe, so denken wir nicht an die strohgefüllte Jesus-Krippe, sondern an die staatssubventionierten Kinder-Krippen. Dort nehmen nicht Vater oder Mutter ihr Kind liebevoll in Empfang, sondern eine staatlich geprüfte Pädagogin, welche für ihre Aufmerksamkeit, die sie den Kindern schenkt, entsprechend bezahlt wird.
Dafür nimmt die staatlich geprüfte Betreuerin pflichtbewusst das Formen der Kinder in die Hand. Sie formt die abgelieferten Kinder zu sozialkompetenten und wertvollen Mitmenschen, welche tolerant und integrativ wirken. Vater und Mutter schenken derweilen ihre Liebe der Wirtschaft.
Kleinste demokratische Zelle
Die Kinder sind es, um die es uns gehen muss. Für das Wohl eines Kindes braucht es weit mehr als sozialpädagogisch wertvolle Spiele und Übungen. Ein Kind entwickelt sich dann zu einem wertvollen Menschen, wenn es liebevoll begleitet und behütet wird. Ein Kind braucht Wärme und Geborgenheit in der Familie. Dort lernt ein Kind Verantwortung und Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer zu nehmen. Es lernt, sich in einer Gemeinschaft nützlich zu machen und es wird beziehungsfähig. Es lernt unsere vielfältige Kultur kennen und entwickelt in diesem intimen Umfeld das nötige Urvertrauen, um sein künftiges Leben eigenverantwortlich meistern zu können. Die Familie ist die kleinste Zelle zur Stärkung unserer demokratischen Gesellschaft.
In der Schweiz haben sich die Anzahl Privathaushalte mit oder ohne Kinder bis 1980 die Waage gehalten. Im Familienbericht des Bundesamtes für Statistik von 2008 zeigt sich jedoch, dass 67 Prozent aller Privathaushalte ohne Kinder leben, währenddem 27 Prozent aller Privathaushalte mit Kindern und 5.4 Prozent als Einelternfamilien leben. Die Zahl der Haushalte ohne Kinder, der Konkubinatspaare, der Alleinerziehenden und der «zusammengeflickten» Familien (neudeutsch: Patch-Work-Familien) steigt an.
Einstehen für die Familien
Wir setzen uns für die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ein. Auf Bundesebene bei den direkten Steuern kommt die Entlastung durch Betreuungsabzüge primär dem Mittelstand zugute. Die Familien sollen ihre Familien-Modelle selber wählen – aber auch die Verantwortung dafür übernehmen.
Aufgabe des Staates ist es nicht, das Familien-Modell vorzuschreiben. Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Erziehung und Betreuung der Kinder zu organisieren und zu finanzieren. Hingegen ist es Aufgabe des Staates, für die Schwächsten einzustehen und sie zu schützen.
Die Familien gehören leider mittlerweile zu den Schwächsten in unserer Gesellschaft, zumindest finanziell. Daher haben die Eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2009 entschieden, dass künftig die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 10‘000 Franken pro Jahr, für die Drittbetreuung von Kindern (Art. 33 Abs. 3 bzw. Art. 212 Abs. 2 bis Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Die Kantone sollen ebenfalls verpflichtet werden, einen entsprechenden Abzug im kantonalen Recht einzuführen. Die Obergrenze können sie jedoch frei festlegen. Die SVP hat sich vergebens gegen diese einseitige Familien-Modell-Förderung ausgesprochen – sie wollte den Betreuungsabzug für alle Familien mit Kindern.
Dies ist der Grund, warum nun die Familieninitiative «Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» lanciert wird. Der genaue Wortlaut unserer Familieninitiative lautet wie folgt:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 129 Steuerharmonisierung
Abs. 4
Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
Freiheit der Kantone
Mit der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung wird die Freiheit der Kantone respektiert. Ob diese überhaupt Betreuungsabzüge machen wollen oder nicht, bleibt den Kantonen überlassen. Der vom Parlament eingeführte Fremdbetreuungsabzug beinhaltet jedoch im Steuerharmonisierungsgesetz (nicht auf Verfassungsstufe) eine Klausel, die die Kantone verpflichtet, einen Fremdbetreuungsabzug zu gewähren. Wird dieser so beibehalten, müssten die Kantone mit der Änderung der Verfassungsbestimmung auch einen Eigenbetreuungsabzug in mindestens gleicher Höhe wie der Fremdbetreuungsabzug in den Kantonen einführen. Die Festsetzung der Höhe ist Sache der Kantone.
Gegen Familiendiskriminierung
Auf Bundesebene müsste mit dieser Verfassungsänderung bei den direkten Bundessteuern ein Abzug von Fr. 10'000 auch für die Eltern eingeführt werden, die ihre Kinder selber betreuen. Es kann doch nicht sein, dass eigenverantwortliche Familien benachteiligt werden. Familien die ihre Kinder selber betreuen, müssen mindestens gleich hohe Steuerabzüge tätigen können wie Familien, welche ihre Kinder in den Kinderkrippen oder von einer Nanny betreuen lassen.
Ich wehre mich dagegen, dass mathematische Finanzjongleure ausgeklügelte Modelle aus dem Hut zaubern, um damit zu beweisen, dass Eltern, die ihre Kinder in Krippen betreuen lassen und derweilen zwei Einkommen generieren, steuerlich benachteiligt sind. Nur weil ihnen in dieser Zeit Betreuungskosten entstehen. Familien, die ihre Kinder jedoch selber daheim betreuen, haben gemäss diesen Finanzjongleuren, eben diese Betreuungskosten nicht zu leisten. Damit meinen sie, sei bewiesen, dass Fremdbetreuung zur Benachteiligung für Doppelverdiener führt. Will man Doppelverdienerhaushalte steuerlich entlasten, ist ein anderer Weg, zum Beispiel über die Milderung der Progression, zu finden. Dass die eigenverantwortlichen Familien auf ein zusätzliches Einkommen verzichten und dabei weit wertvollere Erziehungsarbeit selber leisten, zählt bei diesen Berechnungsmodellen und für diese Steuer-Experten nicht. Für die SVP jedoch schon.
Wenn wir nicht wollen, dass unsere Familien, welche ihre Kinder selber betreuen, dafür auch noch bestraft werden, dann müssen wir jetzt handeln. Wir müssen uns gegen die Diskriminierung der herkömmlichen, eigenverantwortlichen Familien wehren und das zum Wohle unserer Kinder. Die Familieninitiative ist dringend notwendig um die selbstbetreuenden Familien vor dieser Diskriminierung zu schützen.
Judith Uebersax