Nr. 03, 06. Februar 2004
WEF-Bilanz 2004
Landfriedensbruch toleriert
Von Ulrich
Schlüer
Es sei, las man in vielen Zeitungen glimpflich
abgelaufen. Der Saubannerzug des gewalttätigen «Schwarzen Blocks»
gegen das WEF sei durch klug dosierte Polizeimassnahmen weitestgehend wirkungslos
verpufft.
In der Tat, Augenzeugen aus Chur und Landquart bezeugen übereinstimmend:
Der Polizeieinsatz war mustergültig. Versuche zu massiven Gewaltausbrüchen
wurden gleichsam im Keim erstickt.
So kann man also, weil angeblich «nichts passiert» ist, getrost
zur Tagesordnung übergehen? Kann unter «nichts passiert»
achselzuckend abbuchen, dass im Bahnhof Chur manch Dutzend ordentlicher Zugspassagiere,
Feriengäste, Steuerzahler, Leute, die ihre Pflicht dem Staat gegenüber
zu erfüllen
pflegen, stundenlang blockiert wurden, so dass sie Termine und Anschlusszüge,
selbst Flugzeuge verpasst haben: Zweifellos hervorragende «Werbung»
für die um ihre Existenz kämpfende Tourismus-Branche. Kann man auch
unter «nichts passiert» abbuchen, dass die Geschäfte in der
Churer
Innenstadt, Detaillisten, die als ordentliche Staatsbürger Jahr für
Jahr viele Steuern zahlen, an diesem den vermummten Krawallanten reservierten
Samstag massive Einkommenseinbussen hinzunehmen hatten? Kann man als «nichts
passiert» abbuchen, wenn ganz abgesehen von den Kosten des Polizei-
und Militäreinsatzes «nur ein paar hunderttausend Franken
Schaden» eingetreten ist, nur ein einziger SBB-Zug (weshalb lässt
man die Krawallanten überhaupt Zug fahren?) zur Unbenützbarkeit
demoliert worden ist?
Ist unter «nichts passiert» abzubuchen, dass zumindest viele der
Krawallanten (soweit sie angesichts ihrer widerrechtlichen Vermummung erkennbar
waren) offensichtlich Ausländer waren, rote und kurdische Kampfembleme
mit sich tragend? Kann man unter «nichts passiert» abbuchen, dass
einzelne Medien (auch das Staatsfernsehen) widerrechtlich Vermummten sogar
Pressekonferenz-Plattformen boten und dass das Fernsehen «Hauptproben»
für Krawallanten bereitwillig ausstrahlte auch als Signal für
zerstörungswillige Mitläufer. Ist Landfriedensbruch straflos, wenn
er von
Linken ausgeht?
Die geschädigten Geschäftsleute unterstehen doch einem Gesetz, das
Geschäftsinhaber und Produzenten die «Produkte-Haftpflicht»
überbürdet, etwa wenn eine lückenhafte Gebrauchsanweisung einen
Konsumenten selbst zu unsinnigster Anwendung eines gekauften Produkts verleitet.
Weshalb findet unser Rechtstaat nicht endlich die Kraft, Organisatoren von
Demonstrationszügen haftbar zu machen für Schäden, die durch
oder im Nachgang zu ihren Demonstrationszügen eintreten? Damit diesen
Demonstranten endlich die Pflicht aufgebürdet wird, ihrerseits Krawallanten
und notorische
Gewalttäter auszusondern. Kein Zweifel: Würde solche Haftungspflicht
endlich eingeführt, würden Organisatoren von Demonstrationen weit
sorgfältiger planen, wie der Missbrauch ihres Demonstrationszugs zu Gewalttaten
verhindert werden kann. Aber solange die Gewalttäter klammheimliche Sympathie
selbst in solchen Kreisen geniessen, die gelegentlich auch einen Eid oder
ein Gelübde auf die Verfassung leisten, werden Zerstörungen, abgebucht
unter «nichts passiert»,
den Anständigen in diesem Land als widerwärtiges Ärgernis zweifellos
erhalten bleiben.
Ulrich Schlüer