Nr. 03, 06. Februar 2004

WEF-Bilanz 2004
Landfriedensbruch toleriert

Von Ulrich Schlüer

Es sei, las man in vielen Zeitungen ­ glimpflich abgelaufen. Der Saubannerzug des gewalttätigen «Schwarzen Blocks» gegen das WEF sei durch klug dosierte Polizeimassnahmen weitestgehend wirkungslos verpufft.

In der Tat, Augenzeugen aus Chur und Landquart bezeugen übereinstimmend: Der Polizeieinsatz war mustergültig. Versuche zu massiven Gewaltausbrüchen wurden gleichsam im Keim erstickt.

So kann man also, weil angeblich «nichts passiert» ist, getrost zur Tagesordnung übergehen? Kann unter «nichts passiert» achselzuckend abbuchen, dass im Bahnhof Chur manch Dutzend ordentlicher Zugspassagiere, Feriengäste, Steuerzahler, Leute, die ihre Pflicht dem Staat gegenüber zu erfüllen
pflegen, stundenlang blockiert wurden, so dass sie Termine und Anschlusszüge, selbst Flugzeuge verpasst haben: Zweifellos hervorragende «Werbung» für die um ihre Existenz kämpfende Tourismus-Branche. Kann man auch unter «nichts passiert» abbuchen, dass die Geschäfte in der Churer
Innenstadt, Detaillisten, die als ordentliche Staatsbürger Jahr für Jahr viele Steuern zahlen, an diesem den vermummten Krawallanten reservierten Samstag massive Einkommenseinbussen hinzunehmen hatten? Kann man als «nichts passiert» abbuchen, wenn ­ ganz abgesehen von den Kosten des Polizei- und Militäreinsatzes ­ «nur ein paar hunderttausend Franken Schaden» eingetreten ist, nur ein einziger SBB-Zug (weshalb lässt man die Krawallanten überhaupt Zug fahren?) zur Unbenützbarkeit demoliert worden ist?
Ist unter «nichts passiert» abzubuchen, dass zumindest viele der Krawallanten (soweit sie angesichts ihrer widerrechtlichen Vermummung erkennbar waren) offensichtlich Ausländer waren, rote und kurdische Kampfembleme mit sich tragend? Kann man unter «nichts passiert» abbuchen, dass einzelne Medien (auch das Staatsfernsehen) widerrechtlich Vermummten sogar Pressekonferenz-Plattformen boten und dass das Fernsehen «Hauptproben» für Krawallanten bereitwillig ausstrahlte ­ auch als Signal für zerstörungswillige Mitläufer. Ist Landfriedensbruch straflos, wenn er von
Linken ausgeht?
Die geschädigten Geschäftsleute unterstehen doch einem Gesetz, das Geschäftsinhaber und Produzenten die «Produkte-Haftpflicht» überbürdet, etwa wenn eine lückenhafte Gebrauchsanweisung einen Konsumenten selbst zu unsinnigster Anwendung eines gekauften Produkts verleitet. Weshalb findet unser Rechtstaat nicht endlich die Kraft, Organisatoren von Demonstrationszügen haftbar zu machen für Schäden, die durch oder im Nachgang zu ihren Demonstrationszügen eintreten? Damit diesen Demonstranten endlich die Pflicht aufgebürdet wird, ihrerseits Krawallanten und notorische
Gewalttäter auszusondern. Kein Zweifel: Würde solche Haftungspflicht endlich eingeführt, würden Organisatoren von Demonstrationen weit sorgfältiger planen, wie der Missbrauch ihres Demonstrationszugs zu Gewalttaten verhindert werden kann. Aber solange die Gewalttäter klammheimliche Sympathie selbst in solchen Kreisen geniessen, die gelegentlich auch einen Eid oder ein Gelübde auf die Verfassung leisten, werden Zerstörungen, abgebucht unter «nichts passiert»,
den Anständigen in diesem Land als widerwärtiges Ärgernis zweifellos erhalten bleiben.

Ulrich Schlüer