Nr. 3, 31. Januar 2003
Nein zur Vorlage "Änderung
der Volksrechte"
"Das Volk hinters Licht geführt"
Von Gregor A. Rutz, Generalsekretär SVP, Küsnacht ZH
Am 9. Februar stimmen
wir über die Vorlage "Änderung der Volksrechte" ab.
Der eigenartige Titel verrät bereits viel. Es geht nicht etwa um eine
Stärkung oder gar einen Ausbau der Volksrechte. Im Gegenteil: Bei Annahme
dieser Vorlage würden die Mitspracherechte des Volkes geschwächt,
das
Parlament aber gestärkt.
Schwächung der Kantone
Bundesrat und Parlament wollen eine sog. "Allgemeine Volksinitiative"
einführen. Das heisst: In Zukunft soll das Volk nicht nur
Verfassungsänderungen, sondern auch Gesetzesänderungen vorschlagen
können.
Da dies aber nur in Form einer "allgemeinen Anregung" (und nicht
etwa als
ausformulierter Entwurf) geschehen kann, kommt dem Parlament bei der
Umsetzung der "Allgemeinen Volksinitiative" ein grosser Spielraum
zu.
Handelt es sich nur um eine Gesetzesänderung, benötigt die Initiative
kein
Ständemehr. Dies bedeutet eine entscheidende Schwächung vor allem
der
kleinen Kantone, denn das Parlament kann selber entscheiden, wann eine
Änderung auf Verfassungsebene (Abstimmung mit obligatorischem Ständemehr)
oder auf Gesetzesebene (Umgehen des Ständemehrs) umgesetzt werden soll.
Man
muss kein Hellseher sein, um voraussagen zu können, dass das Parlament
in
vielen Fällen versuchen wird, die Kantone zu umgehen und wichtige Änderungen
auf Gesetzesebene umzusetzen. Diese Aushöhlung des Föderalismus
ist
entschieden zu bekämpfen.
Nach heutiger Regelung kann das Parlament, wenn es eine Vorlage ablehnt,
einen Gegenvorschlag formulieren. Das Volk kann dann in der Abstimmung
zwischen Vorlage und Gegenvorschlag entscheiden. Neu soll das Parlament auch
dann einen Gegenvorschlag vorlegen können, wenn es eine Vorlage befürwortet.
Dies verkompliziert das Abstimmungsverfahren in unnötiger Weise und verwirrt
die Stimmbürger. Parlament und Regierung werden immer behaupten, ihr
Gegenentwurf sei besser ausgearbeitet und tauglicher als der Volksvorschlag.
Auch hier werden also die Rechte der Bürger geschwächt und diejenigen
des
Parlamentes gestärkt.
Staatsvertragsreferendum
Die Befürworter weisen auf eine angebliche Ausweitung des
Staatsvertragsreferendums hin. Neu würden alle völkerrechtlichen
Verträge,
die eine "multilaterale Rechtsvereinheitlichung" herbeiführen,
"wichtige
rechtsetzende Bestimmungen" enthalten oder "den Erlass von Bundesgesetzen"
erfordern, dem fakultativen Referendum unterstellt. Abgesehen davon, dass
viele Staatsverträge gar nicht den Erlass von Bundesgesetzen verlangen
oder
gar zu einer Rechtsvereinheitlichung führen würden, gibt namentlich
der
schwammige Begriff "wichtige rechtsetzende Bestimmungen" dem Parlament
einen
viel zu weiten Ermessensspielraum. Dies wird dazu führen, dass viele
Verträge als "unwichtig" bezeichnet und so dem Referendum entzogen
werden.
Stärkung der Demokratie dringend nötig
Eine Stärkung der direkten Demokratie wäre dringend nötig.
So müsste das
Volk etwa in der Finanzpolitik dringend mehr Mitspracherechte erhalten.
Parlament und Bundesrat sind völlig überfordert mit dem Führen
des
Staatshaushaltes: Die Steuern und Gebühren steigen immer mehr an, und
der
Schuldenberg ist so hoch wie noch nie. Einzig das Volk kann hier eine
Trendwende herbeiführen.
Auch bezüglich der Einbürgerungsentscheide drängt sich eine
Stärkung der
demokratischen Rechte auf: In immer mehr Kantonen wollen die Politiker
Einbürgerungen zu einfachen Verwaltungsakten degradieren und damit dem
Volk
die Mitsprachemöglichkeit entziehen. Die Gemeindeversammlungen hätten
nichts
mehr zu sagen. Gewisse Politiker streben gar ein gerichtliches
Beschwerderecht gegen ablehnende Entscheide an: Die Gerichte sollen also
Volksentscheide korrigieren können eine fatale Entwicklung in einem
freiheitlichen, demokratischen Staat.
Auch die ausufernde Abstimmungspropaganda von Bundesrat und Verwaltung zeigt
anschaulich, wie den demokratischen Rechten des Bürgers immer weniger
Platz
zukommt. Fazit: Es ist wichtiger denn je, für die Stärkung der Volksrechte
zu kämpfen. Die dem Stimmbürger unterbreitete Vorlage führt
allerdings zum
Gegenteil, weshalb sie klar abzulehnen ist.
Gregor A. Rutz