Nr. 3, 2. Februar 2001
EU-Beitritt macht Schluss
mit den einzigartigen Mitwirkungsrechten der Bürger
Massiver Demokratieabbau
Von Richard Wengle
Zu den Stärken der Schweiz gehören die im internationalen Vergleich einzigartigen Mitwir- kungsrechte der Bevölkerung und der hohe Stand der Selbstbestimmung. Mit diesen Vorteilen wäre bei einem EU-Beitritt weitgehend Schluss.
Wenn wir der EU beitreten wollen, dann müssen wir alle bestehenden EU-Regeln (den «Acquis Communautaire») übernehmen. Was bedeutet das? Das in Brüssel ohne uns erarbeitete EU-Recht hat Vorrang vor unserem demokratisch entstandenen schweizerischen Recht. Schon 1992 bestanden ohne Landwirtschaft über 1400 Erlasse der EU.
Zwischen 1992 und 1998 sind jährlich durchschnittlich über 350 neue Erlasse dazugekommen. Künftige Erlasse müssten mitübernommen werden. Umfassendes EU-Recht Sachlich reichen die EU-Erlasse in unterschiedlichem Masse heute schon vom freien Handel über die Landwirtschaft, die Industrienormen, das Versicherungswesen, über das Steuerrecht, das Bildungswesen, das Sozialrecht, den Kapital- verkehr und die in alle wirtschaftlichen Belange eindringende Wettbewerbspolitik, das Submissions- wesen und das Gesellschaftsrecht bis hin zur Energiepolitik, zur Verkehrspolitik und zum Umwelt- schutz.
Das EU-Recht umfasst Regeln, die in der Schweiz per Volksabstimmung ausdrücklich abgelehnt wurden. Zwar gibt es theoretisch Grenzen der EU-Kompetenzen. Sie sind indessen theoretisch geblieben, weil sich die EU-Organe nicht um diese Kompetenzen kümmern.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) enthält eine Freihandelsklausel. Diese gewährleistet zwar den freien Handel, führte aber im Laufe der Zeit zur Übertragung fast der gesamten Gesetzgebungskompetenz auf dem Wirtschaftssektor an den Zentralstaat. Aufgrund der heutigen Diskussionen um die Osterweiterung ist auch bei der EU damit zu rechnen, dass die zentralen EU- Instanzen mit wenigen, einzeln aufgezählten Ausnahmen sämtliche Gesetzgebungskompetenzen auf dem Wirtschaftssektor auf sich vereinigen werden. Der Bereich des nationalen Rechtes, z. B. des schweizerischen Rechtes, wird damit zunehmend unbedeutender.
Abschaffung
der direkten Demokratie
Die direkte
Demokratie, d. h. Initiative, obligatorisches und fakultatives Referendum
und damit Recht- setzung durch Volksabstimmungen, wird im Bereich des EU-Rechts
abgeschafft. Dieses haben wir einfach unbesehen zu übernehmen. Nachdem das
EU-Recht eine wachsende Zahl wichtiger Bereiche umfasst, ist die direkte Demokratie
in wichtigen Bereichen eliminiert. Sie bleibt lediglich im stets kleiner werdenden
Rechtsbereich des schweizerischen Rechtes erhalten. Damit geht auch die in
unserer Gesetzgebungspraxis immer wieder spürbare Kontrolle der Parlamentarier
und der Verwaltungsbe- hörden durch die Androhung von Referenden praktisch
verloren. Gerade diese hat aber einen grossen Druck ausgeübt, Gesetze nach
den Bedürfnissen der mutmasslichen Volksmehrheit und nicht nach den Bedürfnissen
der Parlamentarier, der Verwaltung oder der Lobbyisten zu erlassen.
Wenig
Einfluss
Im Rahmen der
indirekten Demokratie bleibt uns die Mitwirkung in der europäischen Gesetzgebung.
Angesichts der Kleinheit unseres Landes ist unsere Vertretung jedoch so minim,
dass sie praktisch keinen Einfluss ausüben kann.
Sollte im Rahmen der Demokratisierung ein Wahlrecht nach Bevölkerungszahl eingeführt werden, so hätte die Schweiz mit 7,2 Mio. Einwohnern gegenüber der erweiterten EU von ca. 384 Mio. Einwohnern gerade noch ein Gewicht von knapp 2 Prozent. Wer selbst schon Parlamentsarbeit beobachtet hat, weiss, welches Gewicht eine Minderheit von 2 Prozent hat: praktisch keines. Die Vision der «Mitarbeit am Aufbau Europas» wird bei einer derartigen minimalen Vertretung eine Illusion sein und bleiben; ebenso die Meinung, man werde in Europa den weisen Beiträgen der Schweizer eine höhere Beachtung schenken. Wer dort zählt, sind die Grossstaaten. Ergebnis: Auf vielen wichtigen Gebieten der Staats- tätigkeit wird die direkte Demokratie abgeschafft. Die Vertretung der Schweiz in den EU-Behörden ist so klein, dass sie praktisch kein Gewicht hat.
Richard Wengle