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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 28. Januar 2000

Rechtsprechung im "Fall Spring" 
Recht

Richter haben die Aufgabe, Recht zu sprechen. Die höchste Verantwortung bezüglich Recht- sprechung und damit bezüglich Aufrechterhaltung des Rechtsstaates trägt in unserem Land das Bundesgericht. Dieses musste - im Rahmen des «Falles Spring» - soeben die Flüchtlings- politik der Schweiz im Jahre 1943 rechtlich beurteilen.

SeineSchlussfolgerungen waren klar: Die Schweiz hat, wie gross der äussere Druck damals in der Umzingelungs-Situation des Zweiten Weltkriegs auch auf ihr lastete, nie Recht verletzt. Damit nimmt sie - das müsste endlich einmal auch von Bundesrats-Seite klar festgehalten werden - eine Sonder- stellung ein in Europa. Als wohl einziges Land in Europa hat die Schweiz geltendes Recht gegenüber den vom Dritten Reich europaweit verfolgten Juden - sowohl gegenüber den in der Schweiz wohnhaften als auch gegenüber den in die Schweiz geflüchteten Juden - nie verletzt.

So lautete die Bundesgerichts-Argumentation zur Rechtslage. Doch das Bundesgericht beschloss dann auch noch etwas anderes, etwas äusserst Merkwürdiges: Obwohl die Schweiz gegenüber Herrn Spring kein Unrecht begangen hat, wurde Herrn Spring - aus «moralischer Betroffenheit» der Richter», nicht aus rechtlichen Gründen - eine hohe Entschädigung zugesprochen. Eine höhere Entschädigung, als er sie erhalten hätte, wenn ihm das Bundesgericht hätte Recht geben müssen.

Aus «moralischer Betroffenheit! Diese hat wohl auch etwas zu tun mit Medienattacken jüngeren Datums, auch mit böswilligen Medienattacken wie jener des Tages-Anzeigers, welcher der Schweiz von damals «unmenschliche Politik» und sogar generell Judenfeindlichkeit unterstellte. Solchen Attacken gegenüber verspürte eine knappe Mehrheit der zuständigen Bundesrichter offenbar das Bedürfnis zu einer Reverenzerweisung. Und sie wählte dafür die Form, den Steuerzahler - ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage angeführt werden konnte - um volle hunderttausend Franken zu erleichtern.

Es gäbe eine bundesrichterliche Äusserung «moralischer Betroffenheit», die uns Respekt abfordern würde: Wenn die Bundesrichter die beschlossene Betroffenheits-Entschädigung aus eigener Tasche bezahlen, am eigenen - bekanntlich nicht allzu geringen - Einkommen in Abzug bringen würden. Aus angeblich persönlicher Betroffenheit - ohne jede rechtliche Grundlage - aber bloss den Steuerzahler um hunderttausend Franken zu erleichtern, das hat mit Moral nichts, aber auch gar nichts zu tun. Mit fehlender Zivilcourage um so mehr.

Ulrich Schlüer

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