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USA: Verbissen ins Impeachment-Verfahren
Kulturkampf
Von Richard Anderegg, Washington
Anspielungen, Karikaturen, intime Indiskretionen, Schmutzgeschichten
in
Medien und auf Internet - all dies prägte das Jahr 1998 in den USA.
Die Schmuserei des 42. Präsidenten der Vereinigten Staaten mit einer kalifornischen
Volontärin im Weissen Haus war ein eigentliches Medienfressen.
Clinton bestritt unter Eid, mit Monica Lewinsky Geschlechtsverkehr gehabt
zu haben,
weil er «Sex» ausschliesslich mit dem eigentlichen Geschlechtsakt gleichsetzt.
Sittliches Vorbild Ist dies nun Meineid oder einfach Sophisterei? Die
im
Repräsentantenhaus zustande gekommene Anklage plädiert auf Meineid,
Behinderung der Justiz, Aufforderung zu falschem Zeugnis - auch wenn
Umfragen seit Monaten zeigen, dass die Öffentlichkeit all dieser
Geschichten überdrüssig ist. Mag Clinton privat was auch immer sein, so
sei
er als Präsident gut. Sein Vergehen habe mit der Amtsausübung weiter nichts
zu tun.
Für die überwiegend republikanische «religiöse Rechte» ist dies ein Schlag
ins Gesicht. Sie sieht Amerika auch als sittliches Vorbild für die Welt.
Die Nachfahren jener, die nach Amerika ausgewandert sind, weil sie in
Europa aufgrund ihres Glaubens verfolgt oder angefeindet wurden, spielen
in
den USA noch immer eine bedeutende Rolle, auch wenn die verstädterten
Amerikaner sittlich und ethisch gleichgültiger sind.
Die religiös Verankerten lösten zur Wachrüttlung von Partei und
Öffentlichkeit einen Generalangriff aus. Sie, Abtreibungsgegner,
Familienverteidiger, Fremdem gegenüber skeptisch, isolationistisch denkend,
sehen in der Globalisierung und in den Freihandelsverträgen eine Gefahr.
Der Lewinsky-Skandal ist der Aufhänger, diese von Clinton repräsentierte
«neue Welt» zu liquidieren. Allerdings: Die Wähler denken offenbar anders:
Auch bei den Republikanern waren in den Zwischenwahlen jene Gouverneurs-
und Kongresskandidaten erfolgreich, die sich besonders um lokale
Sachprobleme, nicht um Clinton kümmerten. Die Parteiführung reagierte
auf
diese Erkenntnis mit der Verschärfung der Anti-Clinton-Kampagne.
Gezeiten-Wende
Die Welt wird nicht einfach Zeuge einer amerikanischen Nabelschau. Die
Vereinigten Staaten erleben eine gesellschaftliche Gezeiten-Wende. Das
alte
Pionierland mit seinen festgefügten Wertvorstellungen sieht sich bedrängt
von den weltweiten Modetrends, was bei religiös Verankerten
Abwehrreaktionen auslöst und isolationistische, Europa-skeptische
Strömungen stärkt. Bemerkenswert ist, dass als Träger der
Anti-Clinton-Kampagne die massgebenden republikanischen Exponenten im
Repräsentantenhaus auftreten. Bis heute vermochten sie ihre Fraktion bei
der Stange zu halten. Dass ihre Mehrheit mittelfristig gefährdet ist,
löste
bei den Republikanern Alarm aus. Sie fühlen sich im Belagerungszustand.
All dies hat den Anti-Clinton-Fanatismus nur angeheizt. Die dreizehn vom
Repräsentantenhaus bestimmten offiziellen Ankläger sehen sich als eine
Art
Inquisitoren. Ob der Senat ihnen folgt, ist offen. Dort gelten andere
Gesetze als im Repräsentantenhaus, wo - dank 435 Wahlkreisen - vor allem
die regionalen Interessen zur Geltung kommen sollen. Weil die Amtsdauer
nur
zwei Jahre beträgt, ist diese Kammer starken Wechseln in der
Zusammensetzung unterworfen. Der Senat sieht sich dagegen als «Anker der
Republik», weil alle zwei Jahre immer nur ein Drittel zur Wahl steht;
die
sechsjährige Amtszeit verschaffe mehr Weitblick. Der Senator geniesst
auch
Sonderrechte. Er kann zum Beispiel «filibustern», also so lange reden,
wie
er will und kann - unter Umständen tage- und wochenlang, wenn eine Debatte
blockiert werden soll. Lediglich eine Mehrheit von 60 seiner 99 Kollegen
kann ihn zum Schweigen bringen. So erscheint die Anklage aus dem weniger
angesehenen Repräsentantenhaus einzelnen Senatoren auch als «Anmassung».
Seilziehen
Die Republikaner verfügen im Senat über eine Mehrheit von 55 gegen 45
Sitze. Sie benötigen, wenn sie geschlossen stimmen, 12 demokratische
Stimmen, um die zur Amtsenthebung notwendige Zweidrittels-Mehrheit zu
erreichen. Die Demokraten ihrerseits benötigen 6 Republikaner-Stimmen,
um das einfache Mehr von 51 zu erreichen, mit dem das Impeachment-Verfahren
aufgehoben werden könnte.
Pikant ist, dass bei der Zwischenwahl 2000 über 19 heute von Republikanern
und über 14 heute von Demokraten besetzte Sitze zu entscheiden ist. Dies
mahnt einzelne Republikaner zur Vorsicht. Eine streng nach Parteilinien
geführte, gehässige Kampagne könnte die Wähler negativ beeinflussen.
Deshalb legen einflussreiche Senatoren Wert auf den Umstand, dass der
Senat
in dieser Angelegenheit «würdiger», weniger parteigebunden verfahre als
das Repräsentantenhaus.
Streitfrage ist, ob Zeugen vorgeladen werden. Angesichts der 60000 von
Sonderermittler Starr vorgelegten Protokollseiten mit peinlichsten
Einzelheiten kann freilich kaum mehr Neues erwartet werden.
Die Ankläger verlangen aber nach Zeugen, Präsident Clinton und Monica
Lewinsky inbegriffen - mit dem Ziel, in der Öffentlichkeit Abscheu gegen
den unmoralischen Präsidenten zu mobilisieren. Unklar ist, welche Seite
bei
diesem Seilziehen gewinnt.
Verfahren und Ränke
Zunächst haben beide Seiten, die Ankläger und Clintons Anwälte, je 24
auf
drei Arbeitstage verteilte Stunden Zeit für ihre Plädoyers. Dann soll
der
Grundsatzentscheid über Zeugenbefragungen fallen. Ohne Zeugen dürfte das
Verfahren rund drei Wochen dauern, mit Zeugenbefragung ist die Dauer
unbestimmt.
Es ist damit zu rechnen, dass die Demokraten jederzeit einen Antrag auf
Einstellung des ganzen Verfahrens stellen könnten - sobald sie glauben,
sechs Republikaner dafür gewinnen zu können. Dazu werden ausserhalb des
Senatssaals eifrigst Komplotte geschmiedet. Dabei versuchten die
Republikaner offenbar auch, Zeugenbefragungen abseits der Öffentlichkeit
zu
erreichen. Ein Vorschlag, auf den die Demokraten nicht eingingen - weil
sie
bei dessen Ausarbeitung nicht informiert worden seien.
Dazwischen, am 19. Januar, wird Präsident Clinton seine «State of the
Union»-Botschaft vor beiden Häusern halten. Ob dies bei laufendem
Amtsenthebungsverfahren verfassungsrechtlich überhaupt möglich ist, ist
umstritten. Niemand aus Legislative und Exekutive will dazu Stellung nehmen
- die Zusammenhänge werden als zu peinlich empfunden. So «übersieht» man
einfach mögliche juristische Fallstricke.
Alles in allem: Dass einige Senatoren - Republikaner oder Demokraten -
die
Seite wechseln während des ganzen Verfahrens, ist nicht völlig
auszuschliessen. Sicher ist: Die zweite Amtszeit der Präsidentschaft
William Jefferson Clintons wird nicht als Routine-Angelegenheit in die
amerikanische Geschichte eingehen.
Richard Anderegg
Der Kommentar
«Impeachment»
«Impeachment» ist ein in der amerikanischen Verfassung (Art. 1 Abschn.
3)
vorgesehenes Disziplinierungsverfahren, das die Amtsenthebung hoher
Staatsbeamter, Richter oder des Präsidenten der Vereinigten Staaten
bewirken kann. Es stellt eine strengere Version der Vertrauensfrage dar,
die aus parlamentarischen Demokratien bekannt ist. Es fusst auf einer
britischen Tradition, auf deren Grundlage Minister vor dem Oberhaus
eingeklagt werden können.
Das Impeachment zielt nicht bloss darauf, den Betroffenen aus seinem Amt
zu
entlassen. Es ist eine persönlich gegen den Amtsträger gezielte
Strafmassnahme, die lebenslängliche «Amtsunwürdigkeit» bewirken kann.
Seit
Inkrafttreten dieser Strafnorm wurde sie gegen sechzehn hohe Bundesbeamte
der USA, zumeist Richter, angewandt. Sieben der Angeklagten wurden des
Amtes enthoben. Bill Clinton ist der zweite auf diese Weise eingeklagte
Präsident. Vor ihm traf das Impeachment Andrew Johnson, der 1868 mit einer
einzigen Stimme Mehrheit freigesprochen wurde. Johnson war als
Vizepräsident Abraham Lincoln nach dessen Ermordung gefolgt. Bill Clinton
ist also der erste regulär gewählte Präsident, gegen welchen ein
Impeachment angestrengt wird. Richard Nixon, gegen den 1974 ein Impeachment
beschlossen worden war, demissionierte vor Beginn des Verfahrens, weil
sein
Amtsmissbrauch in der Watergate-Affäre auch von seiner eigenen Partei,
den
Republikanern, mehrheitlich verurteilt wurde.
Eine Impeachment-Klage wird beim Repräsentantenhaus eingereicht, das über
ihre Gültigkeit entscheidet. Endet das Verfahren mit der Annahme, so wird
eine Delegation (im «Falle Clinton» umfasst sie dreizehn Abgeordnete)
als
Anklagebehörde vor dem Senat bestimmt. Der Senat wird zum Tribunal, in
welchem alle hundert Senatoren gleichzeitig Geschworene und Beisitzer
sind.
Richtet sich die Anklage gegen den Präsidenten, so übernimmt der
Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, im Falle Clintons Chief Justice
William Rehnquist, den Vorsitz.
R. A.
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der Ausgabe Nr. 2 vom 22. Januar 1999**
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