Nr. 2, 22. Januar 2010

Man rief Arbeitskräfte und es kommen Arbeitslose
Teures Migrationsmärchen

Von Hermann Lei, Kantonsrat und Rechtsanwalt, Frauenfeld

«Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen. Sie fressen den Wohlstand nicht auf, im Gegenteil, sie sind für den Wohlstand unerlässlich...»,  schrieb Max Frisch 1965. Er dürfte der Mitbegründer eines der hartnäckigsten Migrationsmärchens sein, das die Schweiz kennt: Dass Einwanderer Wohlstand schaffen.

Das Gegenteil ist der Fall, wie Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit zeigen.  

Lohndumping

Der Vergleichsdienst comparis hat errechnet: Ein deutscher Koch hat aufgrund der geringeren Steuerlast und Abzüge monatlich in der Schweiz Euro 127.-- ein Ingenieur Euro 831.-- mehr in der Tasche als in seiner Heimat – wenn der Lohn derselbe ist. Da die Löhne  im Ausland aber tiefer sind, ist es effektiv wesentlich mehr. Das führt zu Lohndumping.

Soziale Hängematte

Und wer keine Stelle findet, macht es sich in der sozialen Hängematte bequem. «Unsinn! Ganz so einfach ist es nicht, in der Schweiz Sozialleistungen zu beziehen», sagte Antje Baertschi vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco vor der Abstimmung der Zeitung «20Minuten». «Arbeitslosenentschädigung bekommen EU-Bürger nur, wenn sie mindestens zwölf Monate in der Schweiz gearbeitet haben». Das war schlichtweg gelogen: Ein EU-Bürger hat bereits nach einem einzigen (!) Arbeitstag in der Schweiz Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Sozialhilfe als Karrierehöhepunkt

Nehmen wir ein erfundenes,  aber mögliches Beispiel; nennen wir es den Fall Rüdiger N. Rüdiger N. lebte in Ostdeutschland mit seiner vierköpfigen Familie von 1835.-- Euro Hartz-IV-Geld und gelegentlichen schlecht bezahlten Jobs. Zur Arbeitssuche kommt er in die Schweiz. Ein Bekannter beschafft ihm eine Stelle bei einem von einem Ostdeutschen geführten Abbruchunternehmen, das vornehmlich Ostdeutsche beschäftigt. Nach vier Wochen wird ihm gekündigt. Rüdiger erhält nun Arbeitslosenunterstützung von achtzig Prozent seines Schweizer Gehalts, nämlich Franken 4300.-- während vierhundert Tagen. Nach Ablauf der vierhundert Tage wird Rüdiger von der Sozialhilfe übernommen.

Auf wundersame Weise erhöht sich nun sein Einkommen noch: Die vierköpfige Familie erhält Franken 6‘105.80 von der Sozialhilfe und anderen Ämtern (Beispielzahlen aus der Stadt Bern, siehe auch Kasten). Steuerfreie Franken 6‘105.80 entsprechen einem Bruttolohn von Fr. 7‘000.--. Für Rüdiger stellt das den Höhepunkt seiner finanziellen Karriere dar. Das ist auch kaufkraftbereinigt mehr als das Doppelte, was Rüdiger in Ostdeutschland erhielt.

Kein Wunder, hält sich die Rüdigers Begeisterung in Grenzen, ins trostlose Ostdeutschland zurückzukehren. Auch sein Eifer, mit dem er anfangs Arbeit suchte, erlahmt angesichts der Beträge, die monatlich auf seinem Konto landen.

Lebenslang Sozialhilfe dank Scheinarbeit

Nach fünf behaglichen Jahren ohne Arbeit erhält Rüdiger vom Migrationsamt die Mitteilung, man prüfe, ihm wegen seiner Arbeitslosigkeit nur noch eine Jahresbewilligung auszustellen und ihn danach auszuweisen, wenn er immer noch arbeitslos sei. Rüdiger  ist verzweifelt. Nur nicht zurück in die tristen Plattenbauten, nicht zurück zu Hartz IV! Er erinnert sich an das Abbruchunternehmen, bei dem seine Karriere in der Schweiz begann. Arbeit hat man dort keine für ihn. Aber der dortige Buchhalter - zufälligerweise auch aus dem gleichen ostdeutschen Kaff stammend - hilft ihm gerne aus. Er stellt Rüdiger eine getürkte Arbeitsbescheinigung und falsche Lohnausweise aus. Das Migrationsamt kann angesichts Tausender Meldungen über Arbeitsverträge diese nur flüchtig überprüfen. Also wird Rüdiger F. und seiner Familie eine erneute Aufenthaltsbewilligung ausgestellt. Dies bedeutet für ihn die definitive Bewilligung, sich in der Schweiz niederzulassen. Jetzt ist er für immer da und kann sein Leben lang Sozialhilfe beziehen.

Erdrückende Faktenlage

Davon machen angesichts der Krise immer mehr EU-Einwanderer Gebrauch. Und damit kehren wir vom Fallbeispiel zur Faktenlage zurück: In den beiden grössten Kantonen, Zürich und Bern, ist noch kein einziger EU-Bürger wegen Arbeitslosigkeit oder Fürsorgeabhängigkeit weggewiesen worden («Tages- Anzeiger» vom 15. Dezember 2009). Die fatalen Folgen der Personenfreizügigkeit werden so immer deutlicher spürbar. Sie ist nicht die «Erfolgsgeschichte», als die sie uns von den Märchenerzählern der politischen Klasse dargestellt wird. Die Arbeitslosigkeit steigt. Lohndumping nimmt zu. Die Sozialämter werden überschwemmt. Die Kosten haben diejenigen zu zahlen, welche arbeiten. Trotz sinkender Löhne steigen die Abzüge für den Sozialstaat. Statt Arbeitskräfte kommen Lohndrücker, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger.

Hermann Lei