Nr. 2, 26. Januar 2007

Petition zur Umsetzung der Verwahrungs-Initiative
Gegen Polit-Drückebergerei


Der Vorgang ist unglaublich, einmalig: Da wollen einige Juristen verhindern, dass zu einem vom Souverän deutlich angenommenen Volksbegehren auch eine Ausführungs-Gesetzgebung geschaffen wird. Weil der zustande gekommene Volksentscheid diesen Dünkel-Juristen gegen den Strich geht.

Es geht um die Verwahrungs-Initiative, vom Souverän am 8. Februar 2004 mit 56 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen, obwohl sich (mit Ausnahme der SVP) alle Parteien und Verbände gegen diese Initiative ausgesprochen hatten.

Bevor dieses Volksbegehren zur Abstimmung gelangte, wurde es der üblichen Prüfung unterzogen. Die Stellungnahme der begrüssten Juristen, festgehalten auch im Abstimmungs-Büchlein, war klar: Die Initiative steht nicht in Widerspruch zu sogenannt "zwingendem Völkerrecht". Deshalb erklärte das Parlament die Initiative als gültig und unterbreitete sie dem Souverän zur Volksabstimmung. Volk und Stände nahmen die Initiative im Wissen um ihre Völkerrechtskonformität am 8. Februar 2004 an.

Korrektur eines Volksentscheids?

Doch jetzt kommen - teilweise die gleichen - Juristen und verlangen, die Verwahrungs-Initiative nachträglich als ungültig zu erklären, weil diese, behaupten diese "Fachjuristen", völkerrechtswidrig sei. Sie unterstützen mit solcher "Argumentation" die nationalrätliche Rechtskommission unter dem Vorsitz des links-grünen Daniel Vischer, die sich schlicht weigert, ihrer Pflicht nachzukommen und die Ausführungsgesetzgebung für den vom Souverän angenommenen Verfassungsartikel auszuarbeiten. Die Begründung für solche politisch motivierte Drückebergerei ist von geradezu umwerfender Einmaligkeit: Man habe, sagen die Juristen, doch nicht mit der Annahme dieser Initiative durch Volk und Stände rechnen können; Bundesrat, Parlamentsmehrheit und grosse Parteien hätten sich (mit Ausnahme der SVP) schliesslich gegen diese Initiative ausgesprochen…

Solche Parolen, meinen die opportunistischen Juristen, seien also wichtiger als der Volksentscheid. Eine bemerkenswerte Stellungnahme von Leuten, deren Aufgabe eigentlich darin besteht, beschlossenes, geltendes Recht bei seiner Anwendung zu überwachen; dabei auch beschlossenen Verfassungsartikeln die korrekte Beachtung zu sichern.

Parlament am Zug

Das Parlament muss in den nächsten Wochen über den Antrag dieser nationalrätlichen Rechtskommission entscheiden. Mit einer Petition wollen die Urheberinnen der Verwahrungs-Initiative - ausschliesslich Frauen, die in nächster Verwandtschaft von einem Gewalt- oder Sexualverbrechen betroffen worden sind - das Parlament an seine Pflicht erinnern, das, was der Souverän beschlossen hat, korrekt umzusetzen.

Die "Schweizerzeit" hat sich im Abstimmungskampf von 2004 als einziges Organ im Schweizer Blätterwald nachdrücklich für die Verwahrungs-Initiative eingesetzt. Denn wenn jenes unermessliche Leid, das schwere, nicht therapierbare Gewalt- und Sexualstraftäter verschuldet haben, schon nicht rückgängig gemacht werden kann, dann soll wenigstens jede Wiederholung solcher Gewalt verhindert werden. Deshalb unterstützt die "Schweizerzeit" jetzt auch die Petition der Initiantinnen der Verwahrungs-Initiative, angeführt von Frau Anita Chaaban. Ein Petitionsbogen liegt dieser Ausgabe der "Schweizerzeit" bei. Wir ersuchen unsere Abonnentinnen und Abonnenten: Unterzeichnen Sie diese Petition. Machen Sie mit Ihrer Unterschrift dem Parlament klar, dass es nicht angeht, durch Verhinderung einer Ausführungsgesetzgebung eine von Volk und Ständen klar angenommene Volksinitiative nachträglich zu sabotieren.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Disqualifizierte Juristen

Noch eine Schlussbemerkung zu jenen "Juristen", die das Spiel der nachträglichen Ungültig-Erklärung der Verwahrungs-Initiative, die einst ausdrücklich als nicht in Widerspruch zu zwingendem Völkerrecht stehend erklärt wurde, mitbetreiben: Wer eine Initiative für gültig erklärt, nur weil er mit ihrer sicheren Ablehnung durch den Souverän rechnet, wer diese Initiative dann nachträglich für ungültig erklären will, wenn der Souverän nicht so entschieden hat, wie man das von ihm erwarten wollte, der hat als juristischer Berater des Bundes für immer ausgespielt. Solch opportunistische, mit akademischem Titel verzierte Dünkel-Juristen sind unbrauchbar für die Bundesgesetzgebung - und zwar definitiv!

Ulrich Schlüer