Nr. 2, 27. Januar 2006

Neues Asylgesetz stoppt Bürokraten
Schluss mit Asylmissbrauch

Aus Bundesrat Christoph Blochers Albisgütli-Rede 2006

Was wünschen sich die Schweizerinnen und Schweizer von der Politik? Zum Beispiel Sicherheit. Auf der Strasse. In der Schule. Sie fordern auch ein Ende der illegalen Einwanderung und der allgegenwärtigen Missstände in unserer verbürokratisierten Asylpolitik. Sie wollen Schutz vor der daraus resultierenden Kriminalität.

Die Ausländer- und Asylpolitik beschäftigt die Schweizerinnen und Schweizer seit Jahren. Nicht die zahlreichen ausländischen Arbeitskräfte, welche in der Schweiz ordnungsgemäss eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, nicht die Aufnahme von echten Flüchtlingen sind Stein des Anstosses:

Neues Ausländergesetz
Nein, all jene, die sich ungerechtfertigt oder gar illegal in unserem Land aufhalten, mit schlimmen Belastungen für Bund, Kantone und Gemeinden. Zeit, Kraft, Geld werden verbraucht, Behörden, Gerichte, soziale Dienste unnötig stark belastet. Das soll sich ändern.

Es ist das Anliegen jedes Staates, für seine Bürger zu sorgen. Darum bestimmt heute auch jede Regierung auf dieser Welt, wann Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung erhalten - und wann eben nicht. Die Schweiz hat mit einem Ausländeranteil von 21,7 Prozent (Ende 2004) einen der höchsten Ausländeranteile unter den westeuropäischen Staaten! Trotzdem kennt unser Land keine gettoähnlichen Vorstädte mit schwerwiegenden Ausschreitungen und fremdenfeindlichen Übergriffen. Das verdanken wir vor allem einer funktionierenden Wirtschaft, welche es fertig bringt, überhaupt so viele Menschen zu beschäftigen und damit auch zu integrieren. Trotz des hohen Ausländeranteils blieb die Arbeitslosigkeit in der Schweiz in den letzten Jahren eine der niedrigsten in Europa.

Dieses Jahr stimmen wir nun über ein neues Ausländergesetz ab. Dieses regelt im wesentlichen, unter welchen Voraussetzungen die nichteuropäischen Bürger eine Arbeitsbewilligung beantragen und unter welchen Voraussetzungen sie den Familiennachzug geltend machen können. Ebenso soll mit neuen Regelungen die illegale Einreise wie auch der illegale Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern bekämpft werden.
Eigentlich ist es doch für jedermann verständlich, dass die Schweiz ihre Grenzen nicht für alle Menschen aus der ganzen Welt offenhalten kann.

Revidiertes Asylgesetz
Einen anderen Bereich regelt das ebenfalls zur Abstimmung kommende revidierte Asylgesetz.

Die Schweiz hat nie nur jenen Menschen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, nach denen unser Arbeitsmarkt verlangte. Wir haben stets auch Leute aufgenommen, die in ihrem eigenen Land an Leib und Leben verfolgt waren. Natürlich gab es früher für diese Menschen keine Sozialleistungen oder andere Unterstützungen durch den Staat. Aber man liess sie einreisen, und sie wurden von Privaten beherbergt und haben sich dann schnell selbst zu helfen gewusst. Denken Sie an alle die Glaubensflüchtlinge in der Reformationszeit, etwa die Hugenotten. Es waren tüchtige Leute. Auf sie gehen ganze Industriezweige der Schweiz zurück.

Ein weiteres Beispiel: 1871 fanden 87 000 Soldaten der geschlagenen Bourbaki-Armee Zuflucht in der Schweiz, womit die Einwohnerzahl unseres Landes innerhalb von drei Tagen um drei Prozent anstieg! Auch im Zweiten Weltkrieg gewährte die Schweiz Verfolgten Schutz. Trotz Unzulänglichkeit der Behörden hat kein Staat der Welt im Krieg mehr Flüchtlinge pro Kopf aufgenommen als unser Land.
Später kamen Menschen aus den kommunistischen Staaten. Ich verweise auf die Ungarn, die vor fünfzig Jahren in der Schweiz Zuflucht fanden.

Auch heute nimmt die Schweiz jährlich etwa 1500 an Leib und Leben verfolgte Flüchtlinge aus der ganzen Welt auf und gewährt rund 4000 konkret gefährdeten Personen eine vorläufige Aufnahme. Unsere humanitäre Tradition gegenüber Flüchtlingen bestreitet keiner. Und das soll und wird auch so bleiben.

Enorme Missstände
Aber, was wir nicht gelöst haben, sind die enormen Missbräuche, die im Bereich Asylwesen wuchern. Über 85 Prozent aller Asylsuchenden sind keine politischen Flüchtlinge. Viele davon möchten vom hohen Lebensstandard in der Schweiz profitieren.

Sie leben von der Sozialhilfe und sind nicht selten in einträgliche Schleppergeschäfte und die Organisierte Kriminalität, namentlich in den Drogenhandel, verwickelt. Das ist Asylrechtsmissbrauch. Nichts anderes. Bis vor zwei Jahren wurden diese Missbräuche von vielen Politikern rundweg bestritten - und noch heute gibt es Kreise, die diese unschöne Wirklichkeit leugnen oder verdrängen.

Doch diese Probleme müssen ernsthaft angegangen werden, wenn man die Flüchtlingstradition wahrnehmen will. Weil im heutigen Asylverfahren derjenige, der seine Papiere versteckt oder vernichtet, gegenüber demjenigen, der sich korrekt verhält und seine Papiere vorweist, im Vorteil ist. Wird auf das Gesuch nämlich nicht eingetreten oder nach einer materiellen Prüfung abgelehnt, bleibt die Person häufig doch im Land, da sie in der Regel nicht freiwillig zurückreist und die Behörden sie wegen der fehlenden Dokumente nicht in ihr Heimatland zurückführen können.

Dumm sind nicht diejenigen, die dieses System ausnützen, sondern diejenigen, die dieses System zur Verfügung stellen!

Verminderung von Missbräuchen
Ohne Gesetzesänderung kann der politischen Forderung "Schutz den Flüchtlingen - Verminderung von Missbräuchen" nicht Nachachtung verschaffen werden. Darum müssen wir die gesetzlichen Grundlagen ändern.

Auch Asylsuchende, die keine Papiere auf sich tragen, können in Zukunft als Flüchtlinge angenommen werden. Aber Papiervernichtung darf nicht mehr zur Belohnung führen!

Ist es denn zuviel verlangt, dass jemand - sei er Flüchtling oder nicht - sagt, wie er heisst und woher er kommt? Was soll da gegen die "humanitäre Tradition" verstossen? Es geht nicht gegen echte Flüchtlinge, aber gegen Asylsuchende, die keine Asylgründe in unser Land führen, vielmehr unter Anleitung von Schleppern ihre Papiere vernichten, verstecken oder absichtlich nicht vorweisen. Um Leute, die ihren Namen, ihren Wohnort, ihr Heimatland und ihr Alter fälschen oder verheimlichen.

Auch das geänderte Asylgesetz gewährleistet und garantiert selbstverständlich den Schutz für echte Flüchtlinge in unserem Land, aber ebenso entschieden sollen damit die eklatanten Missstände im Asylwesen beseitigt werden. Nur diese Kombination verschafft uns eine glaubwürdige und vertretbare Flüchtlingspolitik.

Sie alle kennen aus den Medien Berichte von besonders krassen Beispielen. Etwa den Fall der Roma-Familie aus Rüschlikon. Mehrfache schwere Gewalttaten, Kosten in Millionenhöhe, negativer Asylentscheid - und trotzdem lebt die Familie noch immer hier. Warum? Dieser Fall lag jahrelang bei der Asylrekurskommission. Jetzt wurde endlich entschieden. Der Vater und der volljährige Sohn müssen gehen, die anderen dürfen einstweilen bleiben. Die Asylrekurskommission ist eine sogenannt "selbständige" Kommission. Das heisst, sie entscheidet "unabhängig" und lässt sich dabei nicht in die Karten blicken. Es ist gut, dass jetzt ein Urteil vorliegt, aber es ist natürlich schlecht, dass dies so lange gedauert hat.

Die Asylrekurskommission gehört ab 2007 zum Bundesverwaltungsgericht. Hoffen wir, dass dieses neue Gericht neben der rechtlichen Verantwortung auch an die Folgen denkt, welche immer wieder hinausgeschobene Entscheide für unser Land bedeuten.

Am Ort des Nichtgeschehens
Ich bin es mir als Unternehmer gewohnt, den Sachen im Alltag nachzugehen. So besuche ich ab und zu auch Aussenstellen und Empfangszentren; jene Orte also, wo die Asylsuchenden eintreffen und erste Abklärungen getroffen werden.

Ich pflege dort jeweils unangemeldet aufzutauchen. So begab ich mich vor einem Jahr zur Asylunterkunft am Flughafen Zürich. Die dort anwesende Leiterin schaute mich mit ziemlich grossen Augen an, weil der Besuch eines Bundesrates doch eher ungewöhnlich ist. Normalerweise erscheint dort kein Justizminister. Ich fragte die Frau, wie es so gehe. Sie gab mir zunächst ausweichend Antwort, und ich hakte nach, ob sie sehr viel zu tun hätte. Die Frau meinte, eben nicht: "Wir verzeichneten in den letzten Tagen eigentlich wenig Neueingänge." - "Sie brauchen gar nicht so betrübt zu schauen", antwortete ich, "das sind keine schlechten Nachrichten." Aber, schob sie dann nach, gerade heute morgen seien sieben Tamilen angekommen, und die hätten gleich sechs weitere für den kommenden Montag angekündigt. "Ja, kommen denn jetzt wieder Tamilen? Aber warum denn?"

Soweit sie wisse, gebe es zurzeit in Sri Lanka keine politischen Verfolgungen mehr. Sie kenne die genauen Gründe auch nicht, meinte die Dame. Jedenfalls befänden sich die sieben Gesuchsteller gleich im ersten Stock in einer Befragung. Es war kurz vor Mittag, ich stieg die Treppe empor und ging unangemeldet in das betreffende Zimmer.

Die sieben Männer hatten den Raum bereits verlassen, doch die Sachbearbeiter waren noch da. Ich sprach mit ihnen und fragte, woher die sieben Männer denn genau kämen. "Sie sind von Colombo nach Warschau geflogen und heute mit der Swiss in der Schweiz gelandet. Alle ohne Papiere." - "Keine Papiere? Wie konnten sie dann fliegen? In Polen werden sie wohl noch mit Dokumenten umgestiegen sein." Da trat ein Herr vom Nebenraum hinzu und zeigte eine Schale voller verschnitzelter, zerfetzter Pässe. Ich fragte: "Woher haben Sie denn diese Papiere?" - "Die hat uns eben eine Putzfrau aus den Toiletten des Flughafens gebracht." Sie denken vernünftigerweise, die jungen Männer müssten folglich unverzüglich wieder nach Colombo zurückfliegen. Der neben mir stehende Polizeiverantwortliche sagte, die Behörden würden die Personen ohne weiteres zurücknehmen, selbst ohne Pässe, nur würde das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge einer sofortigen Rückführung wohl nicht zustimmen. Jeder Gesuchsteller müsse zuerst in ein Empfangszentrum überführt und dort das ordentliche Asylverfahren durchlaufen. Jemand der Anwesenden fügte noch hinzu, dieses Prozedere führe dazu, dass diese sieben Männer wohl monatelang hierbleiben würden, auch wenn sie keine Flüchtlinge sind.

50 000 im Asylprozess
Ich fragte, wo sich die Tamilen jetzt aufhalten würden. Sie seien eben in die Schlafräume gegangen. "Kann ich sie mal sehen?" Man bejahte, und ich stieg in den Schlafraum hinauf mitsamt meinem Weibel in seiner ordnungsgemässen grünen Uniform. Kaum öffneten wir die Türe, sprangen alle sieben unverzüglich von ihren Pritschen auf und stellten sich wie eine Gruppe junger Soldaten in Reih und Glied auf, da sie im Weibel wohl einen Polizisten vermuteten. Prächtige Burschen, wahrscheinlich fleissige Kerle. Ich fragte, ob sie etwas Englisch verstünden. Der erste bejahte. Ich fragte, woher sie kämen? Aus Colombo. Dann wollte ich wissen, warum sie in die Schweiz geflohen seien. Da riefen alle sieben gemeinsam: "Tsunami, Tsunami, Tsunami". Interessant, fand ich, nur der Tsunami wütete doch an der Ostküste Sri Lankas. Colombo befindet sich genau auf der gegenüberliegenden Seite. Wenn Leute aus Colombo aufgrund des Tsunami um Asyl fragen, ist das etwa ähnlich absurd, wie wenn nach einer Überschwemmung im Tessin plötzlich die Zürcher Oberländer bei ihrer Versicherung Schadensfälle anmelden. Als ich die Gruppe auf diese Absurdität ansprach, verstand keiner mehr Englisch …

Ich bin diesem Asylgesuch im Verlaufe des Jahres systematisch nachgegangen, weil mich interessierte, wie ein solch offensichtlicher Missbrauch konkret abläuft:

Bei sechs von diesen sieben Asylsuchenden sind die Verfahren abgeschlossen worden. Das Asylgesuch ist abgelehnt, bei der siebten Person ist noch ein Rekurs bei der ARK hängig. An sich wäre das speditive Verfahren als Erfolg zu werten. Die Gesuchsteller, die den negativen Entscheid erhalten haben, sind in der Zwischenzeit untergetaucht, so dass wir keine geordnete Rückführung nach Sri Lanka vornehmen konnten.

Solche und ähnliche Dinge passieren täglich. Tausende im Jahr. Wir haben heute rund 50 000 Personen im Asylprozess. Letztes Jahr haben rund 10 000 Personen ein neues Asylgesuch gestellt. Von ihnen haben 1497 Personen oder 13,6 Prozent den Flüchtlingsstatus erhalten, während weitere 4436 Personen eine vorläufige Aufnahme erhalten haben.

Ein klarer Fall
Auch die letztlich in der Presse eingehend dargestellten Fälle müssen zu anderen Lösungen führen. Hier ein letztes Beispiel: Zwei international gesuchte Albaner stellten 2004 ein Gesuch um Asyl. Der eine wird beschuldigt, fünfzehn Überfälle begangen, zwei Menschen ermordet und ein Kind entführt zu haben. Ausserdem soll er an mehreren tödlichen Attentaten beteiligt gewesen sein. Sein Asyl-Kumpane wird der Beteiligung an immerhin fünf Raubüberfällen verdächtigt.

Das Bundesamt für Flüchtlinge entschied umgehend: Die Asylanträge wurden abgelehnt. Das Bundesamt für Justiz verfügte - nach einer ordentlichen Überprüfung der Anschuldigungen - die Auslieferung der beiden Albaner. Ein klarer Fall? Ja.

Aber nicht für die Asylrekurskommission: Sie heisst eine Beschwerde der Albaner gut. Beide erhalten Asyl. So wurden aus zwei schwerer Verbrechen Angeklagten zwei Flüchtlinge. Um die Geschichte noch zu vervollständigen: Der Entscheid war letztinstanzlich, auch das Bundesgericht verfügte die Freilassung und liess die Kosten für Anwalt, Dolmetscher, Übersetzung erstatten und sprach zudem eine Haftentschädigung zu. Auch wenn das neue revidierte Asylgesetz durch das Volk bestätigt wird, geht unsere Arbeit weiter. Denn es bleiben noch einige Mängel im Asylrecht, wie dieses Beispiel eindringlich zeigt.

Christoph Blocher

Rede von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich der 18. Albisgütli-Tagung der Zürcher SVP am 20. Januar 2006 im Schützenhaus Albisgütli, Zürich. Die ganze Rede ist unter
www.svp-zuerich.ch abrufbar.