Nr. 2, 18. Januar 2002
Peinliche Unvollständigkeit
der amtlichen Propaganda
Nein zum Uno-Beitritt
Von Nationalrat Hermann Weyeneth, Jegenstorf BE
Die vom Völkerbund seinerzeit beschlossenen Sanktionen gegenüber Italien trafen das Nachbarland Schweiz ausserordentlich hart und bedrohten die Schweiz existenziell.
Aus diesen Erfahrungen heraus lehnte der Bundesrat einen Beitritt zur neu gegründeten Uno ab. Wohl standen auch Überlegungen zur Frage der bewaffneten Neutralität an, im Vordergrund der Diskussion stand aber die Frage der Ungleichbehandlung der Mitgliedländer.
Das Veto-Recht
Fünf ständige
Mitglieder des Sicherheitsrates (USA, Russland, England, Frankreich und China)
verfügen über ein Vetorecht, d. h., der Sicherheitsrat ist nur unter
der Voraussetzung handlungsfähig, dass diese fünf Mitgliedländer
gleicher Meinung sind. Jedes dieser fünf Länder kann eine vom Generalsekretär
oder von der Generalversammlung beschlossene oder gewünschte Aktivität
der Uno verhindern. Den weiteren, nichtständigen zehn Mitgliedern des
Sicherheitsrates steht dieses Veto-Recht nicht zu. Dies zur Ungleichbehandlung
der Mitgliedländer im Sicherheitsrat.
Die Schweiz ist mehrfach Mitglied internationaler und multilateraler Organisationen. Dabei hat sie sich stets der demokratischen Ausgestaltung aller Organe verpflichtet gefühlt. Auch war sie stets Banner- trägerin für die Forderung der Gleichgewichtigkeit aller Mitglieder. Als Beispiel sei die Welthandels- organisation (WTO) erwähnt, die stets Zustimmung aller Mitgliedländer zu Vertragsänderungen voraus- setzt.
Primat des Sicherheitsrats
Aber auch das
Verhältnis zwischen Vollversammlung und Sicherheitsrat widerspricht vollständig
unserer Auffassung von demokratischer Meinungsbildung.
Artikel 12, Abs. 1 der Uno-Charta legt fest: Solange der Sicherheitsrat in einer Streitigkeit oder in einer Situation die ihm in dieser Charta zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, darf die Generalversammlung zu dieser Streitigkeit oder Situation keine Empfehlung abgeben, es sei denn auf Ersuchen des Sicherheits- rates. Im Gegensatz zur Uno-Charta kann z. B. das Schweizer Parlament jederzeit den Bundesrat zur Änderung seines Verhaltens in einer bestimmten Angelegenheit veranlassen.
Peinliche Argumente
Während
über vierzig Jahren haben Bundesrat und Parlament nebst gewichtigen
Bedenken in bezug auf unseren Neutralitäts-Status auch diese Bedenken
zur Verträglichkeit eines Uno-Beitritts mit unseren politischen Institutionen
und deren Funktionsweise ganz wesentlich geltend gemacht. Seither hat sich
die Uno-Charta nicht verändert. Somit bestehen diese Vorbehalte weiterhin.
Ob man die Welt als «globales Dorf» betrachtet oder nicht, die Art der Organisation und die Funktions- weise der Uno sind unserem Demokratieverständnis nach wie vor fremd. Dies von den Befürwortern herunterspielen oder gar verschweigen zu wollen, stellt ein beredtes Zeugnis einer Unvollständigkeit oder offensichtlich peinlichen Unterlassung in der Argumentation dar.
Hermann Weyeneth, Nationalrat