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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 19. Januar 2001
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19. Januar 2001 Medienhysterie nach Einsatz von uranhaltiger Munition
Verantwortung
Im Golfkrieg und bei den Bombardierungen Serbiens und Kosovos hat die Nato Uran-Munition eingesetzt. Ob diese Munition Leukämie bewirkt, ist bis heute nicht erwiesen. Aber ebenso wenig erwiesen ist, dass schwere Gesundheitsschäden als Spätfolge des Einsatzes solcher Munition ausgeschlossen werden können.
Die Frage bleibt offen, die Verunsicherung ist entsprechend gross. Und selbst angesichts des Versuchs, den Fall Uran-Munition in einen Fall Contraves umzufunktionieren, stellt sich eine höchst brisante Frage: Sollte je ein Schweizer Soldat unheilbar krank aus einem Einsatz im Ausland heim- kehren müssen - wer übernimmt dann die Verantwortung? Übernimmt sie der, der solche Einsätze - von unstillbarem Drang nach Mittun auf der grossen Weltbühne angetrieben - stets pauschal als «unge- fährlich» angepriesen hat - sei es wider besseres Wissen oder aus (allenfalls auch selbstverschuldeter) Unwissenheit?
Oder wollen sich die von Armee-Einsätzen im Ausland Träumenden in die Ausrede flüchten, dort kämen nur «Freiwillige» zum Zug? Und «Freiwillige» hätten höhere Risiken in Kauf zu nehmen! Oder haftet «die Schweiz» (also der Steuerzahler) - nur weil die Risiko-Abschätzung der Regierung fahrlässig war?
Die Frage drängt nach Antwort: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein junger Schweizer im militäri- schen Auslandeinsatz, dessen Risiken falsch eingeschätzt wurden, zu Schaden kommt - sein Leben verliert oder aber unheilbar erkrankt?
Dass dieser Frage ausgewichen wird, beweist der Umgang mit dem Munitionsbefehl gegenüber den Swisscoys in Kosovo. Jedem Soldaten ist grundsätzlich verboten, Munition - scharfe oder verschossene - als Souvenir zu sammeln. Wer gegen diesen Befehl verstösst, wird bestraft. Weil Munition nicht Spielzeug ist. Gegenüber jenen Swisscoys, die sich in Kosovo in ihrer Freizeit dem Ruinentourismus gewidmet haben, soll dieser Munitionsbefehl aber entscheidend gelockert, wenn nicht gar aufgehoben werden. Das - widerrechtliche und offensichtlich gefährliche - hobbymässige Sammeln von Munitions- resten (auch Hülsen von Uran-Munition) soll höchstens zu unverbindlichen Verweisen führen. So schafft die Armeeführung für die im Ausland eingesetzten Soldaten besonderes Recht. Verstösse gegen den Munitionsbefehl werden konsequent nur noch geahndet, wenn sie von Soldaten im Rahmen der Landes- verteidigung im Inland begangen werden. Was man nicht alles tut, um sich weiter am Rockzipfel der Nato halten zu können.
Ulrich Schlüer