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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer |
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| Am 8. Januar 1999 zum Thema: | ||
| Für Ausland-Einsätze der Schweizer Armee besteht keine
Rechtsgrundlage Grundsätzlich... Ende Dezember wurde die nachgeführte Bundesverfassung zu Handen der Volksabstimmung verabschiedet. Darin steht, dass die Schweizer Armee «grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert» sei (Art. 58). Mit diesem Satz werde das in der heute noch gültigen Verfassung festgehaltene Verbot, «stehende Truppen» zu unterhalten, exakt nachgeführt, beteuern Berns Kronjuristen. Die neue Verfassung soll ja lediglich eine exakte, in zeitgemässe Sprache übersetzte Nachführung der geltenden Verfassung sein; die sogenannten «Reformpakete» werden dem Souverän später gesondert vorgelegt. So glaubte man - wenigstens eine Woche lang. Dann veranstaltete das Verteidigungsdepartement seine «Weihnachts-Pressekonferenz»: Die Schaffung von Kontingenten freiwilliger «Berufssoldaten auf Zeit» für internationale Einsätze unserer Armee - das wurde dort als das offenbar dringlichste Anliegen präsentiert. Schliesslich, so frohlockte Bundesrat Ogi, sei der Bundesrat nach neuer Verfassung «bloss noch grundsätzlich» ans Milizprinzip gebunden; in der Praxis stünde der Schaffung vollberuflicher Freiwilligen-Kontingente für Ausland-Armeeeinsätze nichts mehr im Weg. Sollte der Bundesrat diese krasse Verdrehung von tatsächlich Beschlossenem im Rahmen seiner «strategischen Ziele der Aussenpolitik» absegnen, dann wird der Souverän mit dieser nachgeführten Verfassung aufs übelste hereingelegt. Man verkauft ihm als Nachführung, was in Wahrheit eine gewollte Aushöhlung von Grundprinzipien unserer Staats- und Wehrordnung ist. Was wird da eigentlich hinter dem Rücken des Souveräns getrieben? Da hat soeben Bundesrat Leuenberger den Souverän der EU zuliebe zur Preisgabe unserer 28-Tonnen-Limite verführt - indem er ihm vortäuschte, mittels LSVA den Schwerverkehr auf die Schiene verlagern zu können. Das zweite Haupthindernis auf dem vom Bundesrat eingeschlagenen Weg nach Brüssel - unseren im Vergleich zur EU zu tiefen Mehrwertsteuersatz - hat Bundesrat Villiger zu beseitigen: indem er zu den Sozialbürokratie-Ausbaugelüsten von Kollegin Dreifuss einfach schweigt, die Eigentumsförderung, die vom Staat eine zurückhaltende Steuerpolitik verlangen würde, dafür bekämpft. Und Bundesrat Cotti soll - dritter Streich der Landesregierung - unser Land via Uno-Beitritt der dem Bürger so entfremdeten Welt des internationalen Konferenztourismus andocken. Und viertens soll Bundesrat Ogi unsere eigenständige Landesverteidigung dem von der Nato dirigierten, einigen Profilierungssüchtigen vermeintlich glänzende Konferenzauftritte bei höchster Medienpräsenz garantierenden, exorbitant teuren, den Soldaten zum «Sozialarbeiter in Uniform» degradierenden «kollektiven Krisenmanagement» opfern. Und alles wird begleitet von Bundesrat Kollers nachhaltiger Unfähigkeit, unsere Grenze endlich vor tausendfachem illegalem Übertritt zu schützen. Gelingt dieser fünffache Anschlag, dann würde die Schweiz - ihres eigenständigen Charakters beraubt - tatsächlich reif für die Funktionärsherrschaft der EU - mag man an einige ihrer Besonderheiten gelegentlich auch in «grundsätzlicher Achtung» erinnern. Ulrich Schlüer Ihre Meinung interessiert uns! Sie erreichen uns unter: Zur persönlichen Homepage von Ulrich Schlüer |
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