Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer

Spalte rechts

Am 8. Januar 1999 zum Thema:  
Für Ausland-Einsätze der Schweizer Armee besteht keine Rechtsgrundlage 

Grundsätzlich...

Ende Dezember wurde die nachgeführte Bundesverfassung zu Handen der
Volksabstimmung verabschiedet. Darin steht, dass die Schweizer Armee
«grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert» sei (Art. 58). Mit diesem
Satz werde das in der heute noch gültigen Verfassung festgehaltene Verbot,
«stehende Truppen» zu unterhalten, exakt nachgeführt, beteuern Berns Kronjuristen.

Die neue Verfassung soll ja lediglich eine exakte, in zeitgemässe
Sprache übersetzte Nachführung der geltenden Verfassung sein; die
sogenannten «Reformpakete» werden dem Souverän später gesondert vorgelegt.
So glaubte man - wenigstens eine Woche lang. Dann veranstaltete das
Verteidigungsdepartement seine «Weihnachts-Pressekonferenz»: Die Schaffung
von Kontingenten freiwilliger «Berufssoldaten auf Zeit» für internationale
Einsätze unserer Armee - das wurde dort als das offenbar dringlichste
Anliegen präsentiert. Schliesslich, so frohlockte Bundesrat Ogi, sei der
Bundesrat nach neuer Verfassung «bloss noch grundsätzlich» ans Milizprinzip
gebunden; in der Praxis stünde der Schaffung vollberuflicher
Freiwilligen-Kontingente für Ausland-Armeeeinsätze nichts mehr im Weg.

Sollte der Bundesrat diese krasse Verdrehung von tatsächlich Beschlossenem
im Rahmen seiner «strategischen Ziele der Aussenpolitik» absegnen, dann
wird der Souverän mit dieser nachgeführten Verfassung aufs übelste
hereingelegt. Man verkauft ihm als Nachführung, was in Wahrheit eine
gewollte Aushöhlung von Grundprinzipien unserer Staats- und Wehrordnung ist.
Was wird da eigentlich hinter dem Rücken des Souveräns getrieben? Da hat
soeben Bundesrat Leuenberger den Souverän der EU zuliebe zur Preisgabe
unserer 28-Tonnen-Limite verführt - indem er ihm vortäuschte, mittels LSVA
den Schwerverkehr auf die Schiene verlagern zu können.
Das zweite Haupthindernis auf dem vom Bundesrat eingeschlagenen Weg nach Brüssel -
unseren im Vergleich zur EU zu tiefen Mehrwertsteuersatz - hat Bundesrat
Villiger zu beseitigen: indem er zu den Sozialbürokratie-Ausbaugelüsten von
Kollegin Dreifuss einfach schweigt, die Eigentumsförderung, die vom Staat
eine zurückhaltende Steuerpolitik verlangen würde, dafür bekämpft. Und
Bundesrat Cotti soll - dritter Streich der Landesregierung - unser Land via
Uno-Beitritt der dem Bürger so entfremdeten Welt des internationalen
Konferenztourismus andocken. Und viertens soll Bundesrat Ogi unsere
eigenständige Landesverteidigung dem von der Nato dirigierten, einigen
Profilierungssüchtigen vermeintlich glänzende Konferenzauftritte bei
höchster Medienpräsenz garantierenden, exorbitant teuren, den Soldaten zum
«Sozialarbeiter in Uniform» degradierenden «kollektiven Krisenmanagement»
opfern. Und alles wird begleitet von Bundesrat Kollers nachhaltiger
Unfähigkeit, unsere Grenze endlich vor tausendfachem illegalem Übertritt zu
schützen.

Gelingt dieser fünffache Anschlag, dann würde die Schweiz - ihres
eigenständigen Charakters beraubt - tatsächlich reif für die
Funktionärsherrschaft der EU - mag man an einige ihrer Besonderheiten
gelegentlich auch in «grundsätzlicher Achtung» erinnern.

Ulrich Schlüer


Ihre Meinung interessiert uns! Sie erreichen uns unter:
"Schweizerzeit", Postfach 23, 8416 Flaach, Telefon 052/301 31 00, Fax 052 301 31 03
E-Mail: schweizerzeit@access.ch


Zur persönlichen Homepage von Ulrich Schlüer



**Weitere Kommentare**

spr1.GIF (39639 Byte)