Rückblick auf die Dezember-Session

Nicht nur in den medienträchtigen Hauptdebatten können mitunter Weichen gestellt werden.

Ein parlamentarischer Vorstoss hat Erfolg
Parlamentarier müssen Experten- und Reisetätigkeit offenlegen


Nationalrat überweist parlamentarische Initiative Schlüer

Am letzten Tag der Dezember-Session, am 18. Dezember, hat der Nationalrat
eine von Nationalrat Ulrich Schlüer unter dem Titel «Interessenbindung»
eingereichte parlamentarische Initiative angenommen. Sie verlangt, dass
Parlamentarier über ihre für den Bund geleistete Expertentätigkeit und über
ihre auf Kosten der Steuerzahler entwickelte Reisetätigkeit fortan
Rechenschaft abzulegen haben.

Bereits die für dieses Geschäft zuständige Staatspolitische Kommission des
Nationalrats wollte der Initiative Folge geben, was der Nationalrat am
letzten Sessionstag im Dezember zum Beschluss erhoben hat. Zuvor begründete
der Initiant, der Flaacher Nationalrat Ulrich Schlüer, seine
parlamentarische Initiative noch einmal wie folgt:
«Die eingespielte Regel, wonach Parlamentarier ihre Interessenbindungen
offenlegen, wird von mir in keiner Art und Weise bestritten. Ich halte aber
das heutige System in zwei Punkten für nicht mehr zeitgemäss:


1. Der Bund pflegt vermehrt Aufträge nicht durch die eigene Verwaltung
abwickeln zu lassen, sondern von aussenstehenden Experten oder Gutachtern
oder spezialisierten Dienstleistungsfirmen. Da kommt es vor, dass
Parlamentarier an solcher Gutachtertätigkeit direkt oder indirekt beteiligt
sind. Ich bin der Auffassung, dass dies offengelegt werden muss. Ich stelle
fest, dass die Kommission diesen Punkt als völlig unbestritten erachtet,
als Weiterentwicklung der gegenwärtigen Praxis.


2. Zur ebenfalls von mir geforderten Offenlegung der Reisetätigkeit, also
von Reisen der Parlamentarier, die mit Geld der Öffentlichkeit unternommen
werden, mag es kritische Einwände geben. Aber diese parlamentarische
Reisetätigkeit ist so oder so Thema der öffentlichen Diskussion. Wenn man
in diesem Parlament zunehmend vom Öffentlichkeitsprinzip spricht, würde es
dem Parlament eigentlich gut anstehen, bezüglich Reisetätigkeit den ersten
Schritt von sich aus zu tun und mit öffentlichen Mitteln unternommene
Reisen alljährlich zu deklarieren.


Es kann dabei natürlich geschehen, dass
da gelegentlich ein Rechtfertigungsbedarf entsteht. Dazu ist zu sagen: Es
wird wohl niemanden in diesem Parlament geben, der auf Kosten der
Öffentlichkeit Reisen unternimmt, die nicht notwendig sind und deren Nutzen
er der Öffentlichkeit nicht erklären und unter Beweis stellen kann. Wer
seine Reisen mit öffentlichem Geld bezahlt, tut etwas, was er nicht als
Privatangelegenheit bezeichnen kann. Wer öffentliche Gelder beansprucht,
soll der Öffentlichkeit für die Art und Weise, wie er solche Gelder
einsetzt, Rechenschaft ablegen.»
Die Anliegen dieser vom Nationalrat gutgeheissenen parlamentarischen
Initiative finden nun Aufnahme im Geschäftsverkehrsgesetz, dessen total
revidierte Fassung im Herbst 1999 den eidgenössischen Räten unterbreitet
wird. us


Stellungnahme zu Blankart-Vorwürfen verlangt
Dilettantische Führung der Aussenpolitik

Interpellation von Nationalrat Ulrich Schlüer
Anfang November 1998 hat Staatssekretär Franz Blankart, der per
30. November 1998 als zuvor langjähriger Direktor des Bundesamts für
Aussenwirtschaft in den Ruhestand trat, schwere Kritik an den
aussenpolitischen Leistungen des Bundesrats geübt. Die wichtigsten Auszüge
aus seinem aufsehenerregenden Votum waren am 27. November in der
«Schweizerzeit» zu lesen.
Bis heute mochte sich der Bundesrat zu den kritischen Ausführungen dieses
Experten der schweizerischen Aussenhandelspolitik nicht äussern - trotz
aller Schwere der geäusserten Vorwürfe.
Mit dem Ziel, vom Bundesrat eine detaillierte Stellungnahme zu den
Vorwürfen Blankarts zu erhalten, reichte Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach
ZH, am zweitletzten Sessionstag der Dezember-Session eine von der
SVP-Fraktion unterstützte Interpellation ein, die auf der Grundlage der
kritischen Bestandesaufnahme des seinerzeitigen EWR-Chefunterhändlers Frank
Blankart folgende Fragen aufwirft:


1. Wie lautet die generelle Antwort des Bundesrates auf die Kritik von alt
Staatssekretär Blankart?


2. Wurden aus Fehlern, die den Verhandlungsablauf rund um den EWR-Vertrag
beeinträchtigt haben, Konsequenzen gezogen? Wenn ja, welche?


3. Befolgt der Bundesrat auch heute noch die Praxis, dass der Chef einer
Schweizer Verhandlungsdelegation in für unser Land wichtigen Verhandlungen
grundsätzlich keinen Zutritt zu Sitzungen des Gesamtbundesrates hat?


4. Welche Verbesserungen bezüglich bundesrätlicher Informationspolitik
sowie bezüglich Verhinderung von schädlichen Indiskretionen aus der
Verwaltung wurden seit 1992 getroffen? Welche Erfolge verzeichnen diese
Neuerungen?


5. Nach was für Gesichtspunkten wählt der Bundesrat Gesprächspartner aus,
wenn er Konsultationen vornimmt, um sein Vorgehen in heiklen
Verhandlungsphasen festzulegen? Beschränkt sich der Bundesrat noch heute
auf die Konsultation von grundsätzlich Gleichgesinnten?


6. Trifft es zu, dass die jugendlichen Initianten der Volksinitiative «Ja
zu Europa» durch entsprechend interessierte
Beamte aus der Bundesverwaltung zu ihrem Vorhaben gedrängt wurden? Welches
sind die Namen solch beamteter Motivatoren?


Gemäss den Bestimmungen des Ratsreglements hat der Bundesrat diese
Interpellation zu beantworten, bevor das Parlament zu seiner nächsten
Session Anfang März 1999 zusammentritt. us



**Zurück zum Inhaltsverzeichnis der Ausgabe Nr. 1 vom 8. Januar 1999**