Nr. 1, 8. Januar 2010
Personenfreizügigkeit und Arbeitslosigkeit
Praxistest nicht bestanden
Von Adrian Amstutz, Nationalrat, Sigriswil BE
Was haben uns Bundesrätinnen und Bundesräte, sowie Befürworter im Vorfeld der Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit doch alles versprochen: Die Zuwanderung regle sich nach Bedarf der Wirtschaft von selbst.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten würden erstens viel weniger Menschen in unser Land einreisen und zweitens, würden in diesem Fall die von der Wirtschaft nicht gebrauchten Menschen in ihre Heimatländer zurückkehren. Und im Notfall gäbe es ja noch die sogenannte Ventilklausel, mit der die Schweiz die Zuwanderung wirksam beschränken könne. Was ist jetzt im ersten Praxistest von all diesen Versprechen übrig geblieben – Nichts von den damals in Höflichkeit verpackten Versprechungen bleiben heute bestenfalls noch gut gemeinte Versprecher.
Hohe Arbeitslosenquote
Der Arbeitsmarkt regelt sich mit der Personenfreizügigkeit mitnichten selber. Im Gegenteil; Die Arbeitslosigkeit stieg Ende November in der Schweiz Richtung Rekordhöhe auf 163'950 Personen. Während die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in der Schweiz damit auf 4,2 Prozent geklettert ist, schnellt sie bei den ausländischen Arbeitslosen gar auf 8,1 Prozent hoch. Bei den Arbeitslosen aus den Westbalkanstaaten Serbien und Montenegro inklusive Kosovo, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Albanien, liegt die Arbeitslosenquote mittlerweilen auf sage und schreibe 9,4 Prozent.
Während in früheren Wirtschaftskrisen – damals ohne Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU – die ausländischen Arbeitskräfte grösstenteils in ihre Heimatländer zurück kehren mussten, bleiben sie nun da. Sie haben heute bereits nach einem Arbeitstag einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengelder, sofern sie in irgend einem EU-Land im Laufe der letzten zwei Jahre zwölf Monate gearbeitet haben. Dass unsere Sozialversicherungsleistungen EU-weit absolute Spitze sind, hat sich schnell herumgesprochen. Selbst Fürsorgeleistungen sind in der Schweiz vielfach höher und damit attraktiver, als normale Arbeitslöhne in den EU-Staaten. Selbst in Deutschland machen Arbeitsämter gezielt auf diese Vorteile aufmerksam und raten zur Auswanderung in die Schweiz.
Landesverschleiss
Die Masseneinwanderung hält denn auch trotz Rezession und grosser Arbeitslosigkeit an. So betrug die Einwanderung im Vergleichsjahr (September 2007 bis 31. August 2008) 162'253 Menschen und die Auswanderung lediglich 53'214. Der so verursachte Bevölkerungszuwachs beträgt also über 100'000, was in etwa der Bevölkerung der Stadt Winterthur entspricht. Im laufenden Vergleichsjahr sind es immer noch über 84'000, was zweimal der Thuner Bevölkerung gleichkommt. In diesen Zahlen nicht eingerechnet sind die aktuell 216'000 Grenzgänger, die täglich in die Schweiz zur Arbeit fahren und die 31'000 Kurzaufenthalter, die im einfachen Meldeverfahren bis drei Monate in der Schweiz arbeiten dürfen.
Ich bin klar der Meinung, dass ein Bevölkerungszuwachs im Ausmass zweimal der Stadt Thun pro Jahr nicht zu verkraften ist. Das überfordert unser Land punkto Integration, punkto Verkehr auf Schiene und Strasse sowie auch punkto Landverschleiss und Wohnungsbau. Dass jedes Jahr 100'000 zusätzliche Menschen in der Schweiz auch einen entsprechenden Mehrbedarf an Heizenergie und Strom haben, braucht wohl kaum näher erläutert zu werden. Es sind aber gerade die grünroten Klimahysteriker, die einerseits der schrankenlosen Einwanderung das Wort reden und die andererseits lautstark eine Co2-Reduktion von dreissig bis vierzig Prozent fordern. Logisch oder? Wohl kaum, und da helfen auch die jährlich weit über 40'000 Einbürgerungen zur Verschleierung der rapid wachsenden Problematik nichts.
Zurück auf Feld eins
Es ist höchste Zeit, diese Fehlentwicklung schonungslos aufzuzeigen und Massnahmen zu fordern. Ich sage klar: Zurück auf Feld eins. Das heisst die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens und die Neuverhandlung eines für unser Land zielführendes, verkraftbares Abkommens. Dabei müssen von der Schweiz insbesondere eine längere Aufenthaltsdauer vor Berechtigung zum Bezug von Sozialversicherungsleistungen, eine längere Aufenthaltsdauer vor dem Familiennachzug sowie wesentlich mehr eigenständige Handlungsfreiheit in Einwanderungs- und Ausländerfragen verlangt werden. Zudem ist klar Abstand zu nehmen von irreführenden und erst noch zeitlich beschränkten Übergangsregelungen wie der mittlerweilen völlig nutzlosen Ventilklausel.
Zur Zeit verschliesst die Parlamentsmehrheit aber nach wie vor die Augen und auch dem Bundesrat pressiert es überhaupt nicht. So will Bundesrätin Leuthard nach langer Zeit der Problemverdrängung die Sache nun «genau beobachten» und zu gegebener Zeit im neuen Jahr beraten. Dieses passive Verhalten passt nahtlos zum wieder entstandenen Asylschlamassel. Die Asylrechtsmissbraucher und die kriminellen Schlepperbanden haben sofort festgestellt, dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf die Zügel wieder schleifen lässt und sie nutzen die neue Freiheit in vollen Zügen. Auch hier sprechen die Zahlen eine klare Sprache: Alt Bundesrätin Metzler hat ihr Departement mit über 21'759 Asylgesuchen im 2003 und einem riesigen Pendenzenberg verlassen. Der abgewählte Bundesrat Blocher reduzierte während seiner Amtszeit die Asylgesuche auf 10'844. Unter Bundesrätin Widmer-Schlumpf sind die Asylgesuche nun schon wieder auf über 16'000 hochgeschnellt. Hervorragende Arbeit melden die Hofberichterstatter. Meine Beurteilung ist eine andere, Praxistest nicht bestanden!
Adrian Amstutz