Nr. 1, 11. Januar 2008
Nein
zur Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten"
Gefährdete Luftwaffe
Von Oberst Peter Forster, Salenstein TG
Im November 2005 reichte der Umweltaktivist Franz Weber die Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" ein. Dieser untaugliche Vorstoss ist in aller Form zu bekämpfen.
Im Wortlaut verlangt die Volksinitiative, dass die Bundesverfassung im Artikel 74a wie folgt geändert wird:
"In touristisch genutzten Erholungsgebieten dürfen in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden."
Würde die Initiative angenommen, wären die Folgen negativ. Bei einer Annahme könnte die Schweiz ihre Lufthoheit und damit auch ihre Souveränität und Neutralität nicht mehr umfassend wahren. Die Armee wahrt im Luftraum die Souveränität des Landes und die Sicherheit des Flugverkehrs durch den Luftpolizeidienst. Diese Aufgabe setzt eine umfassende Einsatzbereitschaft voraus, die nur mit Übungen erreicht und gehalten werden kann. Bei einer Annahme der Volksinitiative wäre das nicht mehr gewährleistet.
Glaubwürdiges Training nötig
Die Initiative lässt in der Schweiz keine glaubwürdigen Übungen mit Kampfjets mehr zu. Die heutigen Trainingsräume würden stark eingeschränkt und würden nicht mehr genügen. Diese Räume sind durch die internationalen Luftstrassen und den zivilen Flugverkehr vorgegeben. Verschiebungen sind unrealistisch, weil sie nur mit Einverständnis der internationalen Partner - das heisst mit der Zustimmung von Staaten und Luftfahrtorganisationen - möglich wären. Das hätte massive Anpassungen der Reglementierungen und Abläufe im zivilen Luftverkehr zur Folge.
Ausland ist keine Alternative
Eine vollständige Verlegung der Jetausbildung ins Ausland ist eine ungenügende und unrealistische Alternative. Übungen in der Schweiz sind wegen der topographischen und meteorologischen Besonderheiten zwingend und können nicht einfach ersetzt werden.
Das Training im Ausland hängt von der Bereitschaft der Partnerstaaten ab, die Übungen der Schweizer Luftwaffe zuzulassen, wobei die Schweiz als Gegenleistung keine gemeinsamen Trainingsmöglichkeiten hierzulande anbieten kann. Die Kosten für Übungen im Ausland wären wegen des logistischen Aufwands und wegen möglicher Gegenleistungen in Form von Geld wesentlich höher.
Bereitschaft erhalten
Das Training dient dem Erreichen und Erhalten der operationellen Einsatzbereitschaft und bildet damit die Voraussetzung, dass die Aufträge erfüllt werden können. Ohne Übungen in der Schweiz ist die Einsatzbereitschaft und damit die Fähigkeit der Armee, ihren Auftrag zu erfüllen, nicht mehr gegeben. Die Luftwaffe nimmt bereits heute auf die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung und des Fremdenverkehrs Rücksicht. Sie hat in den letzten Jahren den Lärm mit zahlreichen Massnahmen reduziert. Mit dem Abbau der Kampfjetflotte um achtzig Prozent ist die Zahl der Flugbewegungen massiv zurückgegangen.
Zeitliche Auflagen
Namentlich lärmintensive
Nacht- und Tiefflugübungen werden im Ausland durchgeführt. Der Jetbetrieb
auf den Militärflugplätzen ist restriktiv auf 8 bis 12 Uhr und 13.30
bis 17.30 Uhr beschränkt - mit Rücksicht auf die Bevölkerung
und den Tourismus. All das bietet ein starkes Argumentarium im Kampf gegen
Webers untaugliche Volksinitiative über die das Schweizer Volk am 26.
Februar 2008 zu befinden hat.
Peter Forster
Erstabdruck
in: "Schweizer Soldat", Nr. 10/2007. Dr. Peter Forster ist Chefredaktor
des "Schweizer Soldaten".