Nr. 1, 13. Januar 2006

Neue islamische Kultstätte in Winterthur
Muslim-Zentrum ohne Bewilligung - na und?

Von Reinhard Wegelin, "Schweizerzeit"-Redaktor

Die Stadt Winterthur lässt sich durch islamisch-albanische Kreise einschüchtern. Ein Gebetsraum konnte ohne vorgängiges Nutzungskonzept und Baubewilligung den Betrieb aufnehmen. Die Nachbarschaft rund um das neue islamische Zentrum hat die Immissionen zu tragen - oder kann ausziehen.

Seit Oktober 2004 wird an der Mattenbachstrasse 8 in Winterthur eine Art islamisches Zentrum betrieben. Laut Aussage aus der Nachbarschaft geht es in diesem Zentrum, das jeweils zwölf Stunden pro Tag offen ist, hoch zu und her. Die Nachbarschaft wurde im Vorfeld nie eingeladen, das neue Zentrum zu besichtigen, geschweige denn wurde sie vorgängig über das meistens nächtliche Treiben ins Bild gesetzt.

Das vom islamisch-albanischen Verein Winterthur betriebene Zentrum ist in einem dreigeschossigen Gewerbehaus eingemietet. Das Zentrum besteht aus einem grossen Gebetsraum (für maximal 330 Gebetsplätze), einem abgetrennten Frauen-Gebetsraum, einer Cafeteria, einer Bibliothek, einem "Kindergarten" sowie drei Büros. Der "Kindergarten" ist in Wirklichkeit ein Spielzimmer mit Tischfussball und Billardtisch.

Nicht quartierverträglich
Das Zentrum wurde im Jahre 2004 während des Ramadans eigenmächtig in Betrieb genommen. Es wird seither sehr stark frequentiert. Die Fahrzeuge wurden in den Garageneinfahrten der Anwohner parkiert, Ausfahrten wurden blockiert und Parkplätze der Anwohner der umliegenden Liegenschaften benutzt. Wie ein Anwohner gegenüber der "Schweizerzeit" deutlich machte, befürchten die Bewohner des Quartiers, dass mit diesem publikumswirksam installierten islamischen Zentrum von überregionaler Bedeutung Emissionen verbunden sind, die den Rahmen der Quartierverträglichkeit in den benachbarten Wohnzonen bei weitem sprengen. Mehrere Anwohner, von der Stadt im Stich gelassen, planen bereits den Wegzug.

Ungenügendes Betriebskonzept
Gemäss einem von den Betreibern erstellten "Betriebskonzept" soll das islamische Zentrum auch unter der Woche bis in die frühen Morgenstunden geöffnet bleiben. Noch ein weiterer Umstand lässt aufhorchen. Ganz offensichtlich verfügt das Winterthurer Zentrum nicht über genügend sanitarische Anlagen. Die Anwohner haben als Folge davon zu tragen, dass sich oftmals Zentrumsbesucher nach dem Besuch des Zentrums in den Gärten und Vorplätzen der Nachbarschaft "entleeren".

Wie die Baurekurskommission in ihrem Entscheid vom 8. Dezember 2005 schreibt, hängt die Bewilligungsfähigkeit des muslimischen Zentrums einzig und allein von umweltschutzrechtlichen Bedingungen ab. Damit haben die Rekurrierenden in der benachbarten Wohnzone das Nachsehen. Die Auflagen, die die Baurekurskommission an die Betreiber des Zentrums stellt, sind schlicht lächerlich. So müsse das Zentrum jeweils um Mitternacht geräumt werden. Auf Forderungen nach nur zeitweiser Inbetriebnahme (z.B. Freitag bis Sonntag) ist die Kommission gar nicht eingetreten. Weiter müssen die muslimischen Veranstalter jetzt Einweisposten für die öffentlichen Parkplätze stellen. Damit soll Suchverkehr unterbunden werden. Blauäugige glauben dran. Die Auflage gilt allerdings nur, wenn mehr als 200 Muslime erwartet werden. Ein Scheunentor für Willkürverhalten - wer kann schon immer genaue Besucherzahlen voraussagen?

Eigenartig: In einem christlichen Land kann also ein muslimisches Zentrum errichtet werden, das sich nicht an gesetzliche Bestimmungen halten muss. Das Lokal wurde während des Ramadans 2004 eigenmächtig in Betrieb genommen, ohne Bewilligung. Es wurde umgebaut - ohne Baubewilligung. Die Stadt Winterthur liess alles zu. Offenbar glaubt sie mit ihrer Haltung des Nichtstuns dem muslimisch-albanischen Zentrum gegenüber eine "geeignete Integrationsmassnahme" zu treffen. Oder hat sie Angst vor den Betreibern?

Die beunruhigten Anwohner - in der Nähe des Zentrums befindet sich auch eine Schule - wurden von der Stadt Winterthur und deren zuständigem Baudirektor Reinhard Stahel (FDP) monatelang hingehalten. Der illegale Zustand des Zentrums wurde von der Stadt Winterthur stillschweigend toleriert. In einem Brief an die betroffenen Anwohner sprach Stahel sogar von "Integration unserer ausländischer Mitbewohner". "Wir leben heute in einer multikulturellen Gesellschaft. Dies ist eine Bereicherung und keine Gefahr", schwadroniert der FDP-Stadtrat weiter. Der Schluss drängt sich auf: Winterthurs Stadtregierung duldet zugunsten diffuser Integrationsmassnahmen illegale Zustände.

Zahlreiche Minarett-Projekte
Der Fall Winterthur ist lediglich die "Spitze des Eisbergs". Es gehen überall in der Schweiz immer mehr Baugesuche für den Bau von islamischen Gebetshäusern ein. Erst kürzlich lehnte die aargauische Gemeinde Wohlen ein Minarett-Projekt ab. In Wangen SO soll ein sechs Meter hoher Minarett-Turm errichtet werden. Dieser soll in der Nacht sogar intensiv beleuchtet werden. Gegen den ausdrücklichen Willen der Gemeinde. Jetzt hat die SVP einen Vorstoss im Solothurner Kantonsrat eingereicht. Sie fordert ein Verbot für Neu- und Umbauten religiöser Architektur auf Kantonsgebiet. Ein direktes Minarett-Verbot sei, wurde der SVP beschieden, im Blick auf die Antirassismus-Strafnorm nicht zulässig. Das Verbot christlichen Kirchengeläuts aber schon.

In der Schweiz gilt Religions- und Glaubensfreiheit. Das Nebeneinander unterschiedlichster Glaubensrichtungen wird durch die Verfassung geschützt. Fakt ist aber auch, dass sich die Schweiz im christlichen Kulturkreis befindet. Die Bundesverfassung beginnt mit einer Anrufung Gottes. Dies ist von anderen Religionen und Glaubensrichtungen zu respektieren. Tolerierte Rechtsverletzungen zugunsten nichtchristlicher Gemeinschaften begünstigen den Nährboden für Fremdenfeindlichkeit. Wenn Winterthur einen Gebetsraum unter Verletzung der Vorschriften, an die sich nur andere zu halten haben, bewilligt, der toleriert zweierlei Recht. Ein Gebetsraum für eine christliche Kirche - oder gar für eine Freikirche - wäre mit Sicherheit erst nach einem umfangreichen Baubewilligungs- und Auflagenverfahren gestattet worden - vielleicht bis hin zu einem Verbot von Kirchengeläut.

Reinhard Wegelin