Nr. 1, 13. Januar 2006
Neue
islamische Kultstätte in Winterthur
Muslim-Zentrum ohne Bewilligung - na und?
Von Reinhard Wegelin, "Schweizerzeit"-Redaktor
Die Stadt Winterthur lässt sich durch islamisch-albanische Kreise einschüchtern.
Ein Gebetsraum konnte ohne vorgängiges Nutzungskonzept und Baubewilligung
den Betrieb aufnehmen. Die Nachbarschaft rund um das neue islamische Zentrum
hat die Immissionen zu tragen - oder kann ausziehen.
Seit Oktober 2004 wird an der Mattenbachstrasse 8 in Winterthur eine Art islamisches Zentrum betrieben. Laut Aussage aus der Nachbarschaft geht es in diesem Zentrum, das jeweils zwölf Stunden pro Tag offen ist, hoch zu und her. Die Nachbarschaft wurde im Vorfeld nie eingeladen, das neue Zentrum zu besichtigen, geschweige denn wurde sie vorgängig über das meistens nächtliche Treiben ins Bild gesetzt.
Das vom islamisch-albanischen
Verein Winterthur betriebene Zentrum ist in einem dreigeschossigen Gewerbehaus
eingemietet. Das Zentrum besteht aus einem grossen Gebetsraum (für maximal
330 Gebetsplätze), einem abgetrennten Frauen-Gebetsraum, einer Cafeteria,
einer Bibliothek, einem "Kindergarten" sowie drei Büros. Der
"Kindergarten" ist in Wirklichkeit ein Spielzimmer mit Tischfussball
und Billardtisch.
Nicht quartierverträglich
Das Zentrum wurde im Jahre 2004 während des Ramadans eigenmächtig
in Betrieb genommen. Es wird seither sehr stark frequentiert. Die Fahrzeuge
wurden in den Garageneinfahrten der Anwohner parkiert, Ausfahrten wurden blockiert
und Parkplätze der Anwohner der umliegenden Liegenschaften benutzt. Wie
ein Anwohner gegenüber der "Schweizerzeit" deutlich machte,
befürchten die Bewohner des Quartiers, dass mit diesem publikumswirksam
installierten islamischen Zentrum von überregionaler Bedeutung Emissionen
verbunden sind, die den Rahmen der Quartierverträglichkeit in den benachbarten
Wohnzonen bei weitem sprengen. Mehrere Anwohner, von der Stadt im Stich gelassen,
planen bereits den Wegzug.
Ungenügendes Betriebskonzept
Gemäss einem von den Betreibern erstellten "Betriebskonzept"
soll das islamische Zentrum auch unter der Woche bis in die frühen Morgenstunden
geöffnet bleiben. Noch ein weiterer Umstand lässt aufhorchen. Ganz
offensichtlich verfügt das Winterthurer Zentrum nicht über genügend
sanitarische Anlagen. Die Anwohner haben als Folge davon zu tragen, dass sich
oftmals Zentrumsbesucher nach dem Besuch des Zentrums in den Gärten und
Vorplätzen der Nachbarschaft "entleeren".
Wie die Baurekurskommission in ihrem Entscheid vom 8. Dezember 2005 schreibt, hängt die Bewilligungsfähigkeit des muslimischen Zentrums einzig und allein von umweltschutzrechtlichen Bedingungen ab. Damit haben die Rekurrierenden in der benachbarten Wohnzone das Nachsehen. Die Auflagen, die die Baurekurskommission an die Betreiber des Zentrums stellt, sind schlicht lächerlich. So müsse das Zentrum jeweils um Mitternacht geräumt werden. Auf Forderungen nach nur zeitweiser Inbetriebnahme (z.B. Freitag bis Sonntag) ist die Kommission gar nicht eingetreten. Weiter müssen die muslimischen Veranstalter jetzt Einweisposten für die öffentlichen Parkplätze stellen. Damit soll Suchverkehr unterbunden werden. Blauäugige glauben dran. Die Auflage gilt allerdings nur, wenn mehr als 200 Muslime erwartet werden. Ein Scheunentor für Willkürverhalten - wer kann schon immer genaue Besucherzahlen voraussagen?
Eigenartig: In einem christlichen Land kann also ein muslimisches Zentrum errichtet werden, das sich nicht an gesetzliche Bestimmungen halten muss. Das Lokal wurde während des Ramadans 2004 eigenmächtig in Betrieb genommen, ohne Bewilligung. Es wurde umgebaut - ohne Baubewilligung. Die Stadt Winterthur liess alles zu. Offenbar glaubt sie mit ihrer Haltung des Nichtstuns dem muslimisch-albanischen Zentrum gegenüber eine "geeignete Integrationsmassnahme" zu treffen. Oder hat sie Angst vor den Betreibern?
Die beunruhigten Anwohner
- in der Nähe des Zentrums befindet sich auch eine Schule - wurden von
der Stadt Winterthur und deren zuständigem Baudirektor Reinhard Stahel
(FDP) monatelang hingehalten. Der illegale Zustand des Zentrums wurde von
der Stadt Winterthur stillschweigend toleriert. In einem Brief an die betroffenen
Anwohner sprach Stahel sogar von "Integration unserer ausländischer
Mitbewohner". "Wir leben heute in einer multikulturellen Gesellschaft.
Dies ist eine Bereicherung und keine Gefahr", schwadroniert der FDP-Stadtrat
weiter. Der Schluss drängt sich auf: Winterthurs Stadtregierung duldet
zugunsten diffuser Integrationsmassnahmen illegale Zustände.
Zahlreiche Minarett-Projekte
Der Fall Winterthur ist lediglich die "Spitze des Eisbergs". Es
gehen überall in der Schweiz immer mehr Baugesuche für den Bau von
islamischen Gebetshäusern ein. Erst kürzlich lehnte die aargauische
Gemeinde Wohlen ein Minarett-Projekt ab. In Wangen SO soll ein sechs Meter
hoher Minarett-Turm errichtet werden. Dieser soll in der Nacht sogar intensiv
beleuchtet werden. Gegen den ausdrücklichen Willen der Gemeinde. Jetzt
hat die SVP einen Vorstoss im Solothurner Kantonsrat eingereicht. Sie fordert
ein Verbot für Neu- und Umbauten religiöser Architektur auf Kantonsgebiet.
Ein direktes Minarett-Verbot sei, wurde der SVP beschieden, im Blick auf die
Antirassismus-Strafnorm nicht zulässig. Das Verbot christlichen Kirchengeläuts
aber schon.
In der Schweiz gilt Religions-
und Glaubensfreiheit. Das Nebeneinander unterschiedlichster Glaubensrichtungen
wird durch die Verfassung geschützt. Fakt ist aber auch, dass sich die
Schweiz im christlichen Kulturkreis befindet. Die Bundesverfassung beginnt
mit einer Anrufung Gottes. Dies ist von anderen Religionen und Glaubensrichtungen
zu respektieren. Tolerierte Rechtsverletzungen zugunsten nichtchristlicher
Gemeinschaften begünstigen den Nährboden für Fremdenfeindlichkeit.
Wenn Winterthur einen Gebetsraum unter Verletzung der Vorschriften, an die
sich nur andere zu halten haben, bewilligt, der toleriert zweierlei Recht.
Ein Gebetsraum für eine christliche Kirche - oder gar für eine Freikirche
- wäre mit Sicherheit erst nach einem umfangreichen Baubewilligungs-
und Auflagenverfahren gestattet worden - vielleicht bis hin zu einem Verbot
von Kirchengeläut.
Reinhard Wegelin