Nr. 1, 11. Januar 2002
Worum
geht es am 3. März 2002?
Von Nationalrat Dr. Christoph Blocher, Herrliberg
Ein Beitritt zur politischen Uno hiesse: Wir unterzeichnen einen Vertrag (die Uno-Charta). Mit diesem Vertrag würden uns auf Beschluss der Uno-Grossmächte neutralitätswidrige aussen- politische Verpflichtungen auferlegt.
Die Konsequenzen wären für unser Land gravierend:
Diese Schadensbilanz verbunden mit einer eigentlichen Bevormundung der Schweiz darf dem Schweizervolk nicht aufgebürdet werden! Am 3. März 2002 geht es um eine entscheidende aussen- politische Weichenstellung für unser Land. Dies um so mehr, als der Uno-Beitritt für den Bundesrat nur eine Etappe zum EU-Beitritt und zum Nato-Anschluss darstellt.
Es geht um die zentralen Fragen: Wollen wir unsere Neutralität unglaubwürdig machen und preisgeben? Wollen wir an Volksrechten, Souveränität und Freiheit verlieren? Soll die Schweiz zur Befehlsempfän- gerin von Grossmächten degradiert werden? Und wollen wir dafür auch noch Millionen und Abermillionen von Schweizer Franken und immer mehr bezahlen?
Neutralitätsverlust
Artikel 41 der
Uno-Charta verpflichtet die Schweiz zur Teilnahme an Sanktionen und Boykotten
gegen- über Drittstaaten, sofern der mit Sonderrechten ausgestattete
Sicherheitsrat dies verlangt. Diese Sanktionen können die «vollständige
oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See-
und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger
Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen
einschliessen».
Laut Artikel 42 können diese Massnahmen zusätzlich «Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschliessen».
Artikel 43 verpflichtet die Schweiz, dem Uno-Sicherheitsrat aufgrund von Sonderabkommen «Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, Beistand zu leisten und Erleichterungen einschliesslich des Durchmarsch- rechts zu gewähren». Und Artikel 25 verpflichtet die Schweiz, die Beschlüsse des Sicherheitsrats «anzunehmen und durchzuführen».
Diesen neutralitätswidrigen Vertrag wollen der Bundesrat und das Parlament unterzeichnen. Wir würden damit zwangsläufig zur Konfliktpartei. Wir würden in internationale Konflikte hineingezogen und zur Zielscheibe von Terror- und anderen Gewaltakten. Die schweizerische Neutralität ist im Unterschied zur Neutralität anderer Staaten selbstgewählt, immerwährend, bewaffnet, bündnisfrei und integral. Sie bedeutet «strikte Nicht-Parteinahme bei internationalen Konflikten».
Die schweizerische Neutralität ist mit den Verpflichtungen der Uno-Charta unvereinbar. Darum hat der Bundesrat, als er die Neutralität noch ernst nahm, erklärt, die Massnahmen, die der Uno-Sicherheitsrat anordnen könne, kämen für die Schweiz nicht in Betracht, «weil sie mit dem Neutralitätsrecht im Widerspruch stünden» (Botschaft des Bundesrates zum Uno-Beitritt 1981). Noch 1993, als der Bundesrat noch keine Abstimmungspropaganda machte, hat er im Bericht zur Neutralität festgestellt: «Die Uno-Charta spricht nirgends von Neutralität, weil es in einem stets funktionierenden System der kollektiven Sicherheit für die klassische Neutralitätskonzeption dem Grundsatz nach keinen Platz mehr gibt.»
Der Bundesrat ist nicht einmal bereit, einen Vorbehalt zur Wahrung der schweizerischen Neutralität zu machen. Er betont vielmehr ausdrücklich und bei jeder Gelegenheit, dass er «sämtliche Verpflichtun- gen» der Charta also auch die neutralitätswidrigen erfüllen will (vgl. bundesrätliche Antwort vom 22. 8. 2001 auf den Vorstoss Brändli).
Bei einem Beitritt zur politischen Uno würde unsere Volkssouveränität massiv eingeschränkt: Der Sicherheitsrat beschliesst die Sanktionen, Boykotte und weiteren Zwangsmassnahmen, die wir mitzu- tragen hätten. Wir müssten uns den Machtinteressen der Grossmächte unterziehen, die mit dem Veto-Sonderrecht ausgestattet sind. Wir würden zu Handlangern ihrer Interessenpolitik degradiert. Dazu kommt die Tatsache: Im Uno-Glaspalast in New York haben Politiker, Diplomaten und Funktionäre das Sagen nicht das Volk! Die oberste Instanz bei einer Uno-Mitgliedschaft sind nicht mehr die Bürger. Das in der Uno mittels Diplomaten und Funktionären geschaffene Recht geht dem Schweizer Recht vor: Völkerrecht bricht Landesrecht.
Ein Beitritt zur politischen Uno bürdet der Schweiz zusätzliche Zahlungen von mindestens 75 Millionen Franken pro Jahr auf zusätzlich zu den heutigen Zahlungen von 470 Millionen Franken an die Unter- organisationen. Dazu kommen immer höhere Sonderbeiträge für Militäreinsätze, Tribunale und Kampagnen. Allein für die Militäreinsätze sind die Kosten der Uno von 850 Millionen Dollar im Jahre 1998 auf 2154 Millionen Dollar im Jahre 2000 angestiegen. Im weiteren hat die Uno als «Zielgrösse» für die staatliche Entwicklungshilfe ihrer Mitgliedländer einen Beitragssatz von 0,7 Prozent des Brutto- sozialprodukts beschlossen. Unsere Entwicklungshilfezahlungen würden dadurch um 1,6 Milliarden Franken steigen.
Preisgabe der humanitären
Stärke
Der besondere,
eigenständige Weg des neutralen, direktdemokratischen Kleinstaates Schweiz
nützt unserem Land und der Welt mehr als auch noch «dabei zu sein»
und mitzuschwimmen im Strom von 190 Uno-Staaten. Es braucht weltweit wenigstens
ein souveränes, weltoffenes Land, das aufgrund seiner strikten Neutralität
in besonderem Mass dazu befähigt ist, unparteiische humanitäre Hilfe
zu leisten, wo Not herrscht, und seine Friedensdiplomatie anzubieten. Ein
Beitritt zur politischen Uno hiesse, dass sich das Schweizer Volk auf ewige
Zeiten (ohne Austrittsmöglichkeit) der Bevormundung durch die Uno-Grossmächte
unterstellt und dabei gravierende Nachteile insbesondere einen folgen-
schweren Neutralitätsverlust in Kauf zu nehmen hätte. ie Erfolgsgeschichte
der Schweiz hat sehr viel mit dem Leitsatz zu tun: «Weltoffen sein,
aber sich nicht einbinden lassen» oder aber «Kooperation statt
Integration»!
Aus diesen Gründen kämpfen wir für ein Nein von Volk und Ständen am 3. März 2002.