Nr. 1, 7. Januar 2000
Gegen erneute Vorstösse
zur Armee-Halbierung und -Abschaffung
Sicherheitspolitische Weichenstellungen
Von Heinrich L. Wirz, Bremgarten BE
Im Jahr 2000 werden Bundesrat, Parlament sowie Volk und Stände sicherheitspolitische und strategische Entscheide grösster Tragweite treffen. Es geht sowohl um die Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz als auch um die äussere und innere Sicherheit.
Der Nationalrat hat den sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates («SIPOL B 2000») am Schluss der Wintersession 1999 mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Allerdings schienen sich zahlreiche Rednerinnen und Redner des grundlegenden Richtungswechsels von «Sicherheit durch Kooperation» und seiner schwerwiegenden Folgen für Landesverteidigung, Armee und Zivilschutz nicht bewusst zu sein. Die sachkundigen Gegner dieser aus ihrer Sicht einseitigen und verhängnisvollen Entwicklung sind bisher in der Öffentlichkeit kaum zu Worte gekommen. Der Ständerat wird, hoffentlich staatspolitisch und verfassungsrechtlich gründlich, den «SIPOL B 2000» in der Frühjahrssession behandeln. Er wird weiter über die sogenannte Umverteilungs-Initiative - Ziel: Halbierung der Militär- ausgaben - beschliessen. Diese wurde durch die grosse Kammer im Dezember 1999 mit 120 gegen 62 Stimmen deutlich abgelehnt. Unverständlich ist, dass die Volksabstimmung erst am 26. November 2000 stattfinden soll.
Militärgesetz
Als Erstrat
wird die kleine Kammer im März über zwei Bundesbeschlüsse zur Teilrevision
des Militär- gesetzes befinden. Der Bundesrat schlägt dieses Vorgehen in seiner
Botschaft vom 27. Oktober 1999 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes
über die Armee und die Militärverwaltung vom 3. Februar 1995 vor. Der Bundesbeschluss A
umfasst die Zusammenarbeit in der Ausbildung mit dem Ausland sowie die Stellung
der inländischen und ausländischen Armeeangehörigen. Der Bundesbeschluss B
betrifft ausschliesslich die Änderung und Erweiterung von Artikel 66 des Militärgesetzes.
Seit 1995 steht dort, dass der freiwillige «Friedensförderungsdienst» durch «Personen oder eigens dafür gebildete, unbewaffnete schweizerische Truppen» geleistet wird. «Der Bundesrat kann einzelnen Perso- nen zum Selbstschutz den Waffengebrauch bewilligen» soll dahingehend geändert werden, dass er die Bewaffnung bestimmen kann, «die für den Schutz der eingesetzten Personen und Truppen sowie für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist». Der Nationalrat wird diese Vorlage in der Sommersession 2000 beraten, wobei gegenüber dem Ständerat inhaltlich abweichende Beschlüsse möglich sind. Allfällige Differenzen wären in der Herbstsession 2000 zu bereinigen. Genehmigten die Eidgenössischen Räte die Gesetzesänderungen, so wird mit Gewissheit das Referendum ergriffen werden. Eine Volksabstimmung könnte im ersten Quartal 2001 stattfinden. Bewaffnen ja oder nein ist aber nicht die ausschlaggebende Frage, sondern der Einsatz schweizerischer Truppen im Ausland überhaupt.
Planung
«Armee XXI»
Das Verteidigungsdepartement
(VBS) beabsichtigt, im Mai 2000 die Leitlinien zum «Armeeleitbild XXI»
durch die Landesregierung verabschieden zu lassen. Vorgesehen ist, im November
2000 die Leitbilder für die «Armee XXI» und den «Bevölkerungsschutz 2000»
einer Vernehmlassung mit Frist bis Ende Februar 2001 zu unterziehen. Anschliessend
sollen die rechtlichen Erlasse fertig ausgearbeitet und dem Parlament vorgelegt
werden. Geplant ist, beide Vorhaben ab Anfang 2003 schrittweise zu verwirk-
lichen. Vorher sind jedoch hohe Hürden zu überwinden. Neben der Umverteilungs-/Halbierungs-Initiative
muss auch die zweite Armee-Abschaffungs-Initiative durch die Stimmbürgerschaft
abgelehnt werden, um eine glaubwürdige Landesverteidigung aufrechtzuerhalten.
Die bundesrätliche Botschaft wird im September 2000 erwartet.
Der Ständerat wird im Mai oder Juni 2000 das Rüstungsprogramm 2000 behandeln und der Nationalrat in der Herbstsession. In Medien, Parlament und Öffentlichkeit zeichnet sich ein heftiger Streit ab, da wahrscheinlich die Beschaffung von Schützenpanzern und Transportflugzeugen vorgesehen ist. Die politische und militärische Führung von VBS und Armee steht vor einem planerischen Hürdenlauf mit ungewissem Ausgang. Zum Beispiel wird das gemeinsame Vorhaben von Bund und Kantonen «Über- prüfung des Systems Innere Sicherheit der Schweiz» erst im Frühjahr 2002 abgeschlossen sein. Die äussere Sicherheit ist untrennbar mit der inneren Sicherheit verbunden.
Diese ohne die Milizarmee zu gewährleisten, erwies sich im Jahre 1999 als unmöglich. Die Planung der «Armee XXI» gleicht der Quadratur des Kreises.
Heinrich L. Wirz