Nr. 1, 7. Januar 2000
Bergier-Bericht: Missbrauch
der Geschichte für politische Zwecke
Manipulierte Wertung
Von Frédéric Walthard, Estavayer-le-Lac
Der Bergier-Bericht wird als weit unrühmlicheres Kapitel Schweizer Geschichte in die Anna- len unseres Landes eingehen als das von ihm angeprangerte, angeblich von Antisemitismus geprägte Verhalten der schweizerischen Behörden den Flüchtlingen während des Zweiten Weltkriegs gegenüber.
An der Pressekonferenz anlässlich der Veröffentlichung seines Berichts führte Professor Bergier aus, der Historiker-Rapport sei von Einzelschicksalen von Menschen ausgegangen, die durch die schweize- rische Flüchtlingspolitik während den Kriegsjahren geschädigt worden seien.
Was
für Einzelschicksale?
Da stellt sich
eine Grundsatzfrage: Waren diese Geschädigten Augenzeugen? Falls ja: Bringen
diese Augenzeugen, statt unser Land nur anzuklagen, auch den Dank an die Schweiz
dafür zum Ausdruck, dass sie überhaupt noch am Leben sind? Ohne die alles
Handeln dominierenden Anstrengungen der damals für die Schweiz Verantwortlichen,
unserem Land Unabhängigkeit und Neutralität zu bewahren, hätten die Flüchtlinge
nämlich nirgends in Europa Zuflucht finden können. Selbst die USA und alle
mit ihnen Alliierten hatten deren Aufnahme bekanntlich abgelehnt.
Handelt es sich bei den sich Beklagenden nicht um Augenzeugen der damaligen Zeit, dann müsste jeder unvoreingenommene Richter ihren Aussagen mit grösster Vorsicht begegnen. Besonders dann, wenn sich Angehörige von damaligen Opfern äussern, die - verständlicherweise - ob dem ihren Verwand- ten zuteil gewordenen Schicksal erbittert sind und intensiv nach Schuldigen suchen, dabei allerdings leicht übersehen, dass Auschwitz und alle anderen Vernichtungslager im Herrschaftsgebiet der Nazis, nicht in der Schweiz, errichtet worden sind.
Oder werden Kommentare vom berühmten «Hörensagen» vermittelt, Dokumente, die aus dem Zusam- menhang gerissen sind, damit besserwisserische Junghistoriker, unbelastet von selbsterfahrenen Kenntnissen der Zustände von damals, sich berufen fühlen können, ein die Schweiz insgesamt verun- glimpfendes Mosaik zu servieren?
Angeschuldigte
nicht angehört
Im Bergier-Bericht
wird insbesondere verschwiegen, in welchem Verhältnis die Anzahl der sich
über die Schweiz beschwerenden Zeugenaussagen zu Aussagen anderer steht, welche
der Schweiz für ihre Rettung gedankt haben, welche dem Schweizervolk ihre
Wertschätzung zum Ausdruck brachten. Oder hat man vergessen, solch positive
Aussagen zu sammeln?
Wie verhält es sich mit Stellungnahmen von noch lebenden Verantwortungsträgern von damals? Sind solche überhaupt eingeholt worden? Ist also für jeden einzelnen inkriminierten Fall Pro und Contra sorgfältig abgeklärt worden - sind nicht bloss solche Einzelheiten berücksichtigt worden, die zu pauschalisierenden Schlussfolgerungen einladen? Sorgfältiges Abwägen aller Umstände wäre dem gewählten Thema wohl angestanden, in dessen Mittelpunkt ein Land steht, von dem selbst Churchill bei Kriegsende feststellte, es habe sich weit besser als andere an seine durch die Neutralität vorgeschrie- benen Verpflichtungen gehalten und auch im humanitären Bereich Beispielhaftes geleistet. Gilt diesem Land gegenüber der Rechtsgrundsatz «audiatur et altera pars» (auch die Gegenseite ist anzuhören!) etwa nicht mehr?
Einseitige
Quellenauswahl
Der Eindruck
drängt sich auf, dass von allen verfügbaren Angaben und Unterlagen insbesondere
die für die Schweiz am nachteiligsten ausgewählt worden sind. Die Kommission
verfolgte das Ziel, die Schweiz und ihre Behörden, ja das ganze Volk einer
antisemitischen Flüchtlingspolitik, zumindest der Gleich- gültigkeit gegenüber
den von Nazi-Deutschlandverfolgten Juden zu bezichtigen.
Wenn diese Anschuldigung den Tatsachen entsprechen würde, wie kam es denn dazu, dass während des Krieges über 20'000 jüdische Flüchtlinge in der Schweiz Aufnahme und Rettung fanden - mehr als in jedem andern Land der Welt? Wie kam es dazu, dass vor dem Krieg noch Tausende in die Schweiz und dank Schweizer Unterstützung in noch nicht von Nazis beherrschte Länder weiterziehen konnten? Warum spricht niemand von jenen Tausenden von Juden, die in der Schweiz sichere Bleibe hatten, die - vor allem ältere und kranke Menschen - hier gepflegt und unterstützt wurden? Es kann doch niemand im Ernst behaupten, dies wäre möglich gewesen, wenn alle Behörden, wenn wesentliche Teile des Volkes «antisemitisch verseucht» gewesen wären!
Mit seriöser Geschichtsforschung haben die Aussagen des Bergier-Berichts wenig zu tun. Da halte man sich an den Bericht Bonjour und an den Ludwig-Bericht. Diese vermitteln die Wahrheit weit zuverlässi- ger.
Schlussfolgerung
Dass anstelle
eines objektiven, wirklich vollständigen Berichts über die Flüchtlingspolitik
von damals bloss eine Dokumentation von mit klarer Tendenz ausgewählten Fällen
abgeliefert wurde, dass der Bundesrat gemäss Erklärung seiner Präsidentin
solch ausgewählte Kommentierung akzeptierte und durch den Mund von Frau Dreifuss
seine früher geäusserte Entschuldigung den «Opfern mangelnder Humanität schweizerischer
Behörden» gegenüber in Erinnerung rief, ist für viele Schweizer, die
selbst mit ihrer ganzen Existenz gegen die Nazis eingestanden sind, äusserst
befremdlich.
Die sich verlegen distanzierenden Lippenbekenntnisse aus den FDP- und CVP-Parteizentralen vermö- gen diese Schwäche nicht zu korrigieren. Dies wird das Volk 2003 mit einmal nochmals unüberhörbaren Wahlentscheid vornehmen müssen. Ob das Bergier-Papier die ihm von Junghistorikern und von linken Politikern zugedachte Wirkung, die bürgerlich-konservativen Kreise in unserem Land zu diskreditieren, tatsächlich zu entfalten vermag, ist fraglich. Allzu offensichtlich sind die ungenügende Ausgewogenheit des Berichts und die mangelnde Seriosität bei der Abfassung der Schlussfolgerungen.
So bleibt zu vermuten, dass der Bergier-Bericht dereinst als weit unrühmlicheres Kapitel Schweizer Geschichte erscheinen wird als das von ihm angeprangerte angebliche Fehlverhalten schweizerischer Behörden während des Zweiten Weltkriegs.
Frédéric Walthard