Nr. 1, 7. Januar 2000

Beängstigende Zunahme der Kriminalität
Wichtige Aufgabe vernachlässigt
Von Thomas Meier, Zürich

Die Gewährleistung von Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung ist die elementarste Kernaufgabe eines jeden Staates. Die Sicherheit der Bürger ist eine grundlegende Voraus- setzung für ein freiheitliches und friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft.

Nur eine Politik, die Leib und Leben, Eigentum und Vermögen wirksam schützt, ermöglicht die Entfal- tung der persönlichen Freiheit und stärkt das erforderliche Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Bekäm- pfung von Kriminalität ist einer der Hauptfaktoren für die Gewährleistung der inneren Sicherheit. Die Stabilität unseres demokratischen Rechtsstaats verlangt daher, allen Formen der Kriminalität entschie- den und konsequent entgegenzutreten.

Gestiegene Kriminalität
Die innere Sicherheit ist zu einem Problem geworden. Die neunziger Jahre waren geprägt von einem deutlichen Anstieg der Kriminalität. Die Zahl der Straftaten hat sich in den letzten zehn Jahren bei den meisten Deliktsarten mehr als verdoppelt. Insbesondere in den grösseren Städten fühlen sich viele Bürger nicht mehr sicher.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen für diese bedenkliche Entwicklung.
- die Veränderung des Rechtsbewusstseins, des Empfindens für Recht und Unrecht in der Gesellschaft,
- die zunehmend täterorientierte Rechtsprechung, die den Täter zum Opfer der Gesellschaft erklärt,
- die Verlotterung des Strafvollzugs mit Überbetonung des Ziels der Resozialisierung des Straftäters,
- die weitgehende Abschaffung des präventiven Staatsschutzes in Bund und Kantonen, das Gewähren- lassen von rechtsfreien Räumen (Hausbesetzungen, illegale und gewaltsame Demonstrationen, Nicht- durchsetzung des Vermummungsverbots, Fixerräume),
- eine permissive Drogenpolitik,
- die dramatisch gestiegene illegale Einwanderung und der um sich greifende Kriminaltourismus,
- die mangelnde Sicherung unserer Landesgrenzen,
- eine viel zu large und inkonsequente Asyl- und Ausländerpolitik.

Der Rechtsfrieden ist in einer Gesellschaft nur dann dauerhaft gesichert, wenn die Rechtsordnung im Bewusstsein der Bevölkerung verankert ist. In der jüngeren Zeit ist das Empfinden für Recht und Unrecht teilweise verlorengegangen. Ursachen dafür sind unter anderem der schwindende Einfluss früher aner- kannter und akzeptierter Autoritäten und Institutionen, die Überbetonung der Individualrechte und die nicht mehr konsequente Verfolgung von Gesetzesverstössen. Kleinkriminalität wird zunehmend geduldet.

Das Gewährenlassen von Kleinkriminalität führt zu einer Gewöhnung an Ordnungswidrigkeiten. Wer Übertretungen als «Bagatelldelikte» abtut, der senkt Hemmschwellen, ermutigt Rechtsbrecher und untergräbt das Bewusstsein für Recht und Unrecht in der Gesellschaft. Aufgrund des kriminalpolitischen Einstiegscharakters von Delikten der Kleinkriminalität ist das Ergebnis dieser Laisser-faire Haltung nicht weniger, sondern mehr Kriminalität. Notwendig ist deshalb ein konsequentes Vorgehen von Polizei und Justiz auch gegen die ersten Schritte von Kriminalität. Die Erfahrungen aus der Grossstadt New York (vgl. den Artikel auf der nachfolgenden Seite) und aus anderen amerikanischen Grossstädten haben gezeigt, dass mit einem harten und kompromisslosen Vorgehen gegen Strassen-, Alltags- und Massendelikte die gesamte Kriminalität an der Wurzel bekämpft wird und im Ergebnis zurückgeht.

Konzentriert sich der Staat allein auf die Verfolgung besonders schwerer Kriminalitätsformen, gibt er das Feld für die Alltags- und Einstiegskriminalität preis. Setzt er jedoch ein frühzeitiges Signal der Abwehr- bereitschaft des Staates, so werden kurz- und mittelfristig sowohl Klein- wie auch Schwerkriminalität erfolgreich bekämpft. Diese Erkenntnisse sind zwar nicht neu, sie sind aber im vergangenen Jahrzehnt im& Zuge von falsch verstandener Humanität und Toleranz nicht praktiziert worden. Die erfolgreiche Polizeiarbeit in amerikanischen Grossstädten basiert unter anderem auf folgenden Massnahmen:

- Die Polizei wurde personell und ausrüstungsmässig massiv verstärkt. Gegen Ordnungswidrigkeiten, Verstösse gegen die öffentliche Ordnung und Kleinkriminalität
- wird kompromisslos vorgegangen. Verunreinigungen, Schmierereien, Sachbeschädigungen, Ruhe- störungen, Drogenkonsum und andere Formen von Kleinkriminalität  werden nicht toleriert.
- Verurteilte Täter müssen für die Beseitigung verursachten Schadens einstehen. Dabei wird der Wiedergutmachungsgedanke in den Vordergrund gerückt: Bei Sachbeschädigungen wie Graffiti oder mutwilligem Vandalismus durch Jugendliche ist als Massnahme die Beseitigung des Schadens an Ort und Stelle durch den Täter vorgesehen.
- Besonders hart wird gegen Drogendealer durchgegriffen. Selbst der Handel mit kleinsten Mengen von Rauschgift wird mit drakonischen Strafen sanktioniert.
- Ladendiebstahl, Schwarzfahren und Sachbeschädigungen bleiben Delikte im Sinne des Strafgesetz- buches. Von einer «Entkriminalisierung» kann nicht die Rede sein, es wird vielmehr eine konsequente Strafverfolgung und Verurteilung praktiziert. Ziel ist die präventive Abschreckung, die Bekämpfung von Einstiegskriminalität und die Prägung des Rechtsbewusstseins.
- Der Strafvollzug wurde reformiert. Bei allen Sanktionsformen gilt der Grundsatz, dass Sanktionen für die Täter auch tatsächlich eine spürbare Strafe darstellen müssen.
- Die Polizeiarbeit wird an den Sicherheitsbedürfnissen der Bürger orientiert.

Angesichts der dramatischen Zunahme der Kriminalität in der Schweiz gibt es keinen plausiblen Grund, weshalb diese im Ausland erfolgreichen Massnahmen nicht auch in unserem Land angewendet werden sollten. Zusätzlich braucht es in der Schweiz spezifische Vorkehren zur Bekämpfung der dramatisch gestiegenen Ausländerkriminalität. Hier lassen sich nur Erfolge erzielen, wenn bei den Ursachen angesetzt wird. Der ungenügende Schutz der Landesgrenzen  ist nicht weiter hinnehmbar. Wer unser Gastrecht missbraucht, muss die Schweiz verlassen und wissen, dass er nicht wiederkommen darf. Gerade auf dem Gebiet der Ausländerkriminalität müssen Strafverfolgung und Strafvollzug eine abschreckende, generalpräventive Wirkung haben. Dazu braucht es eine Änderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Dem Problem der zunehmenden Kriminalität wurde in unserem Land in den vergangenen Jahren zuwenig Beachtung geschenkt. Die Verbrechensbekämpfung muss wieder zu einer primären Aufgabe des Staates und seiner Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden werden. Dabei sind der Schutz des Bürgers und der Schutz des Opfers vor Delikten sowie die Bestrafung des Täters in den Mittelpunkt des Strafrechts zu rücken. Nur wenn es gelingt, die Kriminalität wieder einzudämmen, kann das hohe Mass an Sicherheit und Freiheit, das die Bewohner unseres Landes geniessen, auch in Zukunft gewährleistet werden.

Thomas Meier