Nr. 1, 7. Januar 2000

Drogenfrage - Spielwiese des links-liberalen Filzes
Es wird manipuliert
Hippokrates

Das alte ist beendet, das neue schon ein paar Tage alt. Der spezielle Jahreswechsel bietet auch in der Drogenpolitik Anlass zu fragen, was uns die bisherige Politik gebracht hat und was uns zukünftig erwarten wird. Wer das letzte Jahrzehnt eidgenössischer Drogenpolitik verfolgt hat, kommt unweigerlich zur Erkenntnis, dass sich in keinem anderen Bereich der Politik eine derartig tiefgreifende Entwicklung abgespielt hat wie bei der Diskussion um Rauschgifte.

Sicher, bei jeder politischen Entscheidung versuchen die jeweils beteiligten Lager die Fakten für ihre Argumentation mehr oder weniger geschickt umzubiegen. Doch sobald die Sachfrage entschieden ist, hört das Getrickse wieder auf, und politischer Alltag kehrt ein. In der Drogenpolitik muss jedoch konsta- tiert werden, dass die Bevölkerung wie bei keiner anderen politischen Auseinandersetzung nun schon bereits seit Jahren von einem überaus gut funktionierenden links-liberalen Filz aus Bundesverwaltung, Medien und Politik massiv, systematisch und mit immensem Aufwand belogen  und manipuliert wird. Zur Erlangung ihrer Ziele, der gesellschaftlichen Etablierung von Rauschgiften, gebärden sich die Beteiligten dieses Filzes immer dreister, um zu erkunden, wo die Schmerzgrenze der Bevölkerung liegt.

Variantendickicht
Jüngstes Beispiel für diese Politik ist die Ende des letzten Jahres abgeschlossene Vernehmlassung für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Mit ihr strebt der Bundesrat trotz des äusserst knappen Volks-Ja zur Heroinabgabe und trotz aller Abstimmungsanalysen, die immer wieder zu Tage förderten, dass die Bevölkerung keine Drogenliberalisierung will, unverdrossen die gänzliche oder zumindest teilweise Freigabe und Entkriminalisierung von Rauschgiften an. Die entscheidende Frage der Vernehm- lassung lautete, ob der Konsum von Rauschgiften inskünftig nicht mehr verboten sein soll. Der Bundes- rat hat zu dieser Problematik nicht weniger als 5 verschiedene Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt.

Verheerende Auswirkungen
Begleitet wird diese Variantenfülle von verschiedenen Berichten, mit denen der Bundesrat seine Varian- ten in bekannter Manier «wissenschaftlich» zu untermauern versucht. Ein Teil dieser Berichte mutet, wie schon im Fall der Heroinauswertung, eher an wie Auftragsarbeiten zur Begründung der bundes- rätlichen Position. Doch lassen sich selbst in diesen Berichten genügend eindeutige Aussagen dafür finden, dass auf die Frage nach einer Strafbefreiung des Rauschgiftkonsums nur eine mögliche Antwort zulässig ist: Nein. Das eigentlich Erstaunliche, heute aber leider in der Drogenpolitik zum Alltag Gehö- rende, darin ist, dass diese Aussagen bislang weder vom Bundesrat noch von den Medien aufgegriffen und in die Planung einbezogen wurden.

So kommt zum Beispiel der Jurist Gustav Hug-Beeli in seinem Bericht über die Bedeutung der Bestra- fung des Konsums von Betäubungsmitteln und seiner Vorbereitungshandlungen für die Bekämpfung des Betäubungsmittelmissbrauchs zur unzweideutigen Einschätzung, dass bei einer Abwägung zwischen Konsumverbot und Freigabe des Konsums alles «eindeutig für eine Beibehaltung des Drogenkonsum- verbots» spricht. Zudem würde eine Freigabe des Drogenkonsums den Kampf der Polizei gegen die grossen Händler und Hintermänner im Rauschgiftgeschäft massiv erschweren, könnte sich doch mit dieser Regelung jeder skrupellose Drogendealer hinter der Behauptung verstecken, er trage Rauschgift nicht zum Handel, sondern zum Eigenkonsum auf sich.

Um ihn dingfest zu machen, müsste ihm von der Polizei, so Hug-Beeli, «der innere Wille für eine Weitergabehandlung nachgewiesen werden. Die diesbezüglichen Beweisschwierigkeiten sind äusserst gross, wodurch natürlich dem Strassenkleinhandel und damit auch dem Drogenmissbrauch enorm Vorschub geleistet würde. Für eine gezielte Drogenmissbrauchsbekämpfung und auch für die Drogen- prävention wäre dies äusserst nachteilig, wenn nicht sogar verheerend.»

Noch mehr Heroin
Eine ähnlich negative Einschätzung ist auch dem Bericht des Instituts für Suchtforschung zu entneh- men, der die internationale Kritik an der wissenschaftlichen Auswertung der Heroinabgabe bestätigt. Diese hat immer wieder darauf hingewiesen, dass es keinerlei wissenschaftlich haltbare Belege dafür gibt, welchen Einfluss die Heroinabgabe auf den Zustand der Süchtigen habe. In diesem Sinne erklären die Autoren des Berichts in ihrer Zusammenfassung: «Der Vergleich der Behandlungsangebote (Heroin versus Methadon) zeigt, dass die Unterschiede in erster Linie auf unterschiedliche Betreuung und weniger auf die verschriebene Substanz zurückzuführen sind.»

Paradoxerweise empfehlen die Autoren des Instituts für Suchtforschung die Weiterführung der Heroin- abgabe, obwohl es keinerlei Belege für deren Nutzen gibt. Diese Logik steht stellvertretend für den Umgang mit Fakten zur Drogenproblematik in unserem Land sowie für die Haltung des Bundesrates: Trotz noch so eindeutiger Tatsachen - mögen sie auch aus dem Munde der zuarbeitenden Lobby verkündet werden - wird weiter an der Legalisierungsschraube gedreht. Prost Neujahr ...

Hippokrates